Vielen Dank für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls zu der im April 2013 gelaufenen vierten Klausur im Zivilrecht in Rheinland-Pfalz. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sowie Lösungsansätze sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
Sachverhalt
Die Mandantin hatte auf Vermittlung eines Maklers einen Mietvertrag abgeschlossen. Der Vermieter fragte sie, ob sie schwanger sei und woher sie komme, er wolle nämlich „keine Kinder und keine Ossis“ im Haus, in dem er auch selber wohnt. Beide Fragen beantwortete die Mandantin wahrheitswidrig. Nach Vertragsabschluss zahlte sie die vereinbarte Provision von drei Monatsmieten an den Makler. Danach erfuhr der Vermieter die Wahrheit. Er erklärte die Anfechtung wegen §§ 123 und 119 II. Die Mandantin forderte den Vermieter auf, die Schlüssel zu übergeben und erklärte später selbst die Kündigung. Sie verlangte sowohl vom Vermieter als auch vom Makler die Provision zurück. Sie hat an der Wohnung kein Interesse mehr, will wissen, ob sie die Provision zurückverlangen kann und ob sie Entschädigungsansprüche wegen Diskriminierung hat.
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