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	<title>Juraexamen.info &#187; Rezension</title>
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	<description>Jura Blog und Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat</description>
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		<title>Rezension: Kintz, Öffentliches Recht im Assessorexamen, 6. Auflage</title>
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		<pubDate>Fri, 04 Nov 2011 11:22:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Verschiedenes]]></category>
		<category><![CDATA[Assessorexamen]]></category>
		<category><![CDATA[öff. Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Pietzner/Ronellenfitsch]]></category>
		<category><![CDATA[Rezension]]></category>

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		<description><![CDATA[<p><em>Kintz, Öffentliches Recht im Assessorexamen, 6. Auflage 2010, Verlag C.H. Beck, ISBN: 978-3-406-60005-0, Verkaufspreis 24,80 €</em></p>
<p>Das hier rezensierte Werk &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p><em>Kintz, Öffentliches Recht im Assessorexamen, 6. Auflage 2010, Verlag C.H. Beck, ISBN: 978-3-406-60005-0, Verkaufspreis 24,80 €</em></p>
<p>Das hier rezensierte Werk soll den Rechtsreferendar für den öffentlich-rechtlichen Teil des Assessorexamens fit machen. Der Rezensent hatte zuvor das Werk &#8220;Das Assessorexamen im Öffentlichen Recht&#8221; von <em>Pietzner/Ronellenfitsch</em> konsumiert. Im direkten Vergleich erscheint das Werk von <em>Kintz</em> vorzugswürdig.</p>
<p><strong>Inhalt</strong></p>
<p>Das Werk von Kintz  bietet m.E. inhaltlich alles, was für das Assessorexamen notwendig ist. Die ersten 130 Seiten befassen sich mit dem Erstellen eines verwaltungsgerichtlichen Urteils. Angesichts der Tatsache, dass im Vergleich zum Zivilurteil wesentlich weniger Besonderheiten zu beachten sind, verwundert ein solch geringer Umfang nicht. Die notwendigen Formalia und Besonderheiten des verwaltungsgerichtlichen Urteils werden auf knapp 50 Seiten ausführlich, gut verständlich und mit zahlreichen Formulierungsbeispielen dargestellt. Die nächsten 80 Seiten beschäftigen sich mit einer knappen Präsentation der allgemeinen und besonderen Sachentscheidungsvoraussetzung, sowie einer knappen Darstellung zur Begründetheit einer Klage. Diese Ausführungen waren nach Ansicht des Rezensenten nicht zwingend notwendig. Da die Präsentation aber zumindest in prägnanter Form erfolgt, schadet dieser Abschnitt dem Leser nicht.</p>
<p>Die Folgenden Abschnitte widmen sich dem Gerichtsbescheid und den Beschlüssen im vorläufigen Rechtsschutzverfahren. Hier wurde der Fokus nur auf das für den Referendar notwendige Wissen gelegt, ohne dass es zu abschweifenden Ausführungen kommt. Diese Abschnitte lassen sich aufgrund der konzisen Darstellung schnell konsumieren, wobei trotzdem nicht das Gefühl aufkommt, etwas Wichtiges wäre ausgelassen worden. Sodann behandelt das Werk in aller Kürze das Normenkontrollverfahren nach <a href="http://dejure.org/gesetze/VwGO/47.html" target="_blank">§ 47 VwGO</a>, sowie Berufungs-, Revisions- und Beschwerdeverfahren. Anschließend wird auf gut 50 Seiten erläutert, in welcher Form verwaltungsbehördliche Entscheidungen zu erstellen sind.  Es schließt sich ein gut 30seitiger Abschnitt zu möglichen Konstellation einer Anwaltsklausur an. Zu guter letzt wird noch der öffentlich-rechtliche Aktenvortrag behandelt und am Ende der Darstellung finden sich Aufbauschemata zu den verschiedenen Aufgabenstellungen.</p>
<p><strong>Lesbarkeit</strong></p>
<p><strong></strong>Der optische Stil des Buches wirkt etwas unschön, was die Lesbarkeit geringfügig einschränkt. Als optische Auflockerung wird statt Absätzen häufig lediglich der Fettdruck eingesetzt. Der Schreibstil ist gut lesbar knapp gehalten und auf den Punkt gebracht. Ausladende Darstellungen wären hier in meinen Augen auch fehl am Platz, da der Hauptzweck des Werkes darin besteht, dem Referendar die notwendigen Formalia und entsprechende Formulierungsbeispiele an die Hand zu geben.</p>
<p><strong>Fazit</strong></p>
<p>Das Werk erfüllt seinen Zweck. Anzumerken ist, dass es sich für einen Autor als schwierig erweisen wird, verwaltungsgerichtliche Formalia und Besonderheiten in einen spannenden Roman zu verpacken. Die Ausführungen zum gleichen Thema von <em>Pietzner/Ronellenfitsch</em> sind um ein vielfaches detaillierter, wobei der Umfang der brauchbaren Klausurhinweise im Ergebnis geringer war. Aus diesem Grund spricht der Rezensent für dieses Werk &#8211; mangels Auffinden überzeugender Alternativen &#8211; eine Kaufempfehlung aus. Sofern Ihr Alternativvorschläge habt, könnt Ihr diese gerne mittels der Kommentarfunktion kundtun.</p>
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		<title>Rezension: Herdegen, Europarecht, 13. Auflage 2011</title>
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		<pubDate>Sun, 16 Oct 2011 19:18:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerrit Forst</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Verschiedenes]]></category>
		<category><![CDATA[Europarecht]]></category>
		<category><![CDATA[Herdegen]]></category>
		<category><![CDATA[Rezension]]></category>

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		<description><![CDATA[<p><img class="alignnone" title="Herdegen" src="http://www.beck-shop.de/productimages/rsw/images/products/9783406614538_large.jpg" alt="" width="160" height="283" /></p>
<p><a type=amzn >Herdegen, Europarecht, 13. Auflage 2011</a></p>
<p>Zumindest in Grundzügen gehört das Europarecht zu den meisten Prüfungsordnungen, daneben gibt es an den &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p><img class="alignnone" title="Herdegen" src="http://www.beck-shop.de/productimages/rsw/images/products/9783406614538_large.jpg" alt="" width="160" height="283" /></p>
<p><a type=amzn >Herdegen, Europarecht, 13. Auflage 2011</a></p>
<p>Zumindest in Grundzügen gehört das Europarecht zu den meisten Prüfungsordnungen, daneben gibt es an den Universitäten zahlreiche Schwerpunkte mit europarechtlicher Vertiefung und selbst im Zivilrecht kommt man ganz ohne Europarecht nicht mehr aus (Stichworte: Quelle, Heinrich Heine, Kücükdeveci). Das Lehrbuch von Prof. Dr. <em>Matthias Herdegen</em> will laut Klappentext &#8220;einen umfassenden Einstieg in die vielgestaltigen Regelungsmaterien, die sich unter dem begrifflichen Dach des &#8216;Europarechts&#8217; zusammenfinden&#8221; geben. Dementsprechend wendet sich das Buch an Studenten, will aber auch Schwerpunktkandidaten eine solide Grundlage bieten.</p>
<p><strong>I. Allgemeines</strong></p>
<p>Die 13. Auflage (ISBN:  978-3-406-61453-8) ist gerade im Verlag C.H.Beck erschienen (Preis: 22,90 Euro). Sie fällt mit 469 Seiten deutlich schlanker aus als die Vorauflage von 2010 (517 Seiten). Laut Klappentext sind die Maßnahmen zur Finanzmarktstabilisierung eingearbeitet. Die Ausführungen hierzu beschränken sich allerdings auf wenige neue Absätze (§ 23 Rn. 5). Insgesamt befindet sich das Buch auf dem Stand von November 2010. Es ist in der bekannten Grundrisse-Reihe (&#8220;Brox&#8221;) erschienen und greift deren typische optische Gestaltung auf, normalgroße Schrift wechselt mit Einschüben in Kleinschrift. Positiv hervorzuheben sind die zahlreichen Diagramme, Tabellen und Schemata, die dem Leser einen schnellen Überblick über die wichtigsten Zusammenhänge verschaffen. Wünschenswert wäre eine deutlichere optische Hervorhebung der wichtigsten Urteile, wie sie aus anderen Büchern der Grundrisse-Reihe bekannt ist.</p>
