• Suche
  • Lerntipps
    • Karteikarten
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • Bereicherungsrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • Insolvenzrecht
      • IPR
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Juri§kripten
  • Click to open the search input field Click to open the search input field Suche
  • Menü Menü
Du bist hier: Startseite1 > Startseite2 > Rechtsprechung3 > BAG: Fragerecht des Arbeitgebers über eingestellte strafrechtliche Erm...
Dr. Gerrit Forst

BAG: Fragerecht des Arbeitgebers über eingestellte strafrechtliche Ermittlungsverfahren

Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Startseite, Zivilrecht

Aus einer heute veröffentlichten Pressemitteilung des BAG geht hervor, dass der 6. Senat entschieden hat, dass ein Arbeitgeber einen Stellenbewerber grundsätzlich nicht nach einem eingestellten strafrechtlichen Ermittlungsverfahren fragen darf.
I. Sachverhalt
Der Kläger bewarb sich im Jahr 2009  in NRW als sogenannter „Seiteneinsteiger“ für den Schuldienst. In der Pressemitteilung heißt es:

Vor seiner Einstellung wurde er aufgefordert, auf einem Vordruck zu erklären, ob er vorbestraft sei, und zu versichern, dass gegen ihn kein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft anhängig sei oder innerhalb der letzten drei Jahre anhängig gewesen sei. Der Kläger unterzeichnete den Vordruck, ohne Angaben zu etwaigen Ermittlungsverfahren zu machen. Er wurde zum 15. September 2009 eingestellt. Im Oktober 2009 erhielt die zuständige Bezirksregierung einen anonymen Hinweis, der sie veranlasste, die Staatsanwaltschaft um Mitteilung strafrechtsrelevanter Vorfälle zu bitten. Die daraufhin übersandte Vorgangsliste wies mehrere nach §§ 153 ff. StPO eingestellte Ermittlungsverfahren aus. Das beklagte Land kündigte das Arbeitsverhältnis außerordentlich, hilfsweise ordentlich, weil der Kläger die Frage nach Ermittlungsverfahren unrichtig beantwortet habe.

Das LAG Hamm (11 Sa 2266/10)  hielt sowohl die außerordentliche als auch die ordentliche Kündigung für unwirksam.
II. Entscheidung
Der 6. Senat verwirft die gegen die Entscheidung des LAG gerichtete Revision des Landes mit der Begründung, die Kündigung verletze den Kläger in seinem allgemeinen Persönlichkeistrecht aus Art. 2 Abs. 1 GG und sei daher nach § 138 BGB nichtig. Die Grundrechtsverletzung folge daraus, dass die Frage nach eingestellten Ermittlungsverfahren nach § 29 Landesdatenschutzgesetz NRW unverhältnismäßig sei. Auch widerspreche die Frage der Wertentscheidung des § 53 BZRG.
III. Bewertung
Ohne genaue Kenntnis des Sachverhalts kann eine abschließende Bewertung natürlich nicht erfolgen. Wichtig ist es aber zu sehen, dass das BAG die Zulässigkeit der Frage nur „grundsätzlich“ verneint. So wird man es für zulässig erachten müssen, wenn ein Bewerber für den Schuldienst danach gefragt wird, ob gegen ihn schon einmal wegen eines Sexualdelikts ermittelt wurde.
Auch in einer Examensklausur kann das Fragerecht des Arbeitgebers thematisiert werden. Während das BAG früher eine Grundrechtsabwägung im Rahmen der zivilistischen Generalklauseln vornahm, hat diese Abwägung seit 2009 im Rahmen des § 32 BDSG zu erfolgen, wenn der Arbeitgeber eine nicht-öffentliche Stelle ist. Bei öffentlichen Stellen des Bundes gilt ebenfalls das BDSG, bei öffentlichen Stellen der Länder gelten die jeweiligen Landesdatenschutzgesetze, die aber nicht zwangsläufig eine Spezialvorschrift für den Beschäftigtendatenschutz enthalten. Die zivilrechtlichen Rechtsfolgen ergeben sich weiterhin aus dem BGB, insbesondere aus § 138 BGB und aus § 123 BGB (Ausschluss der Anfechtung mangels Rechtswidrigkeit der wahrheitswidrigen Angabe/“Recht zur Lüge“).
Im Rahmen der Abwägung müssen – insoweit ist dem BAG zuzustimmen – die Wertungen des BZRG berücksichtigt werden, weil diese einen Interessenausgleich zwischen den Interessen eines straffällig gewordenen Bewerbers (bzw. eines verdächtigen Bewerbers) und den Interessen des Arbeitgebers herbeiführen.
Art. 9 Abs. 1 des Entwurfs einer EU-Datenschutzgrundverordnung (VO-E, dazu aus arbeitsrechtlicher Sicht Forst, NZA 2012, S. 364 ff) zählt „Daten über Strafurteile oder damit zusammenhängende Sicherungsmaßregeln“ zu den besonderen Arten personenbezogener Daten, die einen stärkeren Schutz genießen als „normale“ Daten. Eine Verarbeitung dieser Daten ist nach Art. 9 Abs. 2  lit. b) VO-E aber zulässig, wenn sie erforderlich ist, „damit der für die Verarbeitung Verantwortliche seine ihm aus dem Arbeitsrecht erwachsenden Rechte ausüben und seinen arbeitsrechtlichen Pflichten nachkommen kann, soweit dies nach den Vorschriften der Union oder dem Recht der Mitgliedstaaten, das angemessene Garantien vorsehen muss, zulässig ist“. Damit kann die vom BAG befürwortete Abwägung auch unter dem VO-E erfolgen. Allerdings ist zu beachten, dass hier der EuGH letztentscheidungsbefugt wäre und möglicherweise andere Wertmaßstäbe ansetzt.
 
