Sachverhalt der 2. Zivilrecht Examensklausur – Feburar 2011 – 1. Staatsexamen Hessen
Im Folgenden ein Gedächtnisprotokoll von der 2. Zivilrecht Examensklausur Februar 2011 in Hessen, das einer unserer Leser netterweise zur Verfügung gestellt hat:
H ist seit 5 Jahren Hausmeister bei der W-AG. Seine Aufgabe ist es u.a. kleine Reparaturarbeiten durchzuführen. Am 7.12.2010 soll er bei Sachbearbeiter A eine defekte Deckenleuchte austauschen. A ist nicht im Büro. Nachdem der H die Deckenlampe gewechselt hat, geht er an einen abgeschlossenen Schrank (Schlüssel steckt im Schloß) mit der Aufschrift Privat, öffnet den Schrank, nimmt das darin liegende Portemonnaie und legt es nach einem Blick in das leere Geldscheinfach wieder an seinen Platz. Dabei wurde er von der Sekretärin S beobachtet.
Nachdem die S Ihre Beobachtungen dem Personalchef P mitgeteilt hat, wird H am 10.12. in dessen Büro zitiert. P konfrontiert H mit dem Sachverhalt, H hält entgegen er habe nichts stehlen wollen, sondern den Schrank lediglich aus Neugier geöffnet. P droht H mit der ausserordentlichen Kündigung, alternativ könne er auch einen Auflösungsvertrag unterschreiben. H willigt ein. P druckt den selbst entworfenen Auflösungsvertrag 2x aus. Einen unterschreibt er und überläßt ihn H, den anderen läßt er sich von H unterschreiben und behält ihn.
3 Wochen später schreibt H an die W-AG. Er hält den Auflösungsvertrag formell und inhaltlich für unwirksam, hilfsweise erkläre er die Anfechtung und den Widerspruch. P habe ihm die o.g. Kündigung nicht androhen dürfen, da er ja nur neugierig war – außerdem hätte er wenigstens Bedenkzeit bekommen müssen.
Als die W-AG nicht reagiert, erhebt H 10 Tage später Klage beim örtlich zuständigen Arbeitsgericht.
Hat die Klage Aussicht auf Erfolg?
Hey,
wollt mal fragen, ob jemand schon einen urteil hierzu gefunden hat bzw. eine lösungskizze