• Suche
  • Lerntipps
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Karteikarten
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Rechtsgebiete2 > Öffentliches Recht3 > Europarecht4 > BGH: Sicherungsverwahrung bis Inkrafttreten einer verfassungskonformen...
Dr. Stephan Pötters

BGH: Sicherungsverwahrung bis Inkrafttreten einer verfassungskonformen Regelung nur eingeschränkt möglich

Europarecht, Öffentliches Recht, Rechtsprechung, Startseite, Strafrecht, Strafrecht AT, Tagesgeschehen, Verfassungsrecht

Die Sicherungsverwahrung: Eine unendliche Geschichte
Nachdem die (nachträgliche) Sicherungsverwahrung vom EGMR (Urteil vom 17.12.2009, Az.:19359/04) für menschenrechtswidrig erklärt wurde (s. hier), hatte sich der Gesetzgeber für eine Reform entschieden, die zum 1.1.2011 in Kraft getreten ist. Diese Reform sah eine Streichung der nachträglichen Sicherungsverwahrung (§ 66b StGB), eine Ausweitung der vorbehaltenen Sicherungsverwahrung (§ 66a StGB) und eine Beschränkung der normalen Sicherungsverwahrung (§ 66 StGB) auf schwere Gewalt- und Sexualdelikte vor. Auch diese Regelung ist jedoch grundrechtswidrig, wie schließlich auch das BVerfG (Urteil vom 4. Mai 2011 – 2 BvR 2365/09, NJW 2011, 1931) bestätigte. Die Verfassungsrichter gaben damit ihre ursprüngliche Haltung (s. hier) auf und schlossen sich der Interpretation des EGMR an.
Übergangslösung des BVerfG
Bis nun also endlich eine verfassungskonforme Regelung geschaffen wird, hat das BVerfG eine Übergangslösung geschaffen. Die Karlsruher Richter entschieden:

1. In den sog. Altfällen, in denen die Unterbringung der Sicherungsverwahrten über die frühere Zehnjahresfrist hinaus fortdauert sowie in den Fällen der nachträglichen Sicherungsverwahrung darf die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bzw. deren Fortdauer nur noch angeordnet werden, wenn eine hochgradige Gefahr schwerster Gewalt- oder Sexualstraftaten aus konkreten Umständen in der Person oder dem Verhalten des Untergebrachten abzuleiten ist und dieser an einer psychischen Störung im Sinne von § 1 Absatz 1 Nr. 1 des Therapieunterbringungsgesetzes (ThUG) leidet. Die Vollstreckungsgerichte haben unverzüglich das Vorliegen dieser Voraussetzungen der Fortdauer der Sicherungsverwahrung zu prüfen und anderenfalls die Freilassung der betroffenen Sicherungsverwahrten spätestens zum 31. Dezember 2011 anzuordnen.
2. Die übrigen Vorschriften über die Anordnung und Dauer der Sicherungsverwahrung dürfen während der Übergangszeit nur nach Maßgabe einer strikten Prüfung der Verhältnismäßigkeit angewandt werden, die in der Regel nur gewahrt ist, wenn die Gefahr künftiger schwerer Gewalt- oder Sexualstraftaten des Betroffenen besteht.

Das neue Urteil des BGHSt
Daran anknüpfend hat nun der BGHSt (Urteil vom 19. Oktober 2011 – 2 StR 305/11) entschieden, dass diese strengen Vorgaben bei einem Serienbankräuber nicht erfüllt sind. Für die Beurteilung komme es nicht auf die Bezeichnung des gesetzlichen Tatbestandes als „schwerer Raub“ an, sondern darauf, ob konkrete Gefahren einer Verletzung der Rechtsgüter Leib, Leben oder sexuelle Selbstbestimmung gegeben seien. Gefahren für Vermögen oder Eigentum würden hingegen nicht ausreichen; ebenso wenig bloße Beeinträchtigungen der psychischen Befindlichkeit oder der Freiheit der Willensbetätigung. Eine Drohung mit Gewalt gegen Leib oder Leben sei nach diesem für die vorübergehende Fortgeltung der verfassungswidrigen Norm besonders strengen Maßstab nur dann als „schwere Gewalttat“ anzusehen, wenn objektiv die Gefahr körperlicher Gewalteinwirkung bestehe oder der Täter diese Möglichkeit einkalkuliere (so der BGHSt in der Pressemitteilung Nr. 166/2011).

Print Friendly, PDF & Email
23.10.2011/0 Kommentare/von Dr. Stephan Pötters
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf Twitter
  • Teilen auf LinkedIn
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Stephan Pötters https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Stephan Pötters2011-10-23 10:08:402011-10-23 10:08:40BGH: Sicherungsverwahrung bis Inkrafttreten einer verfassungskonformen Regelung nur eingeschränkt möglich
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info

Deine Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat. Als gemeinnütziges Projekt aus Bonn sind wir auf eure Untersützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch eure Gastbeiträge. Über Zusendungen und eure Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • La dolce vita – Rechtspflegepraktikum in Rom
  • OLG Oldenburg zu gutgläubigem Erwerb eines Kfz auf Imbiss-Parkplatz
  • Urteil des OLG München: Online-Glücksspiel im Bereicherungsrecht

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Alexandra Alumyan

La dolce vita – Rechtspflegepraktikum in Rom

Alle Interviews, Für die ersten Semester, Interviewreihe, Lerntipps, Schon gelesen?, Startseite, Tagesgeschehen

Um zum ersten Staatsexamen zugelassen zu werden, muss man während der Semesterferien eine praktische Studienzeit – ein Praktikum – jeweils in der Rechtspflege und in der Verwaltung ableisten. Während einer […]

Weiterlesen
18.05.2023/von Alexandra Alumyan
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Alexandra Alumyan https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Alexandra Alumyan2023-05-18 16:18:112023-05-22 12:36:15La dolce vita – Rechtspflegepraktikum in Rom
Simon Mantsch

OLG Oldenburg zu gutgläubigem Erwerb eines Kfz auf Imbiss-Parkplatz

Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Sachenrecht, Startseite, Tagesgeschehen, Zivilrecht, Zivilrecht

Jüngst hatte sich das OLG Oldenburg (Urt. v. 27.03.2023 – 9 U 52/22) mit dem gutgläubigen Eigentumserwerbs an einem Lamborghini zu befassen. Die Sachverhaltsumstände wirken dabei geradezu grotesk. Nicht nur […]

Weiterlesen
26.04.2023/1 Kommentar/von Simon Mantsch
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Simon Mantsch https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Simon Mantsch2023-04-26 06:00:002023-04-26 07:17:55OLG Oldenburg zu gutgläubigem Erwerb eines Kfz auf Imbiss-Parkplatz
Alexandra Alumyan

Urteil des OLG München: Online-Glücksspiel im Bereicherungsrecht

Bereicherungsrecht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Startseite, Tagesgeschehen, Zivilrecht

In seiner Entscheidung vom 20.09.2022 – 18 U 538/22 befasste sich das OLG München mit einem immer wiederkehrenden Klassiker des Bereicherungsrechts: Die teleologische Reduktion des § 817 S. 2 BGB. Die Vorschrift des § 817 S. 2 BGB […]

Weiterlesen
17.04.2023/von Alexandra Alumyan
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Alexandra Alumyan https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Alexandra Alumyan2023-04-17 10:16:132023-04-17 10:31:39Urteil des OLG München: Online-Glücksspiel im Bereicherungsrecht

Support

Unterstütze uns und spende mit PayPal

Jetzt spenden
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© 2022 juraexamen.info

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen