• Über JE
  • Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied werden
  • Datenschutzerklärung
  • Alumni
  • Häufige Fragen

  • Lerntipps
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
    • Referendariat
    • Rezensionen
    • Schwerpunktbereich
  • Examensreport
    • 2. Staatsexamen
    • Baden-Württemberg
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Lösungsskizzen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
  • Interviewreihe
    • Alle Interviews
  • Rechtsgebiete
    • Strafrecht
      • Klassiker des BGHSt und RGSt
      • StPO
      • Strafrecht AT
      • Strafrecht BT
    • Zivilrecht
      • AGB-Recht
      • Arbeitsrecht
      • Arztrecht
      • BGB AT
      • BGH-Klassiker
      • Bereicherungsrecht
      • Deliktsrecht
      • Erbrecht
      • Familienrecht
      • Gesellschaftsrecht
      • Handelsrecht
      • IPR
      • Insolvenzrecht
      • Kaufrecht
      • Kreditsicherung
      • Mietrecht
      • Reiserecht
      • Sachenrecht
      • Schuldrecht
      • Verbraucherschutzrecht
      • Werkvertragsrecht
      • ZPO
    • Öffentliches Recht
      • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
      • Baurecht
      • Europarecht
      • Europarecht Klassiker
      • Kommunalrecht
      • Polizei- und Ordnungsrecht
      • Staatshaftung
      • Verfassungsrecht
      • Versammlungsrecht
      • Verwaltungsrecht
      • Völkerrrecht
  • Rechtsprechungsübersicht
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
  • Karteikarten
    • Strafrecht
    • Zivilrecht
    • Öffentliches Recht
rss rss rss rss rss

Zivilrecht Z II – Februar 2012 – 1. Staatsexamen Hessen

|
29. Februar 2012 | von Redaktion
.

Vielen Dank für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls zu der im Februar 2012 gelaufenen zweiten Klausur im Zivilrecht in Hessen. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sowie Lösungsansätze sind wie immer gern gesehen.

Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!

 

Sachverhalt

Der G möchte mit seinem Auto von Wiesbaden nach Kassel fahren. Dafür sucht er einen Mitfahrer. Er bekommt den L vermittelt. Am Anfang der Fahrt bittet  G den L, ein vom G nur für diese Fahrt entworfenes Schriftstück zu unterzeichnen, das besagt, dass der G nicht für Schäden verantwortlich gemacht werden kann, außer für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Der L unterschreibt.
Auch der F ist mit einem Auto unterwegs. Dieses hat er vom H geliehen. Als der F auf die Autobahn auffahren möchte, übersieht er den G. Zum Unfall kommt es aber nicht. Der G allerdings muss wegen leicht fahrlässiger Geschwindigkeitsüberschreitung so stark bremsen, dass er die Kontrolle über sein Auto verliert und in der Leitplanke endet. Das Auto hat technischen Totalschaden, Restwert 500 €. Der Wiederbeschaffungswert beträgt 2500 € + 475 € USt.
Das Verschulden am Unfall liegt zu 25 % bei G und zu 75 % bei F. Trotz intensiver Suche findet der G erst 20 Tage später einen Ersatz für 2500 € von privat. Den alten kann er zum Preis von 500 € an eine Werkstatt verkaufen.
Aufgabe 1: G fordert nun von F und/oder H 2975 € (Kaufpreis + USt) – 500 € (Restwert) = 2475  + 1000 € (Nutzungsentschädigung: 20 Tage zum angemessenen Preis für einen Mietwagen von 50/Tag). H macht geltend die Umsatzsteuer sei gar nicht angefallen und außerdem müsse das Verschulden berücksichtigt werden.
Aufgabe 2: L möchte von H Schmerzensgeld (500 €) + 400 € für eine kosmetische Operation, da er duch den Unfall eine Narbe im Gesicht davon getragen hat. Die Operation will er aber nicht antreten, da ihn die Narbe nicht stört.
H macht geltend, er habe schon die Arztkosten ersetzt und auch hier müsse das Mitverschulden des G berücksichtigt werden.

 

 

Print Friendly
(Visited 502 times, 1 visits today)

Verwandte Artikel:

  • Zivilrecht Z III – Februar 2012 – 1. Staatsexamen Hessen
  • Zivilrecht Z I – Februar 2012 – 1. Staatsexamen Hessen
  • YARPP

    Anzeige


    JETZT FAN WERDEN


    Anzeige


    Werbung


    Letzte Beiträge


    • Zum Begriff von Religion und Weltanschauung: Kein Ausschluss von der Pedelec-Förderung wegen Verweigerung einer Distanzierung von Scientology
    • Strafbarkeit pro-russischer Propaganda – Was es mit dem „Z“ auf sich hat
    • AfD scheitert vor dem Bundesverfassungsgericht – Kein Anspruch auf Wahl eines Vizepräsidenten oder einer Vizepräsidentin des Bundestages
    • Die analoge Anwendung von § 952 BGB auf die Kfz-Zulassungsbescheinigung Teil II
    • Keine Hinweispflicht des Verkäufers auf Doppelmord in Wohnhaus: Urteil des LG Coburg vom 06.10.2020 - 11 O 92/20

    Anzeige
    f

    Schon gelesen?
    Zeitlose Klassiker aus dem Archiv

    • homeneu
    • Nachbarschutz im öffentlichen Baurecht
    • Staatsrecht/Grundrechte – Die 15 wichtigsten…
    • Grundlagen BGB – Die wichtigsten Definitionen I
    • Einstweiliger Rechtsschutz im Verwaltungsverfahren Teil 1…
    • Die 20 wichtigsten Begriffe des Polizei- und Ordnungsrechts

    Letzte Kommentare
    Juristischer Gedankenaustausch

    • Papperlapapp in "Zum Begriff von Religion und Weltanschauung: Kein Ausschluss von der Pedelec-Förderung wegen Verweigerung einer Distanzierung von Scientology"
    • Papperlapapp in "Zum Begriff von Religion und Weltanschauung: Kein Ausschluss von der Pedelec-Förderung wegen Verweigerung einer Distanzierung von Scientology"
    • Papperlapapp in "Zum Begriff von Religion und Weltanschauung: Kein Ausschluss von der Pedelec-Förderung wegen Verweigerung einer Distanzierung von Scientology"

    UNTERSTÜTZE UNS
    Spende mit PayPal

    Mediadaten  |  Unsere Partner  |  Kontakt  |  Impressum
    Webhosting by DM Solutions
    sponsored
    Wir verwenden Cookies, damit Du besser auf unserer Seite surfen kannst. Falls Du nicht mit der Verwendung von Cookies einverstanden bist, kannst Du einen Opt-Out durchführen oder in deinem Browser das Verwenden von Cookies ausstellen. Accept Read More
    Privacy & Cookies Policy