Bewegt sich Gesine Lötzsch (Die Linke) außerhalb des Grundgesetzes?
Mit Ihren Äußerungen über die möglichen Wege zum Kommunismus hat die Vorsitzende der sog. Linkspartei für Furore gesorgt. Die Äußerungen wurden nicht nur von CSU und Co. als inakzeptabel und verfassungswidrig eingestuft sondern auch in der eigenen Partei heftig kritisiert. Wie nun der Spiegel berichtet, will der nun ihr Kollege in der Chefetage, Klaus Ernst, die Debatte schnell beenden (s. https://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,738027,00.html). Ernst ist der Ansicht, dass sich Lötzsch eindeutig, wie auch Die Linke sonst, im Rahmen der Verfassung bewegt habe.
Dürfen deutsche Politiker sich für den Kommunismus einsetzen?
Aber stimmt dies wirklich? Darf sich ein deutscher Politiker/in wirklich für eine kommunistische Ordnung unserer Gesellschaft einsetzen ohne dabei den Rahmen des Grundgesetzes zu verlassen? Hieran bestehen starke Zweifel. Zunächst einmal die Äußerung von Frau Lötzsch im Wortlaut:
„Die Wege zum Kommunismus können wir nur finden, wenn wir uns auf den Weg machen und sie ausprobieren, ob in der Opposition oder in der Regierung. Auf jeden Fall wird es nicht den einen Weg geben, sondern sehr viele unterschiedliche Wege, die zum Ziel führen. Viel zu lange stehen wir zusammen an Weggabelungen und streiten über den richtigen Weg, anstatt die verschiedensten Wege auszuprobieren. Zu lange laufen wir auf Wegen, obwohl wir ahnen oder gar wissen, dass sie nicht zum Ziel führen. Doch wir kehren nicht um, weil wir Angst vor denen haben, die immer noch diskutierend an der Weggabelung stehen und uns mit höhnischem Gelächter empfangen könnten. Wir müssen lernen, Sackgassen zu verlassen und sie nicht ambitioniert als Wege zum Kommunismus zu preisen. Egal, welcher Pfad zum Kommunismus führt, alle sind sich einig, dass es ein sehr langer und steiniger sein wird. Warum eigentlich?“ (nachgewiesen u.a. bei https://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,737780,00.html)
Frau Lötzsch fordert hierin definitiv, diverse Wege in Richtung Kommunismus auszuprobieren. Verstößt dieser Vorschlag also gegen das GG? Zur Klarstellung: Es geht nicht um die Frage, ob die Äußerung von der Meinungsfreiheit gedeckt ist etc., sondern nur um das Sachproblem, ob sich ein solcher Vorschlag im Rahmen des GG realisieren lässt.
Zunächst einmal ist Kommunismus natürlich eine Frage der Ordnung der Wirtschaft. Das GG enthält keine eindeutige Aussage zu einer Wirtschaftsverfassung. Nach hM kann man jedoch in einer Gesamtschau zahlreicher Vorschriften so etwas wie die soziale Marktwirtschaft im GG verankern. Einerseits sprechen Art. 2, 12 und 14 GG für eine marktwirtschaftliche Konzeption, andererseits fordern Art. 1, 20 und 28 GG (ins. das Sozialstaatsprinzip) auch soziale Elemente, ein „Turbokapitalismus in Reinform“ wäre also auch nicht möglich.
Das gängige kommunistische Wirschaftsmodell (wie etwa früher in der SU oder in China) sieht zunächst einmal idR kein Privateigentum vor oder einen nur sehr geringen Schutz desselben. Dies wäre eindeutig verfassungswidrig. Ob man Art. 14 GG entsprechend mit einer 2/3-Mehrheit ändern könnte oder ob die Ewigkeitsgarantie greifen würde, ist fraglich. Auch der Grundsatz der Privatautonomie (nach hM hineinzulesen in Art. 2 Abs. 1 GG) wäre durch den Kommunismus gefährdet.
Ganz allgemein bedeutet Kommunismus natürlich einen sehr starken, nahezu allmächtigen Staat, der fast die gesamte wirtschaft „fürsorglich“ für den Bürger plant, sich aber häufig auch in Privates wie Erziehung, Religion etc. einmischt. Dies war zumindest die reale Erfahrung in DDR, Russland, Kuba etc. All dies ist natürlich mit nahezu sämtlichen Grundrechten unvereinbar (insbesondere natürlich, Art. 1, 2, 4, 7, 12, 14 GG). Die Geschichte hat gezeigt, dass ein zu starker Staat idR auch seine Macht missbraucht. Dann ist man schnell auch bei Verletzungen von Pressefreiheit, Kunstfreiheit, Meinungsfreiheit und Versammlungsfreiheit.
So weit muss es natürlich nicht kommen und man wird Frau Lötzsch (schon im Hinblick auf Art. 5 GG) unterstellen können, dass sie all dies natürlich nicht will. Im Kern ist Kommunismus aber stets anti-liberal und damit eben auch gegen Freiheitsgrundrechte, zumindest gegen die Garantie des Privateigentums und freien wirtschaftlichen Handelns/Privatautonomie gerichtet. All dies ist aber vom GG garantiert.
