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	<title>Kommentare zu: Unentgeltliche pro bono Rechtsberatung: Berliner Anwälte beraten kostenlos</title>
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	<description>Jura Blog und Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat</description>
	<lastBuildDate>Fri, 10 Feb 2012 10:00:29 +0000</lastBuildDate>
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		<title>Von: Kostenlose Rechtsberatung &#8211; Unentgeltliche pro bono Rechtsberatung &#8230; &#124; Routenplaner kostenlos</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/unentgeltliche-pro-bono-rechtsberatung-berliner-anwalte-beraten-kostenlos/comment-page-1/#comment-4226</link>
		<dc:creator>Kostenlose Rechtsberatung &#8211; Unentgeltliche pro bono Rechtsberatung &#8230; &#124; Routenplaner kostenlos</dc:creator>
		<pubDate>Sat, 04 Feb 2012 15:03:33 +0000</pubDate>
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		<description>[...] (Quelle: http://www.juraexamen.info/unentgeltliche-pro-bono-rechtsberatung-berliner-anwalte-beraten-kostenlos/ Link) [...]</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>[...] (Quelle: <a href="http://www.juraexamen.info/unentgeltliche-pro-bono-rechtsberatung-berliner-anwalte-beraten-kostenlos/" rel="nofollow">http://www.juraexamen.info/unentgeltliche-pro-bono-rechtsberatung-berliner-anwalte-beraten-kostenlos/</a> Link) [...]</p>
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		<title>Von: Jean Pütze</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/unentgeltliche-pro-bono-rechtsberatung-berliner-anwalte-beraten-kostenlos/comment-page-1/#comment-2320</link>
		<dc:creator>Jean Pütze</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 14 Apr 2011 08:02:05 +0000</pubDate>
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		<description>Ist eine nicht beweisbare und angeeignete apostolische Sukzession strafber und unter welchem Paragraph?</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ist eine nicht beweisbare und angeeignete apostolische Sukzession strafber und unter welchem Paragraph?</p>
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		<title>Von: Christian II</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/unentgeltliche-pro-bono-rechtsberatung-berliner-anwalte-beraten-kostenlos/comment-page-1/#comment-992</link>
		<dc:creator>Christian II</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Feb 2010 08:37:30 +0000</pubDate>
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		<description>Für viele Anwälte, die Beratungshilfesachen ausüben ist die dafür vom Staat gewährte Leistung so gering, dass das auch schon als unentgeltlich gelten kann.

Und man darf eines nicht vergessen: Wenn die Großkanzleien &quot;aus Güte und Menschenfreude&quot; kostenlosen Rechtsrat erteilen, nehmen sie kleineren Kanzleien, die sich z.B. im Sozialrecht mühsam eine Existenzgrundlage erarbeitet haben, letztere weg. 

Und letztlich: In der Regel (nicht immer - das ist mir bekannt) werden die Gebühren von Hartz IV-Empfängern vom Jobcenter übernommen. Dementsprechend muss die Vermutungen dahingehend korrigieren, dass längst nicht jeder Bedürftige keinen Zugang zu rechtlicher Beratung hat.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Für viele Anwälte, die Beratungshilfesachen ausüben ist die dafür vom Staat gewährte Leistung so gering, dass das auch schon als unentgeltlich gelten kann.</p>
<p>Und man darf eines nicht vergessen: Wenn die Großkanzleien &#8220;aus Güte und Menschenfreude&#8221; kostenlosen Rechtsrat erteilen, nehmen sie kleineren Kanzleien, die sich z.B. im Sozialrecht mühsam eine Existenzgrundlage erarbeitet haben, letztere weg. </p>
<p>Und letztlich: In der Regel (nicht immer &#8211; das ist mir bekannt) werden die Gebühren von Hartz IV-Empfängern vom Jobcenter übernommen. Dementsprechend muss die Vermutungen dahingehend korrigieren, dass längst nicht jeder Bedürftige keinen Zugang zu rechtlicher Beratung hat.</p>
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	<item>
		<title>Von: Christian</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/unentgeltliche-pro-bono-rechtsberatung-berliner-anwalte-beraten-kostenlos/comment-page-1/#comment-990</link>
		<dc:creator>Christian</dc:creator>
		<pubDate>Thu, 11 Feb 2010 02:14:45 +0000</pubDate>
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		<description>Für &quot;pro bono&quot; besteht überhaupt kein Anlass - Bedürftige bekommen Beratungshilfe und können sich ihren Anwalt genauso aussuchen wie selbst zahlende Mandanten. Angesichts der eher symbolischen Vergütung ist das ein erheblicher Dienst der Anwaltschaft am Gemeinwesen. 

