Vielen Dank für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls zu der im Oktober 2012 gelaufenen zweiten Klausur im Zivilrecht in Niedersachsen und weiteren Bundesländern. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sowie Lösungsansätze sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle eurer Klausuren an examensreport@juraexamen.info
zu schicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
Sachverhalt
B ist ein nicht im Handelsregister eingetragener Buchhändler in Hannover. Er beschäftigt eine Auszubildende. Seine Frau E hilft morgens und in seiner Abwesenheit aus. Der Umsatz des Unternehmens beträgt 150.000 € pro Jahr, dieses befindet sich auf 250 qm. Kredite sind keine aufgenommen, ein Steuerberater macht die Buchführung. E, die Frau des B, kümmert sich um Rechnungen und Büroarbeit.
Als B auf die Buchmesse nach Frankfurt fährt, kommt ungeladen M vorbei. Er ist Mitarbeiter des H. Dieser überredet E zum Kauf einer Kaffeemaschine im Wert von 2.000 €, von der er nur noch ein Exemplar zu diesem Preis im Wagen hat – sie solle sich daher schnell entscheiden. E versucht B anzurufen, der ist jedoch nicht zu erreichen. Sie hat sich als mitarbeitende Ehefrau zu erkennen gegeben.
Sie unterschreibt den Kaufvertrag mit „Für Buchhandel Bruno B: Erika B“.
B ist überhaupt nicht begeistert und verbannt die Maschine aus seinem Laden. E nimmt sie mit nach Hause. Nach zwei Wochen fällt sie wegen eines Fabrikationsfehlers aus. Als H einen Monat später Bezahlung fordert, erinnern sich B und E an die Umstände des Kaufs und verweigern die Zahlung. An einer Reparatur hätten sie kein Interesse, H könne die Maschine bei ihnen zu Hause abholen oder im Laden mitnehmen.
B hatte weiter Azubi und Frau angewiesen, die letzte Plüschratte „Leseratte X“, die noch im Schaufenster war, als Deko da zu lassen. Er wollte sie nicht verkaufen, weil er sie seiner Nichte schenken wollte. E hat dem Bitten der Stammkundin S, die für ihren Enkel ein Geschenk suchte, jedoch nicht standgehalten und die Ratte verkauft. S hat sie noch in Besitz.
E erbt kurz darauf den Buchhandel ihres Vaters „Buchhandel V“. Sie führt ihn zwei Monate fort. Dann nimmt sie B als Teilhaber auf, der sein Geschäft einbringt. Die Firma wird in „Erika B und Bruno B Buchhandel“ umbenannt und im Handelsregister die Vertretungsmacht eingetragen.
Einen Monat später kommt G in den Laden, der einen Kaufpreisanspruch gegen V für Bücherregale im Laden hatte (Wert: 4.000 €).
Aufgaben
1. Prüfen Sie, ob und gegen wen H einen Anspruch auf Kaufpreiszahlung hat.
2. Kann B von S Herausgabe verlangen?
3. Von wem kann V den Kaufpreis nach dem Tod des V verlangen?