<p><strong>II. Inhalt</strong></p>
<p>Inhaltlich behandelt das Buch im Schwerpunkt das Recht der EU, daneben erfahren aber auch EMRK und OSZE eine relativ ausführliche Behandlung. Der Band wird damit dem eigenen Anspruch gerecht, das &#8220;Europarecht&#8221; und nicht nur das Recht der EU zu behandeln. Innerhalb des EU-Rechts erörtert <em>Herdegen</em> schwerpunktmäßig die Grundfreiheiten, &#8220;Dassonville&#8221;, &#8220;Keck&#8221; und &#8220;Dijon&#8221; werden ausführlich besprochen. Auch aktuelle Entwicklungen wie beispielsweise die Kücükdeveci-Entscheidung oder das Urteil des BVerfG in der Sache Mangold (Honeywell) werden aufgegriffen. Dabei beschränkt sich <em>Herdegen</em> auf die wesentlichen Punkte, was dem Anliegen entspricht, ein Buch für Studenten zu schreiben, das eine erste Orientierung im Europarecht bieten soll. Für eine Vorbereitung auf eine Schwerpunktklausur würde eine Lektüre der jeweiligen Ausführungen allein aber wohl nicht ausreichen. Positiv hervorzuheben ist, dass das Sachverzeichnis &#8211; bei Büchern in höherer Auflage häufig ein Schwachpunkt &#8211; auf den neuesten Stand gebracht wurde und eine schnelle Orientierung gerade auch über die Namen der EuGH-Fälle ermöglicht.</p>
<p><strong>III. Gesamtbewertung</strong></p>
<p>Der Band wird dem eigenen Anspruch voll gerecht und bietet für 22,90 Euro ein absolut faires Preis- / Leistungsverhältnis. Wer lediglich den Grundlagenstoff beherrschen will, ist mit dem Buch zumindest inhaltlich mehr als nur gut bedient. Das Design finde ich persönlich etwas unübersichtlich, aber das gilt generell für die Grundrisse-Reihe und ist Geschmackssache. Für ein vertieftes Studium im Schwerpunkt Europarecht oder auch in manchem zivilrechtlichen Schwerpunkt reicht der &#8220;Herdegen&#8221; allein hingegen nicht aus. Hier muss man meines Erachtens auf spezialisiertere Werke zurückgreifen.</p>
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		<title>Auslobung: Rezension von Leenen, BGB Allgemeiner Teil: Rechtsgeschäftslehre [bereits vergeben]</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/auslobung-rezension-von-leenen-bgb-allgemeiner-teil-rechtsgeschaftslehre/</link>
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		<pubDate>Mon, 05 Sep 2011 16:43:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[BGB allgemeiner Teil]]></category>
		<category><![CDATA[BGB AT]]></category>
		<category><![CDATA[Leenen]]></category>
		<category><![CDATA[Rechtsgeschäftslehre]]></category>
		<category><![CDATA[Rezension]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Liebe Leser von Juraexamen.info,</p>
<p>in Zusammenarbeit mit dem Marketing von DeGruyter freuen wir uns, für unsere Leserschaft freie Rezensionsexemplare von &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p>Liebe Leser von Juraexamen.info,</p>
<p>in Zusammenarbeit mit dem Marketing von DeGruyter freuen wir uns, für unsere Leserschaft freie Rezensionsexemplare von neu erschienenen Lehrbüchern anzubieten. Das bedeutet, dass wir die Rezension eines Titels ausloben. Derjenige Leser, den wir dann für die Rezension auswählen, verpflichtet sich sodann binnen eines Monats eine Rezension zu dem jeweiligen Titel zu verfassen. Im Gegenzug erhält er ein freies Exemplar des Lehrbuchs. An die Rezension stellen wir keine besonderen Ansprüche; wichtig ist lediglich, dass ein gewisser Grad an Neutralität gewahrt und ein gewisser Umfang erreicht werden (als Musterbeispiel können etwa <a href="http://www.juraexamen.info/gastbeitrag-rezension-zu-looschelders-schuldrecht-allgemeiner-teil/">diese</a>, <a href="http://www.juraexamen.info/rezension-schmidt-asmannschoch-besonderes-verwaltungsrecht/">diese </a>oder <a href="http://www.juraexamen.info/gastbeitrag-rezension-zum-hemmer-skript-%E2%80%9Ebaurecht-nordrhein-westfalen%E2%80%9C/">diese</a> Rezension dienen).</p>
<p>Die Auswahl des Rezensenten erfolgt nach dem Windhundprinzip. Das bedeutet, dass nur die zeitlich erste Anfrage für die Rezension berücksichtigt wird. Hierbei gilt die Einschränkung, dass wir nur solche Anfragen berücksichtigen, die einen überzeugenden Eindruck hinterlassen. Überzeugend klingt eine Anfrage dann, wenn der Student nach Stand seines Studiums in der Lage erscheint, eine objektive Bewertung eines Werkes zu fällen. Aus diesem Grund solltet Ihr den Stand eures Studiums bei der Anfrage angeben. Dazu muss natürlich eure Kontaktadresse kommen, damit wir wissen, wohin wir das Rezensionsexemplar versenden sollen.</p>
<p>Eure Anfrage schickt Ihr bitte an mail@juraexamen.info.</p>
<p>Diese Auslobung bezieht sich auf das Werk <strong><a href="http://www.degruyter.de/cont/fb/rw/detail.cfm?id=IS-9783899494341-1">&#8220;BGB Allgemeiner Teil: Rechtsgeschäftslehre&#8221; von </a><em><a href="http://www.degruyter.de/cont/fb/rw/detail.cfm?id=IS-9783899494341-1">Detlef Leenen</a></em></strong></p>
<blockquote><p><em>Die Neudarstellung entwickelt die Rechtsgeschäftsdogmatik des BGB in der gedanklichen Ordnung des Gutachtens, also so, wie es das Denken im Aufbau von Anspruchsgrundlagen erfordert. Dabei zeigt sich, dass der dem BGB zugrunde liegenden Rechtsgeschäftsdogmatik ganz neue Seiten abgewonnen werden können.<br />
</em></p></blockquote>
<p>Viel Spaß beim Rezensieren wünscht Euer Team von Juraexamen.info!</p>
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		<title>Gastbeitrag: Höfling, Fälle zu den Grundrechten und ders. Fälle zum Staatsorganisationsrecht</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/gastbeitrag-hofling-falle-zu-den-grundrechten-und-ders-falle-zum-staatsorganisationsrecht/</link>
		<comments>http://www.juraexamen.info/gastbeitrag-hofling-falle-zu-den-grundrechten-und-ders-falle-zum-staatsorganisationsrecht/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 19 Dec 2009 17:48:01 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Gastbeitrag]]></category>
		<category><![CDATA[Grundrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Rezension]]></category>
		<category><![CDATA[Staatsrecht]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Wir freuen uns, heute einen <strong>Gastbeitrag von Marcus </strong>veröffentlichen zu können. Marcus ist Student an der Uni Freiburg und betreibt &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p>Wir freuen uns, heute einen <strong>Gastbeitrag von Marcus </strong>veröffentlichen zu können. Marcus ist Student an der Uni Freiburg und betreibt zudem auch einen juristischen <a onclick="javascript:pageTracker._trackPageview('/outbound/article/seylaw.blogspot.com');" href="http://seylaw.blogspot.com/" target="_blank">Blog</a>.</p>
<p><strong><em>Höfling</em>, <a type=amzn >Fälle zu den Grundrechten</a>, 2009, München, 170 Seiten, 19,80 € / <em> ders</em>., Fälle zum Staatsorganisationsrecht, 4. Aufl. 2009, München, 207 Seiten, 19,50 €</strong></p>
