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Zivilrecht ZIII – Januar 2013 – 1. Staatsexamen Niedersachsen

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01. Februar 2013 | von Redaktion
.

Vielen Dank für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls zu der im Januar 2013 gelaufenen dritten Klausur im Zivilrecht in Niedersachsen. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen, sowie Lösungsansätze sind wie immer gern gesehen.

Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!

 

Sachverhalt

E  besucht  am  20.12.2011  den  Weihnachtsmarkt  in  Hannover.  Weil  vor  dem  Glühweinstand  soviel  Gedränge  ist,  legt  er  seine  Laptoptasche(Wert  50  €)  zusammen  mit  dem  darin  befindlichen  Laptop(Wert  1.200  €)  auf  einem  vor  dem  Stand  stehenden  Steh-‐Tisch  ab,  um  schneller  dran  zu  kommen  und  nach  Bestellung  einen  Blick  auf  die  beleuchtete  Kirche  zu  haben.  Als  E  zum  Tisch  kommt,  sind  Tasche  und  Laptop  bereits  von  einem  unbekannten  Täter  gestohlen  worden,  der  nicht  mehr  ermittelt  werden  kann.

Am  04.12.2012  will  E  in  der  Innenstadt  von  Hannover  ein  Buch  kaufen.  In  einem  Buchladen  sieht  er  den  F  mit  der  Laptoptasche,  die  ihm  vor  fast  einem  Jahr  auf  dem  Weihnachtsmarkt  geklaut  wurde.  Sofort  nimmt  er  F  die  Tasche  weg.  F  berichtet  verärgert  und  zutreffend,  dass  er  die  Tasche  auf  dem  Weihnachtsmarkt  letztes  Jahr  neben  einem  Stand  auf  dem  Boden  gefunden  habe  und  zur  zuständigen  Behörde  gebracht  habe.  Da  sich  innerhalb  der  gesetzlichen  Frist  niemand  meldete,  habe  ihm  die  Behörde  die  Tasche  mit  der  Bemerkung  ausgehändigt,  dass  er  nun  Eigentümer  sei.  Deshalb  verlangt  er  die  Tasche  von  E  zurück.    E  weigert  sich  mit  der  Bemerkung,  dass  er  doch  Eigentümer  sei.  Auch  nach  einem  längeren  Gespräch  können  sich  E  und  F  nicht  einigen.  F  lebt  in  Hildesheim.  E  lebt  in  Hannover.  Daraufhin  erhebt  F  Klage  gegen  E  auf  Herausgabe  der  Notebook-‐Tasche  vor  dem  Amtsgericht  Hannover.

 

Aufgaben

Ist  die  Klage  zulässig  und  begründet?

 

Abwandlung:

F  erhebt  gegen  E  Klage  vor  dem  Amtsgericht  Hannover  auf  Wiedereinräumung  des  Besitzes  an  der  Notebook-‐Tasche.  Er  begründet  seine  Klage  damit,  dass  E  ihm  die  Tasche  gegen  seinen  Willen  weggenommen  habe,  ohne  dazu  berechtigt  zu  sein.  Noch  bevor  über  die  Klage  entschieden  wurde,  erhebt  E  Widerklage  vor  dem  Amtsgericht  Hannover  mit  dem  Antrag  festzustellen,  dass  er  die  Tasche  behalten  dürfe  und  dass  F  dazu  verurteilt  werden  solle,  ihm  das  Eigentum  zu  übertragen.  F  sei  ungerechtfertigt  bereichert.

 

Aufgaben

Sind  Klage  und  Widerklage  zulässig  und  begründet?

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  • YARPP
    • Fabian D.

      Klingt irgendwie so „wenig“ (nicht ironisch gemeint). Oder ist das alles woran sich der/die Bearbeiter/in erinnert? 😉

    • juli

      Das klingt fair, possesorischer Besitzschutz iVm späterer petitorischer Widerklage

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