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Zivilrechtsklausur Z II – Februar 2012 – 1. Staatsexamen Hessen

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03. März 2012 | von Redaktion
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Vielen Dank für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls . Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sind wie immer gern gesehen.

Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!

Sachverhalt

Der G möchte mir seinem Auto von Wiesbaden nach Kassel fahren. Dafür sucht er einen Mitfahrer. Er bekommt den L vermittelt. Am Anfang der Fahrt bitter der G den L eine vom G nur für diese Fahrt entworfenes Schriftstück zu unterzeichnen, indem es heißt, dass der G nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden kann, außer für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der L unterschreibt.

Auch der F ist mit einem Auto unterwegs. Dieses hat er vom H geliehen. Als der F auf die Autobahn auffahren möchte übersieht er den G. Zum Unfall kommt es aber nicht. Der G allerdings muss wegen leicht fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung so stark bremsen, dass er die Kontrolle über sein Auto verliert und ihr der Leitplanke endet. Das Auto hat technischen Totalschaden, Restwert 500 €. Der Wiederbeschaffungswert beträgt 2500 € + 475 USt.

Das Verschulden am Unfall liegt zu 25 % bei G und zu 75 % bei F.

Trotz intensiver Suche findet der G erst 20 Tage später einen Ersatz für 2500 € von privat. Den alten kann er zum Preis von 500 an eine Werkstatt verkaufen.

G fordert nun von F und/oder H 2975 € (Kaufpreis + USt) – 500 € (Restwert) = 2475  + 1000 € (Nutzungsentschädigung: 20 Tage zum angemessenen Preis für einen Mietwagen von 50/Tag)

H macht geltend die Umsatzsteuer sei gar nicht angefallen und außerdem müsse das Verschulden berücksichtigt werden.

L möchte von H Schmerzensgeld (500 €) + 400 € für eine kosmetische Operation, da er duch den Unfall eine Narbe im Gesicht davon getragen hat. Die Operation will er aber nicht antreten, da ihn die Narbe nicht stört.

H macht geltend er habe schon die Arztkosten ersetzt und auch hier müsse das Mitverschulden des G berücksichtigt werden.

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      Die Klausur war etwas umfangreicher!

      Frage 3:
      H und G vereinbaren, dass H nur einen Teil zahlt. G könne sich schlißlich den Rest bei F holen. Zu Recht?

      Frage 4:
      Leider bekomme ich den Sachverhalt dazu nicht mehr ganz zusammen, aber es ging um ein beantragtes Versäumnisurteil (zuvor gabs ein Mahnverfahren). Eine Partei ist säumig erklärt jedoch die Aufrechnung gegenüber der begehrten Förderung. Was entscheidet das Gericht?

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