Das GG würde sicherlich eine noch deutlich sozialistischere Form unserer derzeitigen sozialen Marktwirtschaft erlauben, Kommunismus erlaubt es aber meiner Meinung nach nicht. Daher halte ich die Ansichten von Frau Lötzsch durchaus für verfassungsrechtlich bedenklich, ja gar verfassungswidrig. Die Linke wird bei solchen Äußerungen ihrer Obersten sicherlich auch in Zukunft noch vom Verfassungsschutz beobachtet werden.
Ganz allgemein bedeutet Kommunismus, überhaupt keinen Staat mehr zu haben. Frau Lötzsch hat eine Meinung geäußert. Was soll daran „verfassungswidrig“ sein?
Es geht nicht darum, ob es verfassungswidrig ist, eine Meinung zu äußern. Man kann selbstverständlich Modelle vorschlagen, die nicht mit unserem GG übereinstimmen und sich für eine andere gesellschaftliche Ordnung als die soziale MArktwirtschaft einsetzen. Die Frage, die ich erörtert habe ist allein, ob die Meinung von Frau Lötzsch inhaltlich etwas vorschlägt was gegenwärtig mit dem GG nicht vereinbar wäre, was also auf eine andere Ordnung als die des GG abzielt. Da meine ich eben: ja, das hat sie.
Ich habe den Artikel mal entsprechend präzisiert und die Fragestellung entsprechend eingeengt.
Überflüssiger Beitrag: Frau Lötzsch strebt sicherlich keinen Kommunismus i. S. d. realexistierenden Sozialismus an. Viel mehr ist dies als Denkanstoß zu begreifen, nicht als konkretes Ziel, alte Fehler zu wiederholen.
Gruß.
Ja, ein wenig sachlich geschriebener Artikel, dem es leider an der bis dato in diesem Forum vorgefundenen Qualität fehlt. Zu viel Äußerungen einer persönlichen Meinung, die der Verfasser Frau Lötzsch – auch wenn Sie Ihre Ansicht als Bundestagsabgeordnete abgegeben hat – abzusprechen scheint.
Erstens habe ich deutlich gemacht, dass es um meine Meinung geht mit sprachlichen Wendungen wie „meiner MEinung nach“.
Noch einmal: es geht nicht darum, Frau Lötzsch die MEinungsfreiheit abzusprechen. Es geht nur um die Frage, ob sich die geäußerte Meinung/politische Ansicht im RAhmen des GG realisieren lässt. Da wiederhole ich: die ganz hM geht zurecht davon aus, dass Kommunismus (zumindest mit typischen Merkmalen wie kein Privateigentum, vgl. https://de.wikipedia.org/wiki/Kommunismus) nicht mit dem GG vereinbar ist. Im Gegensatz zu den Kritikern habe ich grade sachlich auf GRundlage des GG argumentiert, während die Gegenmeinungen ohne juristische Argumente daher kommen.
Dies hier ist ein juristischer Blog. Es geht in dem Artikel allein um die FRage, was das GG als Wirtschaftsform/Gesellschaftsform/Staatsform zulassen würde. Es geht nicht um die FRage einer „richtigen“ Politik.
Wenn hier noch mehr PDS-Wähler Frau Lötzsch unetrstützen wollen, dann bitte auf anderen Kanälen.
Ich ergänze noch einmal: Was hier zur Wirtschaftsverfassung des GG von mir gesagt wurde, ist unter Juristen die herrschende MEinung. Auch das BVerfG hat durchblicken lassen, dass es so etwas ähnliches wie die soziale MArktwirtschaft im GG indirekt verankert sieht.
Selbst wenn man es als ernsthaftes Ziel auffasst. Der Weg dahin wäre sehr langwierig und wäre nicht von jetzt auf gleich umzusetzen auch wenn das Volk die Idee plötzlich super fände.
Wenn man aber die derzeitige Demokratie sozialer ausrichtet dann ist der Sprung auch nicht mehr weit.
Zumal es keine einheitliche Kommunismusdefinition gibt!
GUter Punkt, Janek. Ich habe ja auch schon darauf hingewiesen, dass man die jetzige Wirtschaftordnung noch deutlich sozialer ausgestalten könnte, ohne den Rahmen des GG zu verlassen.
Eine einheitliche Kommunismus-Definition gibts natürlich nicht, aber die meisten schließen schon mit ein, das Privateigentum nur eingeschränkt anerkannt wird (oder sogar gar nicht). Zumindest dieser Punkt würde gegen das GG, namentlich gegen Art. 14 Abs. 1 verstoßen. Sozialbindung (Art. 14 Abs. 2) hin oder her.
Der Beitrag bewegt sich auf einem für einen Studenten sehr niedrigem Niveau. Gerade für einen (angehenden) Juristen sollte am Anfang aller Diskussionen eine klare Begriffsbildung stehen. Dazu gehört in diesem Beitrag eine Definition von „Kommunismus“.
