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Zivilrecht ZIII – Dezember 2014 – 1. Staatsexamen NRW

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06. Januar 2015 | von Redaktion
.

Vorliegend erhaltet ihr auch ein Gedächtnisprotokoll der dritten Klausur im Zivilrecht des 1. Staatsexamens im Dezember 2014 in NRW. Nochmals vielen Dank an Lukas. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.

Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.

Sachverhalt

E vermietet sein Hausgrundstück für monatlich 1000 € ab 1.1.2012 an M. Als M Ende des Jahres in finanzielle Schwierigkeiten gerät, entschließt er sich, in eine günstigere Wohnung zu ziehen. Das Hausgrundstück vermietet er ab dem 1.1.2013 an U für 1200 €, um weitere Kosten zu sparen. Gegenüber U geriert er sich als Eigentümer. Die Miete an E zahlt er weiter vereinbarungsgemäß.
Zufällig erfährt E am 1.1.2014 von der Untervermietung. Mit Schreiben, dass M am 3.1.2014 zugeht, fordert er diesen auf die Untervermietung bis spätestens 31.1.2014 zu beenden. M erklärt daraufhin, dass er hierzu nicht bereit sei. Dies sei sein letztes Wort. Mit Schreiben, das M am 31.1.2014 zugeht, kündigt E das Mietverhältnis außerordentlich fristlos.
M, der die Kündigung des E für wirksam hält, fordert deshalb U dazu auf, das Grundstück zu räumen, wobei er ihm unter Vorlage eines Grundbuchauszugs die wahre Sachlage schildert. U verweigert die Räumung und zahlt die Miete von 1200 € weiterhin an M. M stellt hingegen die Zahlungen an E ein.
Frage 1:
Kann E von M Herausgabe des Hausgrundstücks verlangen?
Frage 2:
Hat E über die jeweils gezahlten 1000 € Ansprüche gegen M für die Zeit bis zum 31.1.2014?
Frage 3:
Kann er für die Zeit nach dem 31.1.2014 1500€ mindestens aber 1200 bzw. 1000 € verlangen?
Frage 4:
Kann E von U Herausgabe des Hausgrundstücks verlangen?
Frage 5:
Kann E von U für die Zeit bis zum 31.1.2014 noch weitere Zahlungsansprüche geltend machen?
Frage 6:
Hat E gegen U für die Zeit nach dem 31.1.2014 weitere Ansprüche?

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      Ich bin mir ziemlich sicher, dass es E selbst ist, der den U über die Kündigung an M und die wahren Eigentumsverhältnisse aufklärt.

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