BGH: Erstattung von Bestattungskosten über die GoA
Das Erbrecht läuft nicht allzu häufig im Examen, weil die von der Rechtsprechung entschiedenen Fälle sich häufig nicht für eine Klausur eignen. Der BGH (Beschl. v. 14.12.2011 – IV ZR 132/11) hat jetzt aber eine Entscheidung getroffen, die man sich in der Vorbereitung auf das erste und das zweite Examen einmal genauer ansehen sollte. Hier der Leitsatz:
Ein Anspruch auf Ersatz der Bestattungskosten nach den Grundsätzen der Geschäftsführung ohne Auftrag gemäß §§ 670, 677, 683 BGB gegen den totenfürsorgeberechtigten und -verpflichteten Angehörigen kann demjenigen zustehen, der die Beerdigung eines Verstorbenen veranlasst, auch wenn der Totenfürsorgeberechtigte nicht Erbe ist. § 1968 entfaltet gegenüber einem solchen Anspruch keine Sperrwirkung.
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!