<p>Ein erster Herausforderer für den kürzlich vorgestellten <strong><a href="http://www.juraexamen.info/gastbeitrag-rezension-degenhart-klausurenkurs-im-staatsrecht-ii-fur-examenskandidaten/" target="_blank">Klausurenkurs im Staatsrecht II von Degenhart</a></strong> ist Wolfram Höfling mit dem von ihm frisch vorgelegten Band 187 zu den Grundrechten sowie Band 92 zum Staatsorganisationsrecht aus der JuS-Schriftenreihe des Beck-Verlages.</p>
<p>Der Verlag hat mir dankenswerterweise jeweils ein Exemplar zur Verfügung gestellt, was aber natürlich keinerlei Auswirkungen auf das Urteil dieser Rezension hat.</p>
<p><strong>Inhalt</strong></p>
<p><strong>1) Fälle zu den Grundrechten</strong></p>
<p>Das Werk umfasst 16 Grundrechtsfälle mit unterschiedlichem Schwierigkeitsgrad. Es richtet sich sowohl an Anfangssemester wie auch an Examenskandidaten und Referendare. In den meisten Fällen werden typische Probleme des Verfassungsprozessrechts verwoben. Wie nicht anders zu erwarten, ist der weit überwiegende Teil der Fälle in Form der Verfassungsbeschwerde eingekleidet. Es findet sich aber auch ein Fall, der die konkrete Normenkontrolle (<a href="http://dejure.org/gesetze/GG/100.html" target="_blank" title="Art. 100 GG">Art. 100 GG</a>) behandelt. Thematisch werden ansonsten sowohl die typischen Freiheitsrechte abgedeckt, es findet sich aber auch ein Fall zu den Gleichheitsrechten und zu den Justizgewährrechten (hier: <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/2.html" target="_blank" title="Art. 2 GG">Art. 2 II GG</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/104.html" target="_blank" title="Art. 104 GG">Art 104 I S. 2 GG</a>).</p>
<p><strong>2) Fälle zum Staatsorganisationsrecht<span style="font-weight: normal;"> </span></strong></p>
<p>In diesem Werk sind 20 Fälle mustergültig bearbeitet, die ebenfalls unterschiedlichen Schwierigkeitsgrades sind und sich auch an Anfangssemester wie an Examenskandidaten und Referendare richten. In der Vorauflage, so heißt es, seien primär Fälle mit Anspruch an Examenskandidaten gewesen. Höfling geht damit nun einen anderen Weg als Degenhart, der in der älteren 4. Auflage von 2007 zunächst auch einige Fälle für Anfangssemester aufgenommen hatte, nunmehr mit der 5. Auflage jedoch ein Werk speziell für Anfangssemester und eins für Examenskandidaten konzipiert hat.</p>
<p>Inhaltlich finden sich Fälle zum Gesetzgebungsverfahren, der Bedeutung des Bundesrates und des Bundespräsidenten, der Verwaltungsorganisationsordnung des Grundgesetzes (inkl. Privatisierungsfragen), zum parteienstaatlich geprägten parlamentarischen Prozess sowie zum Berufsbeamtentum, dem Lehrverfassungsrecht und zur Finanzverfassung.</p>
<p><strong>Kritik</strong></p>
<p>Zu beiden Werken sei vorab bemerkt, dass die Fälle in ordentlicher Qualität gelöst wurden und dies maßgeblich zu einem positiven Gesamteindruck beigetragen hat. Jedoch gehen beide Werke recht drakonisch sparsam mit Hervorhebungen um. Neben den (Zwischen-)Überschriften findet sich nur spärlich eine Hervorhebung im Fließtext in Form von eher dezenter Kursivschrift. Auch finden sich keine Übersichten, keine kommentierten Prüfungsschemata, keine Schaukästen, keine Hinweise auf aktuelle Rechtsprechung oder weitere &#8220;Gimmicks&#8221;, die die Bücher zusätzlich aufwerten würden.</p>
<p>Mir fiel auch auf (bspw. Fall 1 bei den Grundrechten), dass Höfling gerne einmal die Meinung des Verfassungsgerichts ablehnt und seine eigene (durchaus gut vertretbare) Auffassung in der Falllösung durchzieht. Er möchte die Lösung auch gezielt als &#8220;Lösungsvorschlag&#8221; verstehen und aufzeigen, dass man mit gut vertretbaren (Minder-)Meinungen ebenso gut einen Fall lösen kann.</p>
<p>Im Ergebnis wiegt dies aber nicht allzu sehr negativ, weil er die anderen Meinungen im Gutachten explizit in jeweils gebotener Länge bzw. Kürze anspricht und über die Fußnoten ersichtlich wird, welche Ansicht wohl die herrschende ist.</p>
<p><strong>1) Fälle zu den Grundrechten</strong></p>
<p>Die Grundrechte werden ja maßgeblich durch die Judikatur des Bundesverfassungsgerichts geprägt. Im Examen finden sich daher gerne einmal brandaktuelle Entscheidungen des Verfassungsgerichts als Sachverhalt wieder. Allenfalls hier ließe sich kritisch anmerken, dass sich zwar Fälle mit neuerem thematischen Einschlag finden, allerdings keine brandneuen, obwohl bis zur Drucklegung im September 2009 einige durchaus relevante Entscheidungen, gerade im Bereich der inneren Sicherheit, ergingen. Dagegen ließe sich aber einwenden, dass der Fokus auf ein breites stoffliches Spektrum zugeschnitten sei und hier nicht &#8211; wenn auch interessante und wichtige &#8211; aktuelle Urteile im Vordergrund stünden, sondern der Blick auf möglichst viele Grundrechte. Examenskandidaten werden also nicht umhin kommen sich anderweitig mit der aktuellen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts auseinander zu setzen.</p>
<p><strong>2) Fälle zum Staatsorganisationsrecht</strong></p>
<p>Bei der lobenswert breiten thematischen Auswahl, die Höfling ebenso im Staatsorganisationsrecht vorgenommen hat, ist es aber umso bedauerlicher, dass landesverfassungsrechtliche Streitigkeiten nicht berücksichtigt wurden. Zwar gibt es mit Fall 11 einen landesrechtlichen Aufhänger; mangels Landesverfassungsgericht wird der Fall aber vor dem Bundesverfassungsgericht gelöst. Auch wenn Streitigkeiten vor dem Landesverfassungsgericht nicht in so großer Zahl in Prüfungsarbeiten vorzufinden sind, sollte aber das Landesverfassungsrecht nicht vollkommen unbescholten bleiben. Es bleibt daher zu wünschen, dass sich der Verfasser diesem Umstand in einer Neuauflage annimmt.</p>
<p><strong>Im Vergleich</strong></p>
<p>Die direkte Vergleichbarkeit zum Degenhart ist schwierig, weil sich beide Bücher vom Konzept her doch sehr unterscheiden. Degenhart hat sich mit der Neuauflage ganz auf die Bedürfnisse der jeweiligen Zielgruppe eingestellt und liefert Staatsorganisationsrecht und Grundrechte in jeweils einem Band. Zudem erhält man nicht nur eine Sammlung von mustergültig gelösten Fällen, sondern er bietet zahlreiche Extras, die man bei Höfling dann doch vermisst.</p>
<p>Höfling dagegen setzt mehr auf die Breite des Stoffes in Bezug auf das deutsche Staatsrecht, mit einem variierenden Anspruch und trennt seine Bücher nach Rechtsgebieten auf.</p>
<p>Degenhart punktet hier, dank seiner speziellen Ausrichtung an Examenskandidaten, da er auch europa- und verwaltungsrechtliche Fallgestaltungen abdeckt. Höfling hat dafür einige Aspekte im dt. Staatsrecht mehr zu bieten (bspw. zwei Fälle zu <a href="http://dejure.org/gesetze/GG/9.html" target="_blank" title="Art. 9 GG">Art. 9 GG</a>).</p>
<p><strong>Fazit</strong></p>
<p>Mit den beiden Bänden von Höfling bekommt man zwei ordentliche Fallsammlungen zum deutschen Staatsrecht ohne Extras. Nicht mehr, aber auch nicht weniger.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Gastbeitrag: Kurz vorgestellt: Epping, Grundrechte</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/gastbeitrag-kurz-vorgestellt-epping-grundrechte/</link>
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		<pubDate>Wed, 16 Dec 2009 23:32:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Gastbeitrag]]></category>
