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Dr. Gerrit Forst

BGH: Rechtsprechungsübersicht in Zivilsachen

Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Startseite, Zivilrecht

Es ist wieder Zeit für unseren traditionellen Überblick über die Rechtsprechung des BGH in Zivilsachen. Das Prozessrecht ist wieder nur für die Referendare interessant. Weitere aktuelle Entscheidungen der Zivilgerichte findet ihr auch in diesem Beitrag.
I. Materielles Recht
Urt. v. 26.2.2013 – VI ZR 116/12 (zu § 823 BGB, § 7 StVO –  TOP-TIPP):

Verlässt ein Unfallbeteiligter wegen eines Auffahrunfalls bei eisglatter Fahrbahn sein Fahrzeug, um sich über die Unfallfolgen zu informieren, eröffnet er dadurch nicht selbst einen eigenständigen Gefahrenkreis. Stürzt er infolge der Eisglätte, verwirklicht sich nicht eine aufgrund der Straßenverhältnisse gegebene allgemeine Unfallgefahr, sondern die besondere durch den Unfall entstandene Gefahrenlage.

Urt. v. 7.3.2013 – VII ZR 162/12 (zu §§ 305, 307 BGB):

Eine Klausel in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Lieferanten einer von ihm einzubauenden Küche
„Der Kaufpreis ist spätestens bei Anlieferung der Kaufgegenstände ohne Abzug zu bezahlen.“
ist unwirksam.

Urt. v. 7.3.2013 – III ZR 231/12 (zu § 818 Abs. 1 BGB, Auszug):

Auch wenn Nutzungen primärer Bereicherungsgegenstand und nicht nach § 818 Abs. 1 BGB herauszugeben sind, ist der Kondiktionsschuldner lediglich zum Ersatz der tatsächlich gezogenen Nutzungen verpflichtet.

Urt. v. 21.2.2013 – III ZR 266/12 (zu § 307 BGB):

In einem (Formular-)Kleingartenpachtvertrag kann wirksam vereinbart werden, dass der abgebende Pächter für den Fall, dass kein Nachpächter vorhanden ist, den Kleingarten bis zur Neuverpachtung unter Fortzahlung der vereinbarten Entgelte und Gebühren zu bewirtschaften oder die Baulichkeiten einschließlich Fundamente, befestigte Wege und Anpflanzungen zu entfernen und den Kleingarten im umgegrabenen Zustand zu übergeben hat.

Urt. v. 8.2.2013 – V ZR 56/12 (zu §§ 242, 903 BGB):

Der Grundstückseigentümer ist nach den Grundsätzen über das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis auch zu einem positiven Tun – hier: Mitbeheizen der benachbarten Doppelhaushälfte – nur verpflichtet, wenn dies für einen billigen Interessenausgleich zwingend geboten ist.

Urt. v. 5.2.2013 – VI ZR 290/11 (zu 249 BGB, Auszug):

Zwar kann sich daraus, dass ein angemietetes Ersatzfahrzeug nur für geringe Fahrleistungen benötigt wird, die Unwirtschaftlichkeit der Anmietung ergeben. Doch kann im Einzelfall die Erforderlichkeit der Anmietung deshalb zu bejahen sein, weil der Geschädigte auf die ständige Verfügbarkeit eines Kraftfahrzeugs angewiesen ist.

Urt. v. 5.2.2013 – VI ZR 274/12 (zu § 116 Abs. 6 S. 1 SGB X):

§ 116 Abs. 6 Satz 1 SGB X ist analog auch auf Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft anwendbar.

II. Prozessrecht (betrifft nur Referendare):
Beschl. v. 21.2.2013 – VII ZB 9/11 (zu § 776 ZPO):

Im Rechtsmittelverfahren kann ein durch richterlichen Beschluss aufgehobener Pfändungsbeschluss nicht wiederhergestellt werden. Ein nur mit diesem Ziel eingelegtes Rechtsmittel ist unzulässig.

Beschl. v. 26.2.2013 – VI ZR 374/12 (§ 237 ZPO):

Über den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist hat grundsätzlich das Berufungsgericht zu entscheiden. Das gilt auch dann, wenn die Berufung schon als unbegründet zurückgewiesen und der Antrag nach Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde gestellt worden ist.

Beschl. v. 7.2.2013 – VII ZB 2/12 (zu § 288 Abs. 2 BGB):

Der in einem Urteil enthaltene Zinsausspruch „8% Zinsen über dem Basiszinssatz“ ist vom Gerichtsvollzieher regelmäßig dahingehend auszulegen, dass Zinsen in Höhe von acht Prozentpunkten über dem Basiszinssatz tituliert sind.

 

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01.04.2013/0 Kommentare/von Dr. Gerrit Forst
Schlagworte: BGHZ, Rechtsprechung BGH, Rechtsprechungsübersicht, Rechtsprechungsübersicht in Zivilsachen, Zivilsachen
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