Zivilrechtsklausur Z III – Februar 2012 – 1. Staatsexamen Hessen
Vielen Dank für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls . Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sind wie immer gern gesehen gerade auch weil der Sachverhalt noch verhältnismäßig knapp gehalten ist.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
Sachverhalt
A, B, C und D möchten eine Gesellschaft gründen. D ist 16 Jahre alt, die Einwilligung des gesetzlichen Vertreters liegt vor. Die A, B & Co KG hat einen Gesellschaftsvertrag: A und B haften persönlich und sind nur gemeinsam zur Vertretung befugt. C und D haben eine Pflichteinlage von je 5.000 €.
Dies alles wird eingetragen und die Geschäfte werden aufgenommen.
C zahlt jedoch nur 4.500 € ein, D gar nichts.
C zahlt 500 € persönlich an einen Gläubiger der KG, macht aber weiter nichts.
B scheidet ein halbes Jahr später aus der KG aus, da er kein Interesse mehr hat.
Zum 1. Jahrestag der KG bestellt A bei der xy-oHG eine Torte zum Preis von 500 €. Die Bestellung nimmt der Gesellschafter X an, der sich wundert, da der KG von der oHG noch eine Forderung aus unerlaubter Handlung in Höhe von 500 € zusteht, die seit 8 Monaten vollwirksam und fällig ist.
Die KG zahlt die 500 € nicht, daher möchte die oHG gegen D und/oder C und/oder B vorgehen.
Mit Erfolg?
Es gab noch eine Zusatzfrage:
Stellen Sie die Merkmale der UG (haftungsbeschrânkt) dar und erläutern Sie deren Einführung.
Hi, wurde das Ausscheiden des B auch eingetragen oder waren da keine Angaben im SV zu gemacht worden?