• Das Team
  • Spendenprojekt
  • Gastautor werden
  • Mitglied im e.V. werden
  • Kontakt
  • Mediadaten

  • Zivilrecht
    • AGB-Recht
    • Arbeitsrecht
    • Arztrecht
    • BGB AT
    • BGH-Klassiker
    • Bereicherungsrecht
    • Deliktsrecht
    • Erbrecht
    • Familienrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • IPR
    • Kreditsicherung
    • Mietrecht
    • Reiserecht
    • Sachenrecht
    • Schuldrecht
    • Verbraucherschutzrecht
    • Werkvertragsrecht
    • ZPO
  • Öffentliches Recht
    • BVerfG Leitentscheidungen & Klassiker
    • Baurecht
    • Europarecht
    • Europarecht Klassiker
    • Kommunalrecht
    • Polizei- und Ordnungsrecht
    • Staatshaftung
    • Verfassungsrecht
    • Verwaltungsrecht
    • Völkerrrecht
  • Strafrecht
    • Klassiker des BGHSt und RGSt
    • StPO
    • Strafrecht AT
    • Strafrecht BT
  • Rechtsprechung
    • Alle Entscheidungen (Vorbereitung auf mündliche Prüfungen)
    • Die examensrelevantesten Entscheidungen (Vorbereitung auf Klausuren)
      • Strafrecht
      • Zivilrecht
      • Öffentliches Recht
  • Lerntipps
    • Examensvorbereitung
    • Fallbearbeitung und Methodik
    • Für die ersten Semester
    • Mündliche Prüfung
    • Referendariat
    • Rezensionen
    • Schwerpunktbereich
  • Examensreport
    • Baden-Württemberg
    • Bayern
    • Berlin
    • Brandenburg
    • Bremen
    • Hamburg
    • Hessen
    • Mecklenburg-Vorpommern
    • Niedersachsen
    • Nordrhein-Westfalen
    • Rheinland-Pfalz
    • Saarland
    • Sachsen
    • Sachsen-Anhalt
    • Schleswig-Holstein
    • Thüringen
    • Zusammenfassung Examensreport
rss rss rss rss

Zehnte Spende an die Aktion Deutschland hilft

In Verschiedenes | am 20. Juli 2011 | von SImon Kohm | 0 Kommentare

Liebe Leser von juraexamen.info, liebe Partner, eine kleine Premiere steht an: Wir konnten heute unsere zehnte Spende an eine gemeinnützige Organisation anweisen. Der Betrag i.H.v. 500eu geht aus aktuellem Anlass über die Aktion Deutschland hilft nach Ostafrika. Für alle, denen die Aktion noch kein Begriff ist, darf ich von der Website zitieren:

Aktion Deutschland Hilft ist ein Zusammenschluss deutscher Hilfsorganisationen, die im Falle großer Katastrophen und Notsituationen im Ausland gemeinsam schnelle und effektive Hilfe leisten. Die beteiligten Organisationen führen ihre langjährige Erfahrung in der humanitären Auslandshilfe zusammen, um so die bisherige erfolgreiche Arbeit noch zu optimieren.

Wir hoffen auch weiterhin auf euer reges Interesse und eure Unterstützung, ohne die unser Projekt nicht da stehen würde, wo es jetzt ist. Vielen Dank!

Euer Team von juraexamen.info e.V.

Verwandte Artikel:

  • Achte Spende i.H.v. 600eu an die Aktion Deutschland hilft
  • Vierte Spende an die Aktion Lichtblicke e.V.
  • Neunte Spende i.H.v. 450eu an die Stiftung Bärenherz
  • Sechste Spende i.H.v. 180 Euro an Balu und Du e.V.
  • Siebte Spende an die Deutsche Kinderkrebsstiftung
  • Fünfte Spende an Deutschen Kinderhospizverein e.V.
  • Hinterlasse einen Kommentar

    * Name, Email, und Kommentar notwendig

    Werbung


    JETZT FAN WERDEN


    *

    Anzeige


    Anzeige
    Werben auch Sie bei uns!

    Letzte Beiträge
    Die neuesten Artikel

    • Zur verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Sonderabgaben mit Finanzierungsfunktion
    • Die Übereignung beweglicher Sachen durch den Berechtigten
    • VG Braunschweig zu Ordnungsmaßnahmen ggü. Hooligans
    • VG Karlsruhe: Klage des Katzenschutzvereins wg. Kastration von Streunern
    • Rezension zu: Peifer, Karl-Nikolaus / Dörre, Tanja „Übungen im Medienrecht“
    • Landtagswahl NRW: Warum es für Norbert Röttgen schwer ist, Ministerpräsident zu werden
    • OVG Koblenz: Asche eines Verstorbenen darf nicht auf privatem Grundstück verstreut werden

    Letzte Kommentare
    Juristischer Gedankenaustausch

    • Your Name bei OVG Koblenz: Asche eines Verstorbenen darf nicht auf privatem Grundstück verstreut werden
    • Your Name bei OVG Koblenz: Asche eines Verstorbenen darf nicht auf privatem Grundstück verstreut werden
    • Gerrit Forst bei Die Übereignung beweglicher Sachen durch den Berechtigten
    • Gast 2 bei Die Übereignung beweglicher Sachen durch den Berechtigten
    • Gerrit Forst bei Die Übereignung beweglicher Sachen durch den Berechtigten
    © Copyright 2012 juraexamen.info