BGH: Ersatz von Aus- und Einbaukosten bei Unternehmern
Der BGH hat sich im Urteil vom 02.04.2014 mit der Frage befasst, ob ein Handwerker gegenüber seinem Lieferanten bei Mängeln des gelieferten Materials Anspruch auf Ersatz der Ein- und Ausbaukosten haben kann, die ihm dadurch entstehen, dass er gegenüber seinem Auftraggeber zur Nacherfüllung verpflichtet ist (VIII ZR 46/13). Das Vorliegen etwaiger Ansprüche wurde vom BGH verneint (s. hierzu die Pressemitteilung des BGH).
Wir berichteten bereits im Jahr 2012 über eine vergleichbare Konstellation, die ebenfalls vom BGH entschieden wurde (siehe dazu hier). Da das Thema der Erstattungsfähigkeit von Ein- und Ausbaukosten eines mangelhaften Kaufgegenstandes bereits etliche Male in Examensklausuren lief, sei die Lektüre des verlinkten Beitrags dringend empfohlen.
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