BGH-Präsident will 5. Strafsenat nach Karlsruhe holen
Klaus Tolksdorf, Präsident des BGH, hat sich dafür ausgesprochen, den 5. Strafsenat von Leipzig nach Karlsruhe zu verlagern. In einer mündlichen Prüfung könnte die Frage aufkommen, wie der 5. Strafsenat überhaupt nach Leipzig kam.
Der 5. Strafsenat war schon bei der Gründung des BGH zum 1.10.1950 ein „auswärtiger“ Senat mit Sitz in West-Berlin. Grund für die Ansiedelung des Senats in der geteilten Stadt war, dass, nach Auffassung der Alliierten, West-Berlin nicht integraler Bestandteil des Bundesgebiets war und nach dieser Ansicht aus Karlsruhe keine Hoheitsgewalt über das Gebiet ausgeübt werden konnte.
Im Zuge der Wiedervereinigung wurde vorgeschlagen den gesamten BGH in Leipzig anzusiedeln. Grund dafür war nicht nur, dass Einrichtungen des Bundes „gerecht“ auf alle Länder verteilt werden sollten, sondern durch einen Umzug wäre der BGH auch an den Sitz des Reichsgerichts zurückgekehrt. Letztlich konnte sich der Vorschlag nicht durchsetzen. Der BGH blieb in Karlsruhe, nur der 5. Strafsenat zog (wie das BVerwG) nach Leipzig – als Kompensation dafür, dass Berlin Hauptstadt und Sitz der Bundesregierung wurde.
Tolksdorf spricht sich für eine erneute Verlegung des Sitzes aus, weil sich dadurch Kosten reduzieren ließen und ein einheitlicher Sitz Vorteile im Geschäftsbetrieb bringe. Landespolitiker haben sich gegen den Vorschlag gewandt. Mehr dazu gibt es hier.
Der sollte lieber den 1. Senat in die Wüste schicken