Bundesjustizminister Maas will die Tötungsdelikte reformieren
Die Presse berichtet heute, der neue Bundesjustizminister Heiko Maas plane die §§ 211 ff. StGB zu reformieren. Er störe sich vor allem am Wortlaut des § 211 StGB („Mörder ist, wer…“), der auf die Tätertypenlehre der Nationalsozialisten zurückgeht. Maas greift damit schon lange in der Rechtswissenschaft erhobene Forderungen auf. Für eine mündliche Prüfung solltet Ihr Euch das Thema unbedingt noch einmal ansehen. Zur Reformdebatte s. etwa Lackner/Kühl, StGB, 27. Aufl. 2011, Vor § 211 Rn. 25 m.w.N.
Lektürehinweis: https://www.zeit.de/politik/deutschland/2013-11/rechtsprechung-gesetz-mord-paragraf-211/komplettansicht
Anmerkung für die mündliche Prüfung: Heiko Maas reagiert mit seinem Vorstoß auf einen bereits bestehenden Entwurf zur Abschaffung von § 211 StGB durch den Deutschen Anwaltsverein (DAV), der ihm im Januar vorgelegt wurde.
Meinst du den Entwurf aus NStZ 2014, 9?
Der lautet übrigens wie folgt:
„§ 211 wird aufgehoben.
§ 212 (Tötung)
Wer einen Menschen tötet, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter fünf Jahren oder mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft.
§ 213 (Minder schwerer Fall der Tötung)
Im minder schweren Fall der Tötung ist die Freiheitsstrafe ein bis zehn Jahre.
§ 57 a Abs. 1 S. 1 Nr. 2 wird aufgehoben.“
Endlich – es hat lange, allzu lange gedauert, bis ein/e Justizminister/in sich zu diesem Schritt hat entschließen können.
Kurz gesagt: am Resultat ändert sich nichts (Strafmaß / Qualifikationsmerkmale), aber man kann mit der Diskussion wieder ein paar hunderttausend Euro Steuergelder verschwenden.