Wenn sich der Verfasser mit der Geschichte der soialen Bewegungen des 19.- ud 20. Jahrhunderts beschäftigt hätte, wäre ihm sicher aufgefallen, dass es eine Vielzahl von unterschiedlichen Auffassungen dazu gab und noch gibt, was Sozialismus, was Kommunismus, was Marktwirtschaft, etc. beinhaltet. Insbesondere sollte man die unterschiedlichen Auffassungen der sog. „Staatssozialisten“ und die dazu konträren Ansichten z. B. der Anarchisten kennen.
Ohne eine fundierte Auseinandersetzung mit den theorethischen Grundlagen enthält der Beitrag leider nur einen sinnlosen Gesinnungsaufsatz.
Natürlich kann man hunderte Definitionen zu Kommunismus finden. Die meisten Strömungen schließen aber Privateigentum weitestgehend aus. Deshalb habe ich ja auch immer einschränkend „idR“ oder dergleichen geschrieben.
Wenn man dies zugrundelegt, bleibt es dabei, dass ein solches Modell mit Art. 14 unvereinbar wäre. Da helfen auch beleidigende Anmerkungen nicht. Dies ist sicherlich kein Gesinnungsaufsatz, sondern spiegelt die herrschende juristische Auffassung wider sowie die Position des BVerfG.
Es möge mir mal bitte einer der Kritiker eine Stimme in der staatsrechtlichen Literatur nennen, die ein System ohne Privateigentum als GG-konform anerkennt.
lesenswert: schon BVerfG 5, 85 ff.
Es geht bei der ganzen Diskussion wohl weniger um die Vereinbarkeit des Kommunismus mit Art. 14, als vielmehr dessen Vereinbarkeit mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, deren Ausgestaltung sich sicherlich auch in und durch Art. 14 wiederfindet. Und dass dies nicht der Fall sein kann, kann man wohl kaum behalten. Sonst gäbe es sicherlich schon längst wieder eine (echte) kommunistische Partei im Geltungsbereich des GG.
lesenswert: schon BVerfG 5, 85 ff.
Es geht bei der ganzen Diskussion wohl weniger um die Vereinbarkeit des Kommunismus mit Art. 14, als vielmehr dessen Vereinbarkeit mit der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, deren Ausgestaltung sich sicherlich auch in und durch Art. 14 wiederfindet. Und dass dies nicht der Fall sein kann, kann man wohl kaum behaupten. Sonst gäbe es sicherlich schon längst wieder eine (echte) kommunistische Partei im Geltungsbereich des GG.
Die Frage ist eine ziemlich hypothethische, denn dies sind nicht allein die Worte von Gesine Lötzsch. Sie schränkt ihre eigenen Worte vom Anfang ihres Textes im Folgenden deutlich ein.
In gewissem Sinne könnte man sagen, versucht sie gerade in ihrem Text einen Kommunismus – nach Rosa Luxemburg – zu definieren, der dem Grundgesetz entspricht.
Lötzsch schreibt: „Wenn Kommunismus das Gemeinschaftliche betont und der Liberalismus den einzelnen, dann wollte Rosa Luxemburg beides zugleich – höchstmögliche Gemeinschaftlichkeit bei der Kontrolle darüber, daß Eigentum und Macht im Interesse aller gebraucht werden, und größtmögliche Freiheit individueller Entfaltung, radikaler Kritik und Öffentlichkeit.“
Die hier zitierten Einstiegsworte mögen für sich genommen schwierig sein, sind aber der Fragestellung geschuldet, die da hieß „Wo bitte geht’s hier zum Kommunismus?“
Daher gehe ich davon aus, dass Lötzsch zu Beginn ihres Textes auch den utopischen Kommunismus vor Augen hat, auch wenn sie dies vielleicht nicht explizit und klar genug ausdrückt. Denn ihr Text endet schließlich auch mit den Worten: „daß dem demokratischen Sozialismus die Zukunft gehört.“
Alles andere würde wenig Sinn machen.
Diese Utopie aber ist auch eine Utopie des Menschenbildes. Das Bild des Menschen im Kommunismus an sich ist jedoch nicht „verfassungswidrig“, wenn man das überhaupt in dieser Kathegorie beschreiben kann.
Es geht im Kommunismus im übrigen auch nicht um die Abschaffung jeglichen Privateigentums, sondern um das Privateigentum an Produktionsmitteln.
Hier nochmal der gesamte Originaltext:
https://www.jungewelt.de/2011/01-03/001.php
Danke für die sehr nützliche Ergänzung. Da wurde Frau Lötzsch in der Tat von den meisten Medien verkürzt und aus dem größeren Kontext gerissen zitiert. Das schwächt die von mir zitierte Passage deutlich ab.
Der Beitrag sollte aber ohnehin in erster Linie zeigen, welche Wirtschaftsverfassungen nach hM vom GG gedeckt wären. Je nachdem wie gemäßigt/freiheitlich-liberal man eine Version des Kommunismus beschreibt (ob nun dies eine Utopie ist, ist eine andere FRage), könnte man dies in der Tat wohl noch mit dem GG vereinbaren.