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Zivilrecht ZIII – September 2016 – 1. Staatsexamen BW

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18. Oktober 2016 | von Redaktion
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Vorliegend erhaltet ihr nun auch ein Gedächtnisprotokoll der dritten Zivilrechtsklausur des 1. Staatsexamens im September 2016 in Baden-Württemberg. Vielen Dank für die Zusendung. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.

Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.

Sachverhalt

A und B sind Wirtschaftsstudentinnen und kommen auf die Idee, eine A & B -GmbH zur Vermittlung von Reisen für Studenten zu gründen. A soll Alleingeschäftsführerin der GmbH sein. Sie schließen den Gesellschaftsvertrag notariell beurkundet ab. Daraufhin nimmt A mit Zustimmung der B bei der D-Bank ein Darlehen in Höhe von 50.000€ auf, das der Gesellschaft zugute kommen soll. Sie unterzeichnet den Vertrag mit A i.V. A &B – GmbH in Gründung. Später kommen der A Bedenken wegen der Haftung die sie als Geschäftsführerin haben könnte. A und B beschließen daraufhin, die Eintragung der GmbH in das Handelsregister bleiben zu lassen und einfach so weiterzumachen.

Frage 1: Von wem kann die D-Bank das nun fällige Darlehen zurückverlangen?

A bucht bei dem Reiseveranstalter R eine Reise in das Land X. Sie möchte mit der Reise Erfahrung für ihr Geschäft sammeln. Im Reiseprospekt ist das Hotel als „Hotel ohne Fehl und Tadel“ angepriesen worden. Es leckt allerdings das Waschbecken im Bad, jeden Morgen ist darunter ein großer Wasserfleck. A teilt dies R nicht mit (sie möchte dulden und liquidieren), R hätte bei Kenntnis sofort und leicht Abhilfe schaffen können. A möchte nach Rückkehr von R Minderung oder Schadensersatz wegen entgangener Urlaubsfreuden.

Frage 2: Ansprüche der A gegen R auf Minderung/Schadensersatz?

B ist nach Italien gereist. Sie missachtet dort eine Geschwindigkeitsbegrenzung (Verstoß gegen die italienische StVO), verliert in einer Kurve die Kontrolle über ihr KfZ und kollidiert mit dem Radler X. X wird durch den Unfall so verletzt, dass er in das Krankenhaus muss. Dort infiziert er sich er sich am Unterarm. X ist deutscher Auslandstudent in Italien. Das Auslandsstudium dauert drei Monate. Er ist in Stuttgart in verschiedenen Vereinen engagiert. Seine Familie lebt in Stuttgart, er selbst stellt sich die Zukunft im “Ländle“ vor.

Frage 3: Ansprüche des X gegen A?

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