		<category><![CDATA[Grundrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Rezension]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Wir freuen uns, heute einen <strong style="font-size: 11px; line-height: 1.4em; padding: 0px; margin: 0px;">Gastbeitrag von Marcus </strong>veröffentlichen zu können. Marcus ist Student an der Uni Freiburg und betreibt &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p>Wir freuen uns, heute einen <strong style="font-size: 11px; line-height: 1.4em; padding: 0px; margin: 0px;">Gastbeitrag von Marcus </strong>veröffentlichen zu können. Marcus ist Student an der Uni Freiburg und betreibt zudem auch einen juristischen <a style="font-size: 11px; line-height: 1.4em; color: #7f1d1d; text-decoration: none; padding: 0px; margin: 0px;" onclick="javascript:pageTracker._trackPageview('/outbound/article/seylaw.blogspot.com');" href="http://seylaw.blogspot.com/" target="_blank">Blog</a>.</p>
<p><strong>Kurz vorgestellt:Epping, Grundrechte, 4. Aufl. 2010, 471 Seiten, 22,95 €</strong></p>
<p>Der Pieroth/Schlink wird oft von Dozenten empfohlen. Es ist auch wahrlich kein schlechtes Werk. Es hat jedoch seine Eigenheiten. Als echte Alternative dazu möchte ich an dieser Stelle den Epping empfehlen. Er bezaubert durch seinen eingängigen didaktischen Aufbau, der klaren Sprache und fährt auch keine größeren Extratouren in der Dogmatik (Stichwort: Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne), sondern stellt die relevanten Inhalte dar, die man wissen muss.</p>
<p>Im Aufbau unterscheidet sich Epping aber von anderen vergleichbaren Werken: Denn er fängt mit dem leichtesten Grundrecht an und geht somit nicht streng chronologisch vor, wie die meisten seiner Kollegen. Hierin liegt ein Gewinn für den Studenten, der sich zum ersten Mal mit dem Grundrechtesystem des Grundgesetzes auseinandersetzen muss.</p>
<p>Auch stellt Epping <a href="http://www.volker-epping.de/index.php?id=143"><strong>auf seiner Homepage</strong></a> 31 Fälle samt Lösungen zu dem Buch kostenlos zur Verfügung, so dass das abstrakte Wissen gleich angewendet werden kann.</p>
<p><strong>Fazit</strong>: Ein echter Geheimtipp! Sehr studentenfreundlich, mit Tiefgang!</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Gastbeitrag: Rezension &#8211; Degenhart, Klausurenkurs im Staatsrecht II für Examenskandidaten</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/gastbeitrag-rezension-degenhart-klausurenkurs-im-staatsrecht-ii-fur-examenskandidaten/</link>
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		<pubDate>Wed, 16 Dec 2009 23:29:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Degenhart]]></category>
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		<category><![CDATA[Jura Klausurenkurs]]></category>
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		<description><![CDATA[<p>Wir freuen uns, heute einen <strong style="font-size: 11px; line-height: 1.4em; padding: 0px; margin: 0px;">Gastbeitrag von Marcus </strong>veröffentlichen zu können. Marcus ist Student an der Uni Freiburg und betreibt &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p>Wir freuen uns, heute einen <strong style="font-size: 11px; line-height: 1.4em; padding: 0px; margin: 0px;">Gastbeitrag von Marcus </strong>veröffentlichen zu können. Marcus ist Student an der Uni Freiburg und betreibt zudem auch einen juristischen <a style="font-size: 11px; line-height: 1.4em; color: #7f1d1d; text-decoration: none; padding: 0px; margin: 0px;" onclick="javascript:pageTracker._trackPageview('/outbound/article/seylaw.blogspot.com');" href="http://seylaw.blogspot.com/" target="_blank">Blog</a>.</p>
<p><strong><a type=amzn >Degenhart, Klausurenkurs im Staatsrecht</a> II für Examenskandidaten, 5. Aufl. 2010, 437 Seiten, 20 €</strong></p>
<p>Der Klausurenkurs im Staatsrecht von Degenhart wurde nunmehr in zwei eigenständige Bücher gespalten: Den neuen <a href="http://www.juraexamen.info/rezension-degenhart-klausurenkurs-im-staatsrecht-i/" target="_blank">Klausurenkurs im Staatsrecht I</a>, der sich vorwiegend an Anfänger wendet und den Klausurenkurs im Staatsrecht II, der sich an Examenskandidaten richtet.</p>
<p>Von der römischen Zahl im Titel sollte man sich nicht verwirren lassen. Auch wenn manche Universitäten und Lehrbücher nach Staatsrecht I, II, und III trennen und dabei die sachliche Auftrennung in Staatsorganisationsrecht, Grundrechte und Europarecht meinen, ist dies bei diesem Werk nicht der Fall. Bei Degenhart bedeutet die &#8220;II&#8221; lediglich, dass es sich um den zweiten Band einer Serie handelt. Ebensolches Namensschema liegt dem bekannten Klausurenkurs im Strafrecht von Werner Beulke zu Grunde (Anmerkung: Dieser wird demnächst ebenfalls rezensiert werden).</p>
<p>Ebenfalls erwähnt sei, dass der Niveauunterschied zur Anfängerübung nicht allzu hoch ist. Scharfe Trennlinien entfallen. Im Umfang gibt es zwar deutliche Unterschiede, der längeren Bearbeitungszeit von 5 Stunden wegen. Inhaltlich könnten manche Klausuren aber durchaus auch in der Anfängerübung gestellt werden.</p>
<p><strong>Inhalt</strong></p>
<p>Thematisch deckt das Buch in 18 Fällen die wesentlichen prüfungsrelevanten Fragen sowohl des Staatsorganisationsrechts wie auch der Grundrechte ab. Fälle mit europa- und verwaltungsrechtlichen Bezügen finden sich ebenso, wie ein allgemeiner Teil, der zu typischen Fallkonstellationen Stellung nimmt sowie nützliche Aufbau- und Inhaltshinweise enthält.</p>
<p><strong>Kritik</strong></p>
<p>Generell gibt Degenhart an markanten Stellen Hinweise auf typische Bearbeitungsfehler der Studenten oder zeigt vertretbare Alternativlösungen auf, die sehr hilfreich sind. Man merkt dem Klausurenkurs an, dass er konsequent dem Examenskandidaten als Arbeitsbuch dienen will, um den Kernbestand staatsrechtlichen Wissens zu vermitteln. Hierzu hat der Verfasser auch eine Auflistung sämtlicher examensrelevanter Fragestellungen vorgenommen, die sich zügig über die in der Übersicht genannten Fundstellen finden lassen.</p>
<p>Sollte einmal ein Problem nicht im Klausurenbuch behandelt sein, findet sich eine Fundstelle aus den Lehrbüchern des gleichen Verlages von Pieroth/Schlink und Degenhart. Allenfalls der ständige Hinweis auf jene Bücher wirkt stark nach Verlagswerbung. Dieser Makel fällt aber nicht schwer ins Gewicht. Man findet zu den Stichwörtern in guten Lehrbüchern anderer Verlage ebenso gut vertiefende Hinweise.</p>
<p>Lob gibt es zudem für die gute Auswahl an Fällen, den gelungenen Repetitoriums-Teilen (um abstraktes Wissen zu wiederholen) und der Präsentation in einem übersichtlichen Layout und einer eingängigen Sprache. Kommentierte Prüfungsschemata, Vorüberlegungen zum Fall und Kurzlösungen zur Kontrolle vor der Musterlösung runden den positiven Eindruck ab.</p>
<p><strong>Fazit</strong></p>
<p>Zu Recht gilt der Klausurenkurs von Degenhart als Referenz. Andere Fallbücher müssen sich in der Qualität an ihm messen lassen. Und die Messlatte liegt wahrlich sehr hoch. Für 20 € ist es zudem ein recht günstiges Buch. Die nunmehr vorgenommene Trennung in Anfänger- und Examenswerk ist zu begrüßen. Damit wird den unterschiedlichen Bedürfnissen von Anfängerübung und Examen verstärkt Rechnung getragen, auch wenn sich der Stoff nicht immer unbedingt klar in dieses Korsett zwängen lässt. Eine klare Kaufempfehlung.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Gastbeitrag: Rezension &#8211; Olzen/Wank, Zivilrechtliche Klausurenlehre</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/gastbeitrag-rezension-olzenwank-zivilrechtliche-klausurenlehre/</link>