 
 

Print Friendly, PDF & Email
16.11.2012/0 Kommentare/von Dr. Gerrit Forst
Schlagworte: Fragerecht
Eintrag teilen
  • Teilen auf Facebook
  • Teilen auf X
  • Teilen auf LinkedIn
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Dr. Gerrit Forst https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Dr. Gerrit Forst2012-11-16 14:56:202012-11-16 14:56:20BAG: Fragerecht des Arbeitgebers über eingestellte strafrechtliche Ermittlungsverfahren
Das könnte Dich auch interessieren
BVerwG: Versagung der Promotionszulassung wegen strafrechtlicher Verurteilung nur bei Wissenschaftsbezug
0 Kommentare

Hinterlasse einen Kommentar

An der Diskussion beteiligen?
Hinterlasse uns deinen Kommentar!

Schreibe einen Kommentar Antworten abbrechen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Über Juraexamen.info e.V.

Deine Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat.

Wir sind ein gemeinnütziger Verein aus Bonn und auf Eure Unterstützung angewiesen, sei es als Mitglied oder durch Gastbeiträge. Über Zusendungen und Nachrichten freuen wir uns daher sehr!

Werbung

Anzeige

Neueste Beiträge

  • BGH: Des Maklers Müh‘ ist oft vergebene Müh’
  • BVerwG zur Verletzung der Kameradschaftspflicht bei Beteiligung am Ehebruch einer Kameradenehefrau
  • Verkehrspflichten in der zivilrechtlichen Klausur

Weitere Artikel

Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.

Alexandra Alumyan

BGH: Des Maklers Müh‘ ist oft vergebene Müh’

AGB-Recht, Aktuelles, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schuldrecht, Startseite, Zivilrecht, Zivilrecht

Ein Studienplatz im Ausland, heiß begehrt – und teuer vermittelt. Doch was, wenn der Bewerber es sich anders überlegt? Der BGH hat mit seinem Urteil vom 5.6.2025 (Az.: I ZR […]

Weiterlesen
16.07.2025/0 Kommentare/von Alexandra Alumyan
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Alexandra Alumyan https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Alexandra Alumyan2025-07-16 08:10:182025-07-16 08:10:19BGH: Des Maklers Müh‘ ist oft vergebene Müh’
Maximilian Drews

BVerwG zur Verletzung der Kameradschaftspflicht bei Beteiligung am Ehebruch einer Kameradenehefrau

Aktuelles, Deliktsrecht, Examensvorbereitung, Familienrecht, Lerntipps, Öffentliches Recht, Öffentliches Recht, Rechtsgebiete, Rechtsprechung, Rechtsprechungsübersicht, Schon gelesen?, Startseite, Uncategorized, Verfassungsrecht, Zivilrecht

Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 22.1.2025 (BVerwG, Urt. v. 22.1.2025 – Az. 2 WD 14.24, BeckRS 2025, 12958) bietet trotz ihrer Grundlage im – für die Studierenden wohl bisher unbekannten […]

Weiterlesen
14.07.2025/0 Kommentare/von Maximilian Drews
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Maximilian Drews https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Maximilian Drews2025-07-14 07:21:362025-07-14 07:21:36BVerwG zur Verletzung der Kameradschaftspflicht bei Beteiligung am Ehebruch einer Kameradenehefrau
Gastautor

Verkehrspflichten in der zivilrechtlichen Klausur

Aktuelles, Deliktsrecht, Examensvorbereitung, Fallbearbeitung und Methodik, Karteikarten, Lerntipps, Rechtsgebiete, Startseite, Uncategorized, Verschiedenes, Zivilrecht, Zivilrecht

Im Ausgangspunkt ist klar: „Ein allgemeines Verbot, andere nicht zu gefährden, wäre utopisch“ (vgl. nur BGH, Urt. v. 19.1.2021 – VI ZR 194/18) Damit ist allerdings nicht geklärt, welche Anforderungen […]

Weiterlesen
12.06.2025/0 Kommentare/von Gastautor
https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg 0 0 Gastautor https://www.juraexamen.info/wp-content/uploads/2022/05/je_logo.svg Gastautor2025-06-12 09:39:522025-06-12 09:39:53Verkehrspflichten in der zivilrechtlichen Klausur

Mitmachen

Du hast Lust, Autor bei uns zu werden? Wir freuen uns!

Mitmachen
  • Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Alumni
  • Häufige Fragen
  • Impressum
  • Kontakt
  • Datenschutz

© juraexamen.info e.V.

Print Friendly, PDF & Email
Nach oben scrollen Nach oben scrollen Nach oben scrollen