Sollte es Kanzleien geben, die dann trotzdem vollständig umsonst arbeiten - was, wie oben ausgeführt, nur außergerichtlich funktioniert -, dokumentieren sie damit eigentlich nur eins: das sie nicht unternehmerisch denken und unreflektiert amerikanischen Quatsch abkupfern.

Wie soll man denn einen Werbewert aus so einem Mandat schlagen, wenn bereits das Bestehen des Mandatsverhältnisses der Verschwiegenheitspflicht unterliegt?! Das ist doch nicht zu Ende gedacht.

Und zu dem Vorschlag, Studenten mal rumprobieren zu lassen: angesichts des bisherigen Haftungsmaßstabs, den der BGH bei Anwälten anlegt, würde man sich dort bestimmt ganz neue Sanktionen einfallen lassen. Ich denke, Hände abhacken wäre realistisch. Und bei allem Respekt vor den Fähigkeiten von Studenten: die Operation am lebenden Objekt setzt (jedenfalls im Zivilrecht) das intuitive Beherrschen der Relationstechnik voraus - und die spielt erst im Referendariat eine Rolle. Das dürfte also eher keine so gute Idee sein...</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Für &#8220;pro bono&#8221; besteht überhaupt kein Anlass &#8211; Bedürftige bekommen Beratungshilfe und können sich ihren Anwalt genauso aussuchen wie selbst zahlende Mandanten. Angesichts der eher symbolischen Vergütung ist das ein erheblicher Dienst der Anwaltschaft am Gemeinwesen. </p>
<p>Sollte es Kanzleien geben, die dann trotzdem vollständig umsonst arbeiten &#8211; was, wie oben ausgeführt, nur außergerichtlich funktioniert -, dokumentieren sie damit eigentlich nur eins: das sie nicht unternehmerisch denken und unreflektiert amerikanischen Quatsch abkupfern.</p>
<p>Wie soll man denn einen Werbewert aus so einem Mandat schlagen, wenn bereits das Bestehen des Mandatsverhältnisses der Verschwiegenheitspflicht unterliegt?! Das ist doch nicht zu Ende gedacht.</p>
<p>Und zu dem Vorschlag, Studenten mal rumprobieren zu lassen: angesichts des bisherigen Haftungsmaßstabs, den der BGH bei Anwälten anlegt, würde man sich dort bestimmt ganz neue Sanktionen einfallen lassen. Ich denke, Hände abhacken wäre realistisch. Und bei allem Respekt vor den Fähigkeiten von Studenten: die Operation am lebenden Objekt setzt (jedenfalls im Zivilrecht) das intuitive Beherrschen der Relationstechnik voraus &#8211; und die spielt erst im Referendariat eine Rolle. Das dürfte also eher keine so gute Idee sein&#8230;</p>
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	<item>
		<title>Von: Philipp</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/unentgeltliche-pro-bono-rechtsberatung-berliner-anwalte-beraten-kostenlos/comment-page-1/#comment-989</link>
		<dc:creator>Philipp</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Feb 2010 16:43:50 +0000</pubDate>
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		<description>Hallo Christoph,

hoffe, bei Dir läuft&#039;s rund ;-)

BORA = BRAO ???

http://www.gesetze-im-internet.de/brao/__49b.html ???

