Nachfolgend erhaltet ihr auch ein Gedächtnisprotokoll der dritten gelaufenen Klausur im Zivilrecht des 1. Staatsexamens in Hamburg, Berlin / Brandenburg und NRW im April 2015. Vielen Dank auch hierfür. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.
Sachverhalt
M mietet ab Mitte 2013 von E ein Einfamilienhaus. Monatl. Miete 2.500€, Strandweg 5. Bereits einen Tag vor Vertragsabschluss darf M seine Möbel, u.a. sein Klavier iWv 15.000€ in der Wohnung unterstellen.
Da M seinen Job verliert und sich mit der Miete übernommen hat, nimmt er im Oktober 2013 ein Darlehen bei der H-AG auf. 600.000€, monatl. Rate von 1.000€. Zur Sicherung übereignet er der H-AG das Klavier.
Die E will mehrere in ihrem ET stehende Häuser verkaufen. Unter anderem Strandweg 5 und 7. Sie findet in I einen Interessenten. Strandweg 5 ist mit einem blauen Haus bebaut und 3 Mio. € wert. Strandweg 7 ist mit einem roten Haus bebaut und 4 Mio. wert.
E und I einigen sich im Dezember 2013 auf den Verkauf des Grundstücks Strandweg 5 für 3,5 Mio. €. Der KV wird notariell beurkundet, ein paar Tage später wird I auch ins GB eingetragen. I denkt dabei die ganze Zeit, das Grundstück mit dem roten Haus erworben zu haben (Nr.7).
Als I am 15.2.14 bemerkt, dass er das falsche Grundstück gekauft hat, schreibt er E direkt, dass er sich geirrt habe und zurücktrete. Nr. 5 sei niemals 3,5 Mio. € wert und er hätte dieses nie gekauft. Dieses Schreiben kommt jedoch aufgrund eines Postversehens nie bei E an. Dies erfährt I erst am 15.3.14. ER schickt E direkt einen 2. Brief. In diesem erklärt er erneut seinen Rücktritt, es sei denn E könne ihm ein gutes Angebot für Nr. 7 machen. Da E trotz Empfangs nicht reagiert, schickt I am 15.4.14 einen 3. Brief. In diesem wiederholt er den Wortlaut des ersten Briefs. E reagiert weiterhin nicht.
I sucht daher seinen RA auf. Dieser erklärt ihm, dass alleine der Wert des Grundstücks kein Grund zur Loslösung von dem Vertrag darstellt. Daraufhin unterlässt I weitere Schritte.
M ist daraufhin mittlerweile ziemlich pleite. Er bezahlt sowohl die Darlehensraten als auch die Miete für Okt., Nov. Und Dez. 2014 nicht mehr.
Als I am 15.1.15 bei M zu Besuch ist, sind gerade die Mitarbeiter der H-AG dabei, das Klavier für den Abtransport vorzubereiten. I ist der Meinung, ihm stehe das VermieterpfandR an dem Klavier zu.
Frage 1: Hat I am 15.1.15 das VermieterpfandR an dem Klavier?
Frage 2: Zu den von M eingebrachten Möbeln zählt auch ein alter Fernseher iWv 100€. M nutzt ihn v.a. für die Abendnachrichten. Hat I auch ein VermieterpfandR an dem Fernseher?
Abwandlung:
M hatte am 1.5.14 von d zwei österreichische Sammlermünzen geschenkt bekommen. Sie sind jeweils 100€ wert, in Österreich zwar offiziell als Zahlungsmittel zugelassen, aber durch Prägung und Material eindeutig von den Euromünzen zu unterscheiden. D hatte dem N die Münzen vorher gestohlen, was M nicht wusste.
Frage 3: Hat I am 15.1.15 ein VermieterpfandR an diesen Münzen?
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