Vielen Dank für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls der ersten gelaufenen Klausur im Zivilrecht des 1. Staatsexamens in Baden-Württemberg im September 2016. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.
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Sachverhalt
V ist Eigentümer eines Grundstückes mit einem Wohnhaus. Er möchte in dieser eine Wohnung vermieten. Da er viel zu tun hat, bitter er F, eine entsprechende Annonce in der Zeitung zu schalten und sich um die Vermietung zu kümmern. F tut dies. M, der Rechtsanwalt ist und Familie hat, liest die Annonce und kontaktiert die dort angegebene Nummer des F telefonisch. Bei diesem fragt M an, ob es nicht nur möglich sei, die Wohnung zu mieten, sondern zusätzlich einen 20qm großen leerstehenden und nicht ausgestatteten Raum, den M als Kanzlei nutzen möchte. Sie vereinbaren einen Besichtigungstermin über die Wohnung. F und M unterzeichnen an dessen Ende einen formularmäßigen Vertrag und F fügt handschriftlich hinzu, dass die Vermietung des 20 qm großen Raumes erfolgen soll. Die Mietzeit für beide Räume ist nach dem SV unbestimmt. F unterzeichnet mit F. i.V. V und übergibt M die Schlüssel.
Bereits Wochen nach Einzug erhält M ein Fax von V. Dieses ist mit Kündigung überschrieben und in ihm steht, seine V.s, Tochter T, sei ungewollt schwanger, die Räume der Wohnung und der 20 qm große Raum würden deswegen aus Eigenbedarf benötigt. Einige Tage später erreicht M ein unterschriebener Brief desselben Inhalts.
M hält die Kündigung für verfristet, nicht ausreichend begründet (es fehle der Name des Ehemanns der T), gegen die Formvorschriften verstoßend und unverhältnismäßig. Sie sei deswegen unwirksam.
Aufgabe
Kann V von M die Räumung der Wohnung und Kanzlei verlangen?
Bearbeitervermerk: AGB sind nicht zu prüfen.