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	<title>Kommentare zu: Verhaftung einer HIV-positiven Sängerin wegen ungeschützten Geschlechtsverkehrs</title>
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	<description>Jura Blog und Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat</description>
	<lastBuildDate>Wed, 08 Feb 2012 20:30:22 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: Der Fall „Breno“ – Überblick über StPO und Brandstiftung &#124; Juraexamen.info</title>
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		<dc:creator>Der Fall „Breno“ – Überblick über StPO und Brandstiftung &#124; Juraexamen.info</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 27 Sep 2011 09:47:27 +0000</pubDate>
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		<description>[...] Ein ähnlicher Fall in strafprozessualer Hinsicht wurde von uns bereits im Mai 2009 besprochen: http://www.juraexamen.info/verhaftung-einer-hiv-positiven-sangerin-wegen-ungeschutztem-geschlechtsve... [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] Ein ähnlicher Fall in strafprozessualer Hinsicht wurde von uns bereits im Mai 2009 besprochen: <a href="http://www.juraexamen.info/verhaftung-einer-hiv-positiven-sangerin-wegen-ungeschutztem-geschlechtsve.." rel="nofollow">http://www.juraexamen.info/verhaftung-einer-hiv-positiven-sangerin-wegen-ungeschutztem-geschlechtsve..</a>. [...]</p>
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		<title>Von: stephan</title>
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		<dc:creator>stephan</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 29 Apr 2009 15:11:41 +0000</pubDate>
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		<description>Nur weil sie die Männer absichtlich nicht aufklärt, heißt das noch nicht, dass sie diese töten will oder das auch nur billigend in Kauf nimmt (so zumindest der BGH und die hL). Deshalb hat die StA ja auch nur wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt.
Außerdem ist die Ansteckungsrate doch ziemlich gering - nur jeder 10.000. Verkehr führt zur Ansteckung... also hat der BGH wohl doch recht, wenn er den Vorsatz verneint, Hemmschwelle hin oder her. Auf jeden Fall kann man da nicht so schnell ein &quot;plus&quot; hinter setzen, Shirin!.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Nur weil sie die Männer absichtlich nicht aufklärt, heißt das noch nicht, dass sie diese töten will oder das auch nur billigend in Kauf nimmt (so zumindest der BGH und die hL). Deshalb hat die StA ja auch nur wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt.<br />
Außerdem ist die Ansteckungsrate doch ziemlich gering &#8211; nur jeder 10.000. Verkehr führt zur Ansteckung&#8230; also hat der BGH wohl doch recht, wenn er den Vorsatz verneint, Hemmschwelle hin oder her. Auf jeden Fall kann man da nicht so schnell ein &#8220;plus&#8221; hinter setzen, Shirin!.</p>
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		<title>Von: christoph</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/verhaftung-einer-hiv-positiven-sangerin-wegen-ungeschutztem-geschlechtsverkehr-gefahrliche-korperverletzung-versuchter-totschlag-abgrenzung-einwilligung-selbstgefahrdung-voraussetzungen/comment-page-1/#comment-8</link>
		<dc:creator>christoph</dc:creator>
		<pubDate>Tue, 28 Apr 2009 17:27:00 +0000</pubDate>
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		<description>Das ist zwar nett gedacht Shirin - aber du kannst der armen Frau nicht einfach so Mordvorsatz unterstellen.
Bei Mord/Totschlag gilt es im Rahmen des Vorsatzes die sog. Hemmschwellentheorie zu berücksichtigen. D.h. damit der Vorsatz im Bezug auf die Tötung eines Menschen nachgewiesen werden kann, müssen besondere (im Vergleich zu §§ 223, 224 StGB zusätzliche) Indizien vorliegen, die einen Tötungsvorsatz belegen.
Bei Fällen wie diesen wird das Mädchen der No Angels natürlich nicht rausposaunen, dass sie ein männermordendes Ungeheuer ist, so dass die Staatsanwaltschaft hier nie von §§ 212, 211 ausgehen würde.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Das ist zwar nett gedacht Shirin &#8211; aber du kannst der armen Frau nicht einfach so Mordvorsatz unterstellen.<br />
Bei Mord/Totschlag gilt es im Rahmen des Vorsatzes die sog. Hemmschwellentheorie zu berücksichtigen. D.h. damit der Vorsatz im Bezug auf die Tötung eines Menschen nachgewiesen werden kann, müssen besondere (im Vergleich zu §§ <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/223.html" target="_blank" title="&sect; 223 StGB: K&ouml;rperverletzung">223</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/224.html" target="_blank" title="&sect; 224 StGB: Gef&auml;hrliche K&ouml;rperverletzung">224 StGB</a> zusätzliche) Indizien vorliegen, die einen Tötungsvorsatz belegen.<br />
Bei Fällen wie diesen wird das Mädchen der No Angels natürlich nicht rausposaunen, dass sie ein männermordendes Ungeheuer ist, so dass die Staatsanwaltschaft hier nie von §§ 212, 211 ausgehen würde.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: Shirin</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/verhaftung-einer-hiv-positiven-sangerin-wegen-ungeschutztem-geschlechtsverkehr-gefahrliche-korperverletzung-versuchter-totschlag-abgrenzung-einwilligung-selbstgefahrdung-voraussetzungen/comment-page-1/#comment-6</link>
		<dc:creator>Shirin</dc:creator>
		<pubDate>Mon, 27 Apr 2009 19:18:41 +0000</pubDate>
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		<description>Definitiv § 211 StGB!!!
Sie weiß das sie aids hat und hat die Männer absichtlich nicht über ihr Gesundheitszustand aufgeklärt - vorsatz (+) 
hiv führt zu aids die infizierten sterben am ende und genau darauf kommt es an - der hiv - virus ist kausal für den tod!!!</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Definitiv <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/211.html" target="_blank" title="&sect; 211 StGB: Mord">§ 211 StGB</a>!!!<br />
Sie weiß das sie aids hat und hat die Männer absichtlich nicht über ihr Gesundheitszustand aufgeklärt &#8211; vorsatz (+)<br />
hiv führt zu aids die infizierten sterben am ende und genau darauf kommt es an &#8211; der hiv &#8211; virus ist kausal für den tod!!!</p>
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		<title>Von: alexander</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/verhaftung-einer-hiv-positiven-sangerin-wegen-ungeschutztem-geschlechtsverkehr-gefahrliche-korperverletzung-versuchter-totschlag-abgrenzung-einwilligung-selbstgefahrdung-voraussetzungen/comment-page-1/#comment-2</link>
		<dc:creator>alexander</dc:creator>
		<pubDate>Sun, 19 Apr 2009 14:11:25 +0000</pubDate>
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		<description>112a regelt den Haftgrund bei Wiederholungsgefahr.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>112a regelt den Haftgrund bei Wiederholungsgefahr.</p>
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