VG Berlin: Zulassung eines Bürgerbegehrens zum Erhalt einer Sportanlage
Das Bezirksamt Treptow-Köpenick von Berlin muss ein Bürgerbegehren zum Erhalt einer bezirklichen Sportanlage zulassen. Das hat das Verwaltungsgericht Berlin mit Urteil vom 14.02.2011 entschieden.
Ein guter Grund, sich noch einmal mit den Grundzügen des Bürgerbegehrens und der direkten Demokratie auseinanderzusetzen (siehe erst kürzlich wegen eines anderen Falls hier).
Die Problematik „direkte Demokratie auf Verfassungsebene“ lief in der 2. ÖR Klausur jetzt im Februartermin.
das nenn ich dann nen guten Riecher 😉