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		<pubDate>Wed, 16 Dec 2009 23:25:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Gastbeitrag]]></category>
		<category><![CDATA[Rezension]]></category>
		<category><![CDATA[Zivilrechtliche Klausurenlehre]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Wir freuen uns, heute einen <strong>Gastbeitrag von Marcus </strong>veröffentlichen zu können. Marcus ist Student an der Uni Freiburg und betreibt &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p>Wir freuen uns, heute einen <strong>Gastbeitrag von Marcus </strong>veröffentlichen zu können. Marcus ist Student an der Uni Freiburg und betreibt zudem auch einen juristischen <a href="http://seylaw.blogspot.com/" target="_blank">Blog</a>.</p>
<p><strong>Olzen/Wank, <a type=amzn >Zivilrechtliche Klausurenlehre mit Fallrepetitorium</a>, 5. Aufl., Köln 2007, 34,80 €<br />
</strong><br />
Die &#8220;Zivilrechtliche Klausurenlehre&#8221; bietet alles aus einer Hand. Anhand von 40 Klausurfällen aus allen Gebieten des BGB soll examensrelevanter Stoff vermittelt werden. Das Buch leistet dabei aber weit mehr, als nur mustergültig gelöste Examensklausuren darzustellen.</p>
<p>Das Werk bietet am Anfang eine nicht nur für Anfänger besonders hilfreiche Einführung in die zivilrechtliche Falllösung, in der die Methodik der Falllösung immer in Bezug zu zivilrechtlichen Fragestellungen erörtert wird. Das fängt bei recht banal erscheinenden Hinweisen zur Erstellung einer Personenskizze und der Erarbeitung der Fallfrage an. Die Autoren widmen sich aber auch methodischen Fragen der Auslegung bis hin zu ganz praktischen Problemen der Ausarbeitung.</p>
<p>Der fortgeschrittene Jurastudent wird sich zwar zunächst fragen, ob die Autoren hier nicht eher die juristischen Anfänger bedienen wollten und er deshalb diesen Abschnitt überspringen sollte. Doch das ein oder andere Detail wurde mir erst im geschilderten konkreten Bezug zum Zivilrecht klar und auch sonst sind die eingestreuten Erfahrungen der Autoren hilfreich. Insbesondere weil in den universitären Übungen oder Tutorien der methodische Aspekt meist zugunsten der konkreten Falllösung ausgespart wird und auf die eigenständige Vorlesung &#8220;Methodenlehre&#8221; verwiesen wird. Die Lektüre jenes Kapitels sei deshalb auch Examenskandidaten zur Wiederholung empfohlen.</p>
<p>Die Fälle sind nach den großen Bereichen des BGB (bspw. Allgemeiner Teil, Schuldrecht AT &amp; BT) untergliedert und entsprechen vom Niveau gehobenen Ansprüchen. Der Schwierigkeitsgrad variiert von Fall zu Fall.<br />
Ein knapp gehaltenes Kapitel mit theoretischen Abhandlungen ist jedem Einzelbereich vorangestellt, die die Grundprobleme des jeweiligen Bereiches behandeln. Auch gibt es Prüfungsschemata und vereinzelt veranschaulichende Grafiken.</p>
<p>Der Schreibstil ist erfreulich flüssig und gut lesbar.</p>
<p><strong> Kritik: </strong></p>
<p><em>Olzen/Wank</em> konzentrieren sich auf die allerwichtigsten Problemkreise, die absolut beherrscht werden müssen. Hierin liegt eine Stärke wie eine Schwäche des Werkes zugleich. Denn andererseits bleiben weitere wichtige Detailfragen aufgrund der Kürze unbehandelt und auch die Fälle decken weit nicht alles ab, was kommen kann.</p>
<p>Dies ist aber dem Konzept, alle Gebiete des BGB anzubieten, inhärent. Auf 722 Seiten lassen sich eben nicht alle examensrelevanten Punkte ansprechen. Insofern kann das Werk als Anfang zu vertieften Studien dienen. Zu den einzelnen Bereichen des BGB gibt es jeweilige Fallsammlungen und -repetitorien o.ä. mit denen sich Lücken ergänzen lassen, die wiederum vom Umfang her auch gelegentlich über das notwendige Maß hinaus schießen.</p>
<p>Weiterer Kritikpunkt ist der im Vergleich zu üblichen Fallsammlungen bzw. Klausurenkursen überdurchschnittliche Kaufpreis von 34,80 EUR. Dafür bekommt man eine Auswahl an Fällen aus allen Kernbereichen des BGB. Dank der Qualitäten des Buches und der Tatsache, dass es ständig in der Universitätsbibliothek verliehen ist, ist es trotzdem eine gut angelegte Investition.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Gastbeitrag: Rezension zum Hemmer-Skript „Baurecht Nordrhein-Westfalen“</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/gastbeitrag-rezension-zum-hemmer-skript-%e2%80%9ebaurecht-nordrhein-westfalen%e2%80%9c/</link>
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		<pubDate>Mon, 30 Nov 2009 13:20:05 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Hemmer]]></category>
		<category><![CDATA[Hemmer Skript Baurecht]]></category>
		<category><![CDATA[Juristische Literatur]]></category>
		<category><![CDATA[Repetitorium Hemmer]]></category>
		<category><![CDATA[Rezension]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Wir freuen uns, heute einen <strong>Gastbeitrag von Nicolas </strong>veröffentlichen zu können. Nicolas studiert momentan an der Uni Bonn und bereitet &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p>Wir freuen uns, heute einen <strong>Gastbeitrag von Nicolas </strong>veröffentlichen zu können. Nicolas studiert momentan an der Uni Bonn und bereitet sich ohne Repetitor auf das Examen vor.</p>
<p><strong>Rezension zum Hemmer-Skript „<a type=amzn >Baurecht Nordrhein-Westfalen</a>“</strong></p>
<p>Titel: Baurecht NRW, Verlag: Hemmer, Auflage: 7. Auflage, Juni 2009, ISBN: 978-3-89634-907-1, Preis: 14.80 €</p>
<p>Skriptenreihen sind auf dem Markt zahlreich vertreten. Die Hemmer-Skripten zählen wohl zu den bekanntesten Lernskripten, unterscheiden sich teilweise aber recht auffällig in ihrer jeweiligen Qualität. Diesmal soll das Hemmer-Skript „Baurecht Nordrhein-Westfalen“ im Blickpunkt stehen.</p>
<p><strong>1. Erscheinungsbild und Aufbau</strong></p>
<p>Der bekannte Hemmer-Aufbau: Anhand einer schematischen Orientierung am Prüfungsaufbau einer Klausur werden die einzelnen Themenbereiche entwickelt. Gelegentlich finden sich hervorgehobene Merksätze, Skizzen und viele Tips und Zusatzerklärungen zum Thema Gesetzessystematik und Klausuraufbau bzw. -anfertigung.</p>
<p>Ein breiter Rand lädt zu Anmerkungen ein. Die üblichen Randnummern dienen der fixen Orientierung, Fußnoten zeigen Literaturhinweise an (Rechtsprechung, Kommentare).</p>
<p>Der Aufbau ist daher insgesamt recht klar. Nur vereinzelt ist ein kurzer Blick ins Inhaltsverzeichnis notwendig, um den Überblick zu behalten. Am Ende des Skripts finden sich zahlreiche Wiederholungsfragen, die praktischerweise sehr gut in Karteikarten umgewandelt werden können.</p>
<p><strong>2. Inhalt </strong></p>
<p>Inhaltlich deckt das Skript das komplette wesentliche Baurecht NRW ab. Die verschieden Klagearten und Rechtsschutzmöglichkeiten werden umfassend erörtert, sowie immer wieder in Zusammenhang mit dem allgemeinen Verwaltungs- und Verwaltungsprozessrecht gestellt. Dadurch lässt sich bereits Gelerntes schnell wieder ins Gedächtnis rufen. Das materielle Baurecht wird mit vielen Beispielen und „Mini-Fällen“ veranschaulicht.</p>