Viele Grüße

Philipp</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Hallo Christoph,</p>
<p>hoffe, bei Dir läuft&#8217;s rund <img src='http://www.juraexamen.info/wordpress/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> </p>
<p>BORA = BRAO ???</p>
<p><a href="http://www.gesetze-im-internet.de/brao/__49b.html" rel="nofollow">http://www.gesetze-im-internet.de/brao/__49b.html</a> ???</p>
<p>Viele Grüße</p>
<p>Philipp</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: christoph</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/unentgeltliche-pro-bono-rechtsberatung-berliner-anwalte-beraten-kostenlos/comment-page-1/#comment-988</link>
		<dc:creator>christoph</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Feb 2010 08:15:01 +0000</pubDate>
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		<description>@egal: Bei einer Rechtsberatung durch Laien (Studenten) gilt zumindest ein verminderter Haftungsmaßstab. Dass Risiken bestehen, stimmt aber natürlich, insbesondere bei der Beratung durch Volljuristen, wo volle Haftung besteht.

@AndyM: Ich glaube schon, dass so mancher Jurastudent bei entsprechender Einweisung über die Kenntnisse verfügt, bei leichten Fälle zu beraten - sofern das ganze zu &quot;schwierig&quot; wird, kann das ganze ja immer noch an einen Volljuristen gehen. Jedenfalls bei reinen &quot;Rechtsfragen&quot; geht es nur um die Kenntnis des materiellen Rechts und nicht um Prozessführungstaktik etc. 

Der Werbeeffekt soll nicht daran liegen, dass man dadurch Mandanten anzieht, sondern eher in einer erweiterten Wahrnehmung in der Öffentlichkeit - solche Werbeeffekte sind nicht messbar, bringen jedoch publicity und sind deshalb wichtig (oder warum schickt Freshfields seine Associates regelmäßig zum Pflastern neuer Straßen oder zum Anstreichen von Waisenhäusern).

@RA Michael Langhans: Irre ich mich, oder hat die BORA (Berufsordnung für Rechtsanwälte) nur 35 Paragraphen? Einen § 49b kann ich jedenfalls nicht finden.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>@egal: Bei einer Rechtsberatung durch Laien (Studenten) gilt zumindest ein verminderter Haftungsmaßstab. Dass Risiken bestehen, stimmt aber natürlich, insbesondere bei der Beratung durch Volljuristen, wo volle Haftung besteht.</p>
<p>@AndyM: Ich glaube schon, dass so mancher Jurastudent bei entsprechender Einweisung über die Kenntnisse verfügt, bei leichten Fälle zu beraten &#8211; sofern das ganze zu &#8220;schwierig&#8221; wird, kann das ganze ja immer noch an einen Volljuristen gehen. Jedenfalls bei reinen &#8220;Rechtsfragen&#8221; geht es nur um die Kenntnis des materiellen Rechts und nicht um Prozessführungstaktik etc. </p>
<p>Der Werbeeffekt soll nicht daran liegen, dass man dadurch Mandanten anzieht, sondern eher in einer erweiterten Wahrnehmung in der Öffentlichkeit &#8211; solche Werbeeffekte sind nicht messbar, bringen jedoch publicity und sind deshalb wichtig (oder warum schickt Freshfields seine Associates regelmäßig zum Pflastern neuer Straßen oder zum Anstreichen von Waisenhäusern).</p>
<p>@RA Michael Langhans: Irre ich mich, oder hat die BORA (Berufsordnung für Rechtsanwälte) nur 35 Paragraphen? Einen § 49b kann ich jedenfalls nicht finden.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: AndyM</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/unentgeltliche-pro-bono-rechtsberatung-berliner-anwalte-beraten-kostenlos/comment-page-1/#comment-987</link>
		<dc:creator>AndyM</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Feb 2010 05:45:53 +0000</pubDate>
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		<description>Die Beratung durch Jurastudenten macht kaum Sinn, da diese kaum über die entsprechenden Kenntnisse verfügen. Erst ab dem Referendariat kann man als Anwalt mit ruhigem Gewissen jemanden die Beratung in einfachen Fällen überlassen. Die kostenlose Beratung wird kaum Werbeeffekt haben, die die Berliner Mandanten nehmen einfach die Beratung mit und kommen nicht wieder. Der Grund dafür ist der, dass der Berliner Anwaltsmarkt sehr schwierig ist.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Die Beratung durch Jurastudenten macht kaum Sinn, da diese kaum über die entsprechenden Kenntnisse verfügen. Erst ab dem Referendariat kann man als Anwalt mit ruhigem Gewissen jemanden die Beratung in einfachen Fällen überlassen. Die kostenlose Beratung wird kaum Werbeeffekt haben, die die Berliner Mandanten nehmen einfach die Beratung mit und kommen nicht wieder. Der Grund dafür ist der, dass der Berliner Anwaltsmarkt sehr schwierig ist.</p>
]]></content:encoded>
	</item>
	<item>
		<title>Von: RA Michael Langhans</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/unentgeltliche-pro-bono-rechtsberatung-berliner-anwalte-beraten-kostenlos/comment-page-1/#comment-986</link>
		<dc:creator>RA Michael Langhans</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Feb 2010 05:41:14 +0000</pubDate>
		<guid isPermaLink="false">http://www.juraexamen.info/?p=2277#comment-986</guid>
		<description>Na ja, §49b BORA verbietet eben per se den Verzicht.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Na ja, §49b BORA verbietet eben per se den Verzicht.</p>
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	</item>
	<item>
		<title>Von: egal</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/unentgeltliche-pro-bono-rechtsberatung-berliner-anwalte-beraten-kostenlos/comment-page-1/#comment-985</link>
		<dc:creator>egal</dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Feb 2010 04:23:40 +0000</pubDate>
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		<description>Ich finde die Idee auch sehr gut, aber das ist natürlich im Rahmen einer Amerikanisierung wohl erst möglich. Die heimischen Kanzleien haben natürlich Angst vor einem &quot;mentalen Preisverfall&quot; der Rechtsberatungsleistung. Auch geht man bei Rechtsproblemen meistens doch nicht zu einer großen &quot;law firm&quot; in Deutschland, gerade ein vermögens- und einkommensloser Mensch hat sicherlich große Scheu davor ...

