BGH: Rechtsprechungsübersicht in Zivilsachen
In den vergangenen Wochen hat der BGH wieder einige Urteile in Zivilsachen veröffentlicht, die für das erste und zweite Staatsexamen von Interesse sind:
BGH, Urt. v. 13.3.2013 – VIII ZR 172/12 (zu § 434 Abs. 1 Satz 1 BGB) – TOP-TIPP:
Wird ein Kraftfahrzeug, das kurz zuvor eine sogenannte „Oldtimerzulassung“ erhalten hat, mit der Klausel „positive Begutachtung nach § 21c StVZO (Oldtimer) im Original“ verkauft, liegt darin eine Beschaffenheitsvereinbarung, dass sich das Fahrzeug in einem Zustand befindet, der die erteilte positive Begutachtung als Oldtimer (vgl. jetzt § 23 StVZO) rechtfertigt.“
BGH, Urt. v. 20.3.2013 – VIII ZR 168/12 (zu §§ 535 Abs. 1, 307 BGB):
Eine Allgemeine Geschäftsbedingung in einem Mietvertrag über Wohnräume, die den Mieter verpflichtet „keine Hunde und Katzen zu halten“ ist wegen unangemessener Benachteiligung des Mieters unwirksam.
BGH, Urt. v. 20.3.2013 – VIII ZR 233/12 (zu §§ 573 Abs. 2 Nr. 2, 242 BGB):
Eine Kündigung von Wohnraum wegen Eigenbedarfs für einen Familienangehörigen ist nicht rechtsmissbräuchlich, wenn der Eigenbedarf zwar nur kurze Zeit nach Abschluss des Mietvertrages entstanden ist, bei Abschluss des Mietvertrages aber noch nicht absehbar war.
BGH, Urt. v. 19.3.2013 – VI ZR 93/12 (zu §§ 823 Abs. 1, 1004 Abs. 1 BGB, Art. 1 Abs. 1, Art. 2 Abs. 1 GG):
Zur Zulässigkeit einer Berichterstattung während eines laufenden Strafverfahrens über Äußerungen, aus denen sich Rückschlüsse auf sexuelle Neigungen ergeben.
BGH, Urt. v. 10.4.2013 – VIII ZR 379/12 (zu § 551 Abs. 1, 4 BGB):
Auf eine Sicherheit, die dem Vermieter zur Abwendung einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs gewährt wird, findet § 551 Abs. 1, 4 BGB keine Anwendung.
BGH, Urt. v. 20.2.2013 – VIII ZR 339/11 (zu §§ 254 Abs.1, 280 Abs. 1 BGB):
a) Zur Frage der Doppelkausalität bei einer Schadensverursachung durch Mängel eng zusammengehöriger Arbeitsvorgänge zur Herstellung eines Bodenbelags.
b) Bei der Abwägung der beiderseitigen Verursachungsanteile nach § 254 BGB können nur solche Umstände zu Lasten des Geschädigten anspruchsmindernd berücksichtigt werden, von denen feststeht, dass sie eingetreten und für die Entstehung des Schadens (mit)ursächlich geworden sind.
BGH, Urt. v. 1.3.2013 – V ZR 14/12 (zu § 1004 Abs. 1 BGB):
Der Grundstückseigentümer entscheidet auch dann allein über die kommerzielle Verwertung der von seinem Grundstück aus angefertigten Fotografien seiner Bauwerke und Gartenanlagen, wenn er den Zugang zu privaten Zwecken gestattet hat.
BGH, Beschl. v. 28.2.2013 – V ZB 18/12 (zu §§ 268 Abs. 3 Satz 1, 880 Abs. 5, 1150 BGB):
Bei der Ablösung von Rechten braucht sich der Inhaber eines Zwischenrechts die Rangänderungen, die erst nach der Eintragung seines Rechts in das Grundbuch wirksam geworden sind, nicht entgegenhalten [zu] lassen. Er kann unabhängig davon, aus welchem der nach der Rangänderung vorrangig gewordenen Rechte die Vollstreckung in das Grundstück betrieben wird, das vorrangige Recht insgesamt ablösen. Dabei geht das abgelöste Recht gemäß §§ 1150, 268 Abs. 3 Satz 1 BGB mit dem Inhalt und dem Rang auf den Ablösenden über, der dieses Recht im Zeitpunkt der Eintragung des Zwischenrechts hatte.
BGH, Beschl. v. 21.2.2013 – V ZB 15/12 (zu § 1365 Abs. 1 BGB; § 19 GBO):
Hat ein im gesetzlichen Güterstand lebender Grundstückseigentümer über ein ihm gehörendes Grundstück ohne Zustimmung des Ehegatten verfügt, darf das Grundbuchamt seine Verfügungsbefugnis nur anzweifeln, wenn konkrete Anhaltspunkte für das Vorliegen sowohl der objektiven als auch der subjektiven Voraussetzungen des § 1365 Abs. 1 BGB bestehen.
BGH, Beschl. v. 13.3.2013 – XII ZB 650/11 (zu § 1578b BGB):
Ein ehebedingter Nachteil im Sinne des § 1578b BGB liegt nicht nur vor, wenn der unterhaltsberechtigte Ehegatte ehebedingt von der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit absieht oder eine bereits ausgeübte Erwerbstätigkeit aufgibt, sondern auch dann, wenn er ehebedingt seinen Arbeitsplatz wechselt und dadurch Nachteile erleidet.
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