<p>Der „Prüfungsaufbau“ des Skripts hilft dabei ungemein, die zahlreichen Probleme an den richtigen Stellen in der Klausur zu verorten. Größter Kritikpunkt, der sich eigentlich meiner Erfahrung nach durch die ganze Hemmer- Skriptenreihe zieht, ist die teilweise Häufung inhaltlicher Fehler. Neben den üblichen Rechtschreibfehlern, werden teilweise „Hausnummern“ angegeben, die – zumindest im Landesrecht NRW – so gar nicht existieren. Wenig einleuchtende Verweise in die BayBO lassen auf die ursprünglich bayrische Herkunft des Hemmer-Repetitoriums schließen. Eine kurze Kontrolle des Gesetzestextes ist daher (sowieso immer) empfehlenswert. Auch die Verweise auf Randnummern können immer wieder kleinere Fehler enthalten, sodass ein genaues Lesen auch hier unerlässlich ist.</p>
<p><strong>3. Sprache </strong></p>
<p>Häufig richtet sich der Autor direkt an den Leser und versucht, ihn durch Hinweise und Erinnerungen an zuvor Besprochenes in die richtigen „Bahnen“ zu lenken. Oberstes Gebot sind dabei das Erlernen von Zusammenhängen und das „Arbeiten am Sachverhalt“ im Sinne einer schlüssigen Argumentation. In den meisten Fällen ist dies auch recht hilfreich und geht über das hinaus, was ein gutes Lehrbuch zu leisten vermag.</p>
<p>Negativ fallen dann nur solche Passagen auf, die anscheinend der Beruhigung des Lesers dienen sollen, indem naturgemäß komplizierte Sachverhalte „als gar nicht so schwierig“ dargestellt werden. Für den Studienanfänger mögen die Anmerkungen hilfreich sein, fortgeschrittenere Semester könnten diese schnell als überflüssig oder gar lästig (Lesefluss!) betrachten. Ist wohl Geschmackssache. Die Darstellung der Problemschwerpunkte ist meisten sehr klar gehalten und in keinster Weise ausufernd. Die wichtigsten Argumente werden zuverlässig genannt. Sog. „Exkurse für Fortgeschrittene“ sollen eine vertiefendere Beschäftigung mit dem Themenkomplex gewährleisten und den Anfänger nicht überfordern.</p>
<p><strong>4. Fazit </strong></p>
<p>Bei dem Werk handelt es sich um ein umfassendes Skript, das ich bei meiner (repetitorlosen) Examensvorbereitung als Grundlage genommen habe. Sämtliche Bereiche werden angemessen abgedeckt und können, wenn gewünscht, noch vertieft werden. Ein gutes Grundwissen über die Systematik des allgemeinen Verwaltungs- und insbesondere Verwaltungsprozessrechts sollte aber vorhanden sein. Ärgerlich sind allenfalls die (nicht gravierenden) Fehler, die sich in der Summe aber bemerkbar machen und dahingehend eine etwas erhöhte Aufmerksamkeit erfordern. Dies kann natürlich auch seinen Lerneffekt haben. <img src='http://www.juraexamen.info/wordpress/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';-)' class='wp-smiley' /> . Nichtsdestotrotz sollte sich Hemmer in der Hinsicht noch einmal verbessern. Es sollte darauf hingewiesen werden, sich unbedingt die 7.Auflage von Juni 2009 zuzulegen, da in der vorhergehenden Version von Januar 2007 die Neuregelungen nach dem Bürokratieabbaugesetz I und II des Landes NRW (Stichwort: Vorverfahren) noch nicht berücksichtig sind.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Rezension: Degenhart &#8211; Klausurenkurs im Staatsrecht I</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/rezension-degenhart-klausurenkurs-im-staatsrecht-i/</link>
		<comments>http://www.juraexamen.info/rezension-degenhart-klausurenkurs-im-staatsrecht-i/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 24 Nov 2009 10:10:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Klausuren Staatsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Klausurenkurs]]></category>
		<category><![CDATA[Klausurenkurs Degenhart]]></category>
		<category><![CDATA[Klausurenkurs Öffentliches Recht]]></category>
		<category><![CDATA[Rezension]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Da ich momentan eine Arbeitsgemeinschaft im Staatsorganisationsrecht leite, habe ich mir eine Reihe von Fallbüchern angeschaut; unter anderem auch das &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p>Da ich momentan eine Arbeitsgemeinschaft im Staatsorganisationsrecht leite, habe ich mir eine Reihe von Fallbüchern angeschaut; unter anderem auch das jetzt neu erschienene Fallbuch von <em>Degenhart </em>&#8220;<a type=amzn >Klausurenkurs im Staatsrecht I</a> &#8211; Ein Fall- und Repetitionsbuch für Anfänger&#8221; (ISBN 978-3-8114-9742-9).</p>
<p><strong>Erscheinungsbild und Aufbau</strong></p>
<p>Das Erscheinungsbild dieser Fallsammlung gestaltet sich wie üblich bei der Schwerpunktereihe von C.F. Müller: Die Sachverhalte und Lösungen sind lehrbuchartig mit ausreichend Zwischenüberschriften dargestellt, wobei teilweise wichtige Begriffe durch Fettdruck hervorgehoben werden. Hieran lässt sich nichts aussetzen. Wem dieses Design nicht zusagt, muss auf andere Lehrbuchreihen zurückgreifen.</p>
<p>Der Aufbau des Fallbuchs ist selbsterklärend: Das Buch enthält insgesamt 20 Fälle, die suksessive präsentiert werden. Ganz normal also für ein Fallbuch.</p>
<p><strong>Zum Inhalt</strong></p>
<p>Die Falllösung zu den Fällen sind sehr ausführlich und didaktisch gut dargestellt. Positiv fällt auch auf, dass zunächst Vorüberlegungen zu den Falllösung angestellt werden, wobei auf die einzelnen Anhaltspunkte und Textbausteine in der Klausur eingegangen wird. So wird also zumindest auch Klausurtaktik vermittelt.</p>
<p>Nett ist es auch, dass im Anschluss an einen Fall nochmal im Rahmen einer Wiederholung und Vertiefung abstraktes Wissen, das im Zusammenhang zu den jeweiligen Fällen steht, präsentiert wird. Zu diesen abstrakten Ausführungen gilt es jedoch zu sagen, dass diese äußerst knapp und meist unvollständig sind, so dass im Zweifel doch ein Lehrbuch herangezogen werden sollte, um die inhaltlichen Facetten, die nicht in der Falllösung vorkamen, vollumfänglich zu vertiefen.</p>
<p>Was äußerst negativ auffällt (allerdings nicht bloß bei diesem Fallbuch), ist der Fakt, dass entgegen des Titels &#8221; Klausurenkurs im Staatsrecht I&#8221; doch knapp die Hälfte der Fälle Grundrechte und das Verfahren der Verfassungsbeschwerde behandeln (also Staatsrecht II). Sofern man also mehr als 10 Fälle gezielt für das Staatsorganisationsrecht bearbeiten möchte, ist dieses Buch nicht unbedingt geeignet. Wenn man eine gemischte Sammlung für Staatsrecht I und II sucht, liegt man mit dem Buch hingegen richtig, da auch die Fälle zum Staatsrecht II sehr ordentlich dargestellt werden.</p>
<p><strong>Fazit</strong></p>
<p>Alles in allem halte ich dieses Fallbuch für empfehlenswert. Das ist bemerkenswert, da ich noch von meinem ersten Semester einen äußerst negativen Eindruck von <em>Degenhart&#8217;s </em>Lehrbuch zum Staatsorganisationsrecht habe und insofern voreingenommen war. Seine Fallsammlung ist m.E. aber deutlich gelungener und vermittelt das Wissen auch leicht verständlich, so dass Studenten im ersten Semester die Materie gut vermittelt bekommen.</p>
<p>Es handelt sich somit um eine gelungene Sammlung von Fällen zu den Themen Staatsrecht I und II. Ob man sich das Buch deswegen extra kauft oder die Fälle einmalig im Seminar durcharbeitet, bleibt dem Studenten selbst überlassen. Wer eine umfangreichere Fallsammlung speziell für das Staatsorganisationsrecht sucht, sollte jedoch auf andere Literatur bzw. mehrere Fallbücher zurückgreifen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Gastbeitrag: Rezension &#8211; Joecks &#8211; Studienkommentar zum StGB</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/gastbeitrag-rezension-joecks-studienkommentar-zum-stgb/</link>