Wie man aus vielen RA-Blogs lesen kann werden ja doch viele Anwälte öfters mal mit &quot;kostenlosen&quot; Anfragen bombardiert. Wenn man dann das Risiko der Haftung sich anschaut samt den Aufwand für eine umfangreiche Schulung und dann gegenüber die Unentgeltlichkeit nur hat... nunja.

Die Deutschen sind kein Volk der großen Kläger, wenn nicht gerade eine Rechtschutzversicherung dahinter steckt (wie beim Verkehrsrecht). Dazu sind auch die Richter und die Gesetze oft zu konservativ. Die Einführung des AGG und anderer &quot;moderne&quot; Gesetze bringen da sicherlich amerikanisches &quot;Feeling&quot;, werden aber insbesondere durch die konservative Richterschaft (Stichwort Schmerzensgeld) wieder stark eingeschränkt. 

Man kann nunmal nicht einfach die Rechtssprechungs- und Rechtsberatungstradition 1:1 übertragen.</description>
		<content:encoded><![CDATA[<p>Ich finde die Idee auch sehr gut, aber das ist natürlich im Rahmen einer Amerikanisierung wohl erst möglich. Die heimischen Kanzleien haben natürlich Angst vor einem &#8220;mentalen Preisverfall&#8221; der Rechtsberatungsleistung. Auch geht man bei Rechtsproblemen meistens doch nicht zu einer großen &#8220;law firm&#8221; in Deutschland, gerade ein vermögens- und einkommensloser Mensch hat sicherlich große Scheu davor &#8230;</p>
<p>Wie man aus vielen RA-Blogs lesen kann werden ja doch viele Anwälte öfters mal mit &#8220;kostenlosen&#8221; Anfragen bombardiert. Wenn man dann das Risiko der Haftung sich anschaut samt den Aufwand für eine umfangreiche Schulung und dann gegenüber die Unentgeltlichkeit nur hat&#8230; nunja.</p>
<p>Die Deutschen sind kein Volk der großen Kläger, wenn nicht gerade eine Rechtschutzversicherung dahinter steckt (wie beim Verkehrsrecht). Dazu sind auch die Richter und die Gesetze oft zu konservativ. Die Einführung des AGG und anderer &#8220;moderne&#8221; Gesetze bringen da sicherlich amerikanisches &#8220;Feeling&#8221;, werden aber insbesondere durch die konservative Richterschaft (Stichwort Schmerzensgeld) wieder stark eingeschränkt. </p>
<p>Man kann nunmal nicht einfach die Rechtssprechungs- und Rechtsberatungstradition 1:1 übertragen.</p>
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