Vielen Dank an Kieran für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls der im Dezember 2013 in NRW gelaufenen zweiten Klausur im Zivilrecht. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.
Sachverhalt
Aufgabe 1)
V möchte sein Motorrad verkaufen. Er erstellt dazu ein Inserat bei einer Internetplattform. Diese Internetplattform ist so aufgebaut, dass nach Ablauf einer Bietefrist automatisch das bei Ablauf höchste Gebot akzeptiert wird. Ferner gibt es ein Bewertungssystem, bei dem jeder User nach einer Transaktion den anderen User bewertet. Diese Bewertungen sind öffentlich sichtbar. Zudem wird jeder Username nur einmal vergeben. Bei der Registrierung gibt man Namen und Anschrift an, pro Account darf nur eine Person registriert sein.
V schreibt in seiner Artikelbeschreibung, das Motorrad habe vor ihm nur ein anderer Besitzer gehabt. Dabei weiß er, dass in Wirklichkeit vier Leute vor ihm das Motorrad besessen haben. Zudem schreibt er „Barzahlung bei Abholung“ in die Beschreibung. F hat ebenfalls einen Account unter dem Namen „putzi_237“ auf der Seite. Ihr Freund K möchte gerne das Motorrad kaufen. Er bespricht das mit ihr, und sie stimmt letztlich zu, dass er ein Gebot iHv 1.500 Euro abgibt. Sie besprechen zudem, dass sie den Verkäufer nach der Auktion darüber informieren wollen.
Das Gebot von „putzi_237“ bleibt bis zum Ablauf der Frist das Höchstgebot. F ruft sofort bei V an und klärt ihn darüber auf, dass eigentlich K und nicht sie das Motorrad kaufen wolle. V sagt: „Mir ist das alles gleich. Hauptsache morgen kommt hier einer vorbei, bringt mir mein Geld und nimmt das Motorrad mit. Von mir aus kann K das übernehmen.“ K mietet sogleich einen Transporter, weil wegen der glatten Straßen eine Rückfahrt mit dem Motorrad nicht infrage kommt, für 100 Euro. Damit fährt er zu V, gibt ihm die 1.500 Euro und nimmt das Motorrad samt Fahrzeugbrief mit.
Nach zwei Monaten finden F und K heraus, dass das Motorrad schon von 4 anderen Leuten vor V besessen wurde. Erbost darüber ruft K bei V an und erklärt den Rücktritt vom Vertrag. Tags darauf mietet er erneut einen Transporter für 100 Euro und bringt V das Motorrad zurück. Den Fahrzeugbrief behält er zunächst. Er verlangt von V die Herausgabe des Kaufpreises Zug um Zug gegen Aushändigung des Fahrzeugbriefs. V fühlt sich dazu nicht verpflichtet, da kein Vertrag zwischen ihm und K bestehe. Zudem hätte, was zutrifft, V und jeder andere einen Transporter für 70 Euro je Fahrt besorgen können.
Hat K Ansprüche gegen V?
Bearbeitervermerk: Deliktsrecht ist nicht zu prüfen.
Aufgabe 2)
Da V sich weigert, erhebt K beim zuständigen Amtsgericht Klage. Das Gericht lädt beide ordnungsgemäß zu einer Güte- und mündlichen Verhandlung am 08.08.13. V erscheint, K jedoch nicht. V beantragt ein Versäumnisurteil gegen K, welches das Gericht erlässt. Dies wird K am 14.08.13 zugestellt. Am 20.08.13 geht beim Amtsgericht ein Einspruch des K gegen das Versäumnisurteil ein. Daraufhin lädt das Amtsgericht erneut beide Parteien zur mündlichen Verhandlung. Direkt nach Aufruf der Sache erklärt K, dass er die Klage zurücknehme. V meint, K „soll sich endlich mal entscheiden, was er will“, und verweigert die Zustimmung zur Klagerücknahme.
Ist die Klagerücknahme des K wirksam?
Bearbeitervermerk: Von der Einhaltung der §§ 160ff. ZPO sowie § 340 ZPO ist auszugehen.
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