		<comments>http://www.juraexamen.info/gastbeitrag-rezension-joecks-studienkommentar-zum-stgb/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 12 Nov 2009 09:07:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Rezension]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Wir freuen uns, heute einen <strong>Gastbeitrag von Nicolas </strong>veröffentlichen zu können. Nicolas studiert momentan an der Uni Bonn und bereitet &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p>Wir freuen uns, heute einen <strong>Gastbeitrag von Nicolas </strong>veröffentlichen zu können. Nicolas studiert momentan an der Uni Bonn und bereitet sich ohne Repetitor auf das Examen vor.</p>
<p>Seiner (dies sei vorweg genommen) durchweg positiven Rezension kann ich mich übrigens nur anschließen. Ich habe mich selbst u.a. mit diesem Lehrbuch/Kommentar für das Examen vorbereitet und muss selbst auch sagen, dass das Werk äußerst gelungen ist.</p>
<p><strong><span style="text-decoration: underline;">Rezension zum Studienkommentar StGB von </span></strong><em><strong><span style="text-decoration: underline;">Wolfgang Joecks</span></strong></em><strong><span style="text-decoration: underline;">:</span></strong></p>
<p><a type=amzn >Wolfgang Joecks, Studienkommentar StGB</a>, Beck Juristischer Verlag, 8. Auflage, 855 Seiten, 29,50 €, ISBN-10: 3406584799</p>
<p>Im Rahmen meiner Examensvorbereitung ohne Repetitorium war es für mich besonders wichtig, auf die richtige Literatur zurückgreifen zu können. Für das Strafrecht hat sich dabei der Studienkommentar StGB von <em>Wolfgang Joecks</em> aus dem C.H. Beck Verlag als besonders wertvoll erwiesen.</p>
<p><strong>1. Erscheinungsbild und Aufbau</strong></p>
<p>Vorweg: Man kann mit dem Buch arbeiten! Ein oft unterschätztes, aber aus meiner Sicht sehr wichtiges Kriterium, da das systematische „zerlesen“ eines Lehrbuchs erheblich zur Verinnerlichung des Stoffs beiträgt. Das Werk eignet sich demgemäß hervorragend für Markierungen aller Art. Da auf einen Dünndruck verzichtet wurde, kann sich der Leser mit Textmarkern, Filzstiften, Kugelschreibern, o.ä. nach Herzenslust ausleben. Die Seiten sind zudem ausreichend stabil und bieten durch einen recht großzügigen Rand genügend Platz für Anmerkungen. Layout und Schriftbild bleiben dabei immer übersichtlich und zweckmäßig.</p>
<p>Überschriften, (Sinn-) Abschnitte, Schlagwörter, Streitstände und Beispiele werden angemessen hervorgehoben und tragen zu der allgemeinen Lesbarkeit bei. Wie für solche Werke üblich dienen Randnummern dazu, entsprechende Verweisungen kenntlich zu machen.</p>
<p>Da es sich im weitesten Sinne (dazu später mehr!) um einen Kommentar handelt, orientiert sich das Werk an der Systematik des Strafgesetzbuches: Die (wirklich wichtigen) Paragraphen des StGB werden vollständig abgedruckt, die Auseinandersetzung mit einer Norm erfolgt jeweils im Anschluss. Dort, wo es sich anbietet, werden allgemeine Problemstellungen vor einen Themenkomplex gezogen, sodass unnötige Wiederholungen in den nachfolgenden Erläuterungen weitgehend vermieden werden.</p>
<p>Die Examensrelevanz einer Norm wird jeweils unter Angabe der zugehörigen Bundesländer kenntlich gemacht. Als Indikator dienen dabei ein oder mehrere „Sternchen“, stellenweise wird aber noch einführend zu den behandelnden Tatbeständen auf die Examens- und Klausurrelevanz der jeweiligen Problembereiche hingewiesen. Sehr Praktisch!</p>
<p><strong>2. Inhalt</strong></p>
<p>Die Kommentarliteratur ist dadurch geprägt, dass sie den relevanten Stoff sehr verkürzt darstellt, Erläuterungen vor allem auf die jeweilige Norm beschränkt bleiben und Zusammenhänge dementsprechend schwer erkennbar sind. Die Folge ist, dass sie sich allein zum Nachschlagen, allenfalls zur Wiederholung und/oder Vertiefung bereits gefestigten Wissens eignet. Gerade (aber nicht ausschließlich) hinsichtlich einer umfassenden Examensvorbereitung geht <em>Wolfgang Joecks</em> einen anderen Weg und schafft einen gesunden Mix aus Kommentar, Lehr- und Fallbuch. Insbesondere auf die Systematik des allgemeinen und besonderen Teils des StGB wird dabei ein hohes Augenmerk gelegt. Innerhalb der Besprechung eines Tatbestandes stellt der Autor neben den einzelnen Merkmalen der Norm auch direkt Bezüge zu allgemeinen Lehren (z.B. Irrtümer, Rechtfertigungsgründe) her und hebt besondere Problemstellungen hervor, sodass der Blick für das Gesamtsystem nicht verloren geht.</p>
<p>Als besonders gelungen erscheint mir dabei die Darstellung der im Strafrecht so wichtigen Meinungsstreitigkeiten. Ein Problem wird konsequent mittels eines hinführenden Satzes aufgeworfen; im Anschluss finden sich dann in sehr übersichtlich gehaltenen Absätzen die jeweiligen Ansichten, wenn nötig mit Bezugnahme auf auf ein vorher erläutertes Fallbeispiel. Abschließend bezieht der Autor schließlich Stellung ohne (wie es häufig andernorts praktiziert wird) dem Leser die eigene Meinung als die einzig richtige „unterzujubeln“. Dieses Vorgehen wird konsequent – auch bezüglich des Layouts – durchgehalten und schafft einen hohen Wiedererkennungswert, sodass der Stoff nicht nur ansprechend erarbeitet (z.B. durch direkte Übertragung auf Karteikarten), sondern auch sehr leicht nachgeschlagen werden kann.</p>
<p>Nebenbei lernt man das „juristische Handwerk“ verschiedenste Argumente gegeneinander abzuwägen. Angenehm ist auch, dass sich der Autor nicht davor scheut, allzu ausufernde Streitstände, deren Behandlung in der Klausur nur in Ansätzen gefordert werden kann, entsprechend verkürzt mit Hinweis auf eine sorgfältige Argumentation darzustellen. Dem Leser werden dabei auch klausurtaktische Hinweise gegeben, indem zum Beispiel hilfreiche Beispielobersätze gebildet werden.</p>
<p>Mit Blick auf die Klausuranfertigung spart der Autor nicht mit Prüfungsschemata und bringt zahlreiche Tips zu der Häufigkeit einzelner Problemkreise in Examensklausuren. Die einschlägigen Definitionen werden immer aufgeführt, umfangreiche Vertiefungshinweise am Ende jeder Norm lassen keine Wünsche offen.</p>
<p><strong>3. Sprache</strong></p>
<p>Nicht nur der Inhalt, sondern auch die Sprache eines Lehrbuchs oder Kommentars können entscheidend für Lesbarkeit und damit für dessen Nutzen sein, wie sicherlich der ein oder andere schon zu seinem Leidwesen feststellen durfte. Der <em>Joecks</em> Studienkommentar vermittelt den Stoff durchweg sehr anschaulich und prägnant, ohne auf wuchtige Beschreibungen und allzu technische Begriffe zurückgreifen zu müssen. Letztere sind sparsam eingesetzt und mit ausreichenden Erklärungen versehen.</p>
<p><strong>4. Fazit</strong></p>
<p>Die Kombination aus einem sehr guten Layout, inhaltlicher Vollständigkeit, sowie ansprechender Darstellung macht den Studienkommentar zu einem treuen Begleiter nicht nur während der Examenszeit, sondern auch während des ganzen Studiums. Studienanfänger erhalten ein super Hilfsmittel, sich parallel zur Vorlesung in die völlig unbekannte Thematik einzuarbeiten. Fortgeschrittenere Semester werden den Umfang und die weiterführenden Literaturhinweise schnell zu schätzen wissen.</p>
<p>Und bei einem moderaten Preis von knapp 30 Euro bleibt der studentische Geldbeutel vor allzu hohen Ausgaben verschont.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Besprechung: Petra Buck-Heeb, Kapitalmarktrecht, 3. Aufl. 2009</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/besprechung-petra-buck-heeb-kapitalmarktrecht-3-aufl-2009/</link>
		<comments>http://www.juraexamen.info/besprechung-petra-buck-heeb-kapitalmarktrecht-3-aufl-2009/#comments</comments>
		<pubDate>Tue, 25 Aug 2009 07:16:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Gerrit Forst</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Zivilrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Examensvorbereitung]]></category>
		<category><![CDATA[juraexamen]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalmarkt]]></category>
		<category><![CDATA[Kapitalmarktrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Lehrbuch]]></category>
		<category><![CDATA[Rezension]]></category>
		<category><![CDATA[Schwerpunktbereich]]></category>

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		<description><![CDATA[<p><img class="alignleft size-medium wp-image-1203" title="9783811497047" src="http://www.juraexamen.info/wordpress/wp-content/uploads/9783811497047-210x300.jpg" alt="9783811497047" width="210" height="300" />Petra Buck-Heeb, Kapitalmarktrecht, 3. Aufl. 2009C.F.Müller, Heidelberg, XXI, 284 Seiten, € 23,50, ISBN 978-3-8114-9704-7</p>
<p><strong>Autorin</strong></p>
<p>Petra-Buck-Heeb, die Autorin des besprochenen &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p><img class="alignleft size-medium wp-image-1203" title="9783811497047" src="http://www.juraexamen.info/wordpress/wp-content/uploads/9783811497047-210x300.jpg" alt="9783811497047" width="210" height="300" />Petra Buck-Heeb, Kapitalmarktrecht, 3. Aufl. 2009C.F.Müller, Heidelberg, XXI, 284 Seiten, € 23,50, ISBN 978-3-8114-9704-7</p>
<p><strong>Autorin</strong></p>
<p>Petra-Buck-Heeb, die Autorin des besprochenen Buches, ist ordentliche Professorin für Zivilrecht, Europäisches und Internationales Wirtschaftsrecht an der Leibniz Universität Hannover. Ein Schriftenverzeichnis findet sich unter <a href="http://www.jura.uni-hannover.de/buck-heeb/?c=bibliographie.php">http://www.jura.uni-hannover.de/buck-heeb/?c=bibliographie.php</a>.</p>
<p><strong>Buch</strong></p>
<p>Das Buch „Kapitalmarktrecht“ aus der bekannten Schwerpunkte-Reihe ist als Lehrbuch konzipiert, das sich vor allem an Studenten im Schwerpunktbereich wendet. Die Neuauflage berücksichtigt die neueste Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur.</p>
<p>Nach einer Erläuterung der Begriffe Kapitalmarkt und Kapitalmarktrecht befasst sich die Autorin mit der Marktorganisation und der Zulassung zum Markt, den Zulassungsfolgepflichten (Insiderrecht, §§ <a href="http://dejure.org/gesetze/WpHG/14.html" target="_blank" title="&sect; 14 WpHG: Verbot von Insidergesch&auml;ften">14</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/WpHG/15.html" target="_blank" title="&sect; 15 WpHG: Mitteilung, Ver&ouml;ffentlichung und &Uuml;bermittlung von Insiderinformationen an das Unternehmensregister">15</a>, <a href="http://dejure.org/gesetze/WpHG/15a.html" target="_blank" title="&sect; 15a WpHG: Mitteilung von Gesch&auml;ften, Ver&ouml;ffentlichung und &Uuml;bermittlung an das Unternehmensregister">15a WpHG</a>; Marktmissbrauch, <a href="http://dejure.org/gesetze/WpHG/20a.html" target="_blank" title="&sect; 20a WpHG: Verbot der Marktmanipulation">§ 20a WpHG</a>; Beteiligungsmitteilung <a href="http://dejure.org/gesetze/WpHG/21.html" target="_blank" title="&sect; 21 WpHG: Mitteilungspflichten des Meldepflichtigen">§§ 21 ff. WpHG</a> etc.) sowie den Verhaltenspflichten für Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Eine Darstellung der kapitalmarktrechtlichen Randgebiete WpÜG (27 Seiten) und InvG (9 Seiten) rundet die Erörterung des materiellen Rechts ab. Die Autorin geht zudem auf die Kapitalmarktaufsicht (Verwaltungsrecht) sowie das KapMuG (Prozessrecht) ein.</p>
<p><strong>Würdigung</strong></p>
<p>Das Buch gibt einen aktuellen und vollständigen Überblick über das in ständigem Fluss befindliche Kapitalmarktrecht. Erfreulich ist, dass auch Randgebiete wie das WpÜG und das InvG recht ausführlich behandelt werden – die entsprechenden Darstellungen im Konkurrenzprodukt aus dem Hause C.H.Beck (Grunewald, Einführung in das Kapitalmarktrecht, 2. Aufl. 2009) fallen mit nur zwölf Seiten recht dünn aus. Alleinstellungsmerkmal der Schwerpunkte-Reihe ist insoweit auch die Behandlung von KapMuG und Kapitalmarktaufsicht.</p>
<p>Ein Wermutstropfen bleibt: Streckenweise gibt das Lehrbuch lediglich das Gesetz wieder, ohne auf problematische Punkte einzugehen (z.B. S. 40 f. zu Multilateralen Handelssystemen und S. 46 f. zum Systematischen Internalisierer). Nicht passieren darf es auch, dass das Marktmanipulationsverbot nach <a href="http://dejure.org/gesetze/WpHG/20a.html" target="_blank" title="&sect; 20a WpHG: Verbot der Marktmanipulation">§ 20a WpHG</a> als „originär deutsches Recht“ bezeichnet wird (Rn. 35). Zwar war das Marktmanipulationsverbot ursprünglich schon in <a href="http://dejure.org/gesetze/BoersG/88.html" target="_blank">§ 88 BörsG</a> a.F. enthalten, es geht in seiner heutigen Fassung aber auf Art. 1 Nr. 2 und Art. 5 RL 2003/6/EG zurück.</p>
<p>Gleichwohl ist das Buch insgesamt für den Einstieg in das Kapitalmarktrecht zu empfehlen. Für die Schwerpunktklausur bedarf es ohnehin der Vertiefung mittels Urteilen, Kommentaren und Aufsätzen – deren Vertiefungsgrad vermag aber wohl kein Lehrbuch zu erreichen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Rezension: Schmidt-Aßmann/Schoch &#8211; Besonderes Verwaltungsrecht</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/rezension-schmidt-asmannschoch-besonderes-verwaltungsrecht/</link>
		<comments>http://www.juraexamen.info/rezension-schmidt-asmannschoch-besonderes-verwaltungsrecht/#comments</comments>
		<pubDate>Mon, 03 Aug 2009 16:45:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Besonderes Verwaltungsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Rezension]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Seit nunmehr einer Woche habe ich den fast 1000 Seiten schweren &#8220;<a type=amzn >Schmidt-Aßmann  - besonderes Verwaltungsrecht</a>&#8221; bei mir stehen &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p>Seit nunmehr einer Woche habe ich den fast 1000 Seiten schweren &#8220;<a type=amzn >Schmidt-Aßmann  - besonderes Verwaltungsrecht</a>&#8221; bei mir stehen und muss sagen, dass ich &#8211; entgegen meiner Erwartung &#8211; von dem Werk ziemlich angetan bin.</p>
<p><strong>Design/Layout</strong></p>
<p>Das Layout ist schlicht, aber dennoch übersichtlich gehalten. Optische Schmankerl, wie bei einem Repetitorenskript braucht Ihr hier aber nicht zu erwarten. Es handelt sich in erster Linie um ein Nachschlagewerk und deshalb ist Funktionalität gefragt, damit so viel Inhalt wie möglich auf dem geringen Platz untergebracht werden kann.</p>
<p>Dennoch hat man keine Schwierigkeiten, auch mal ein ganzes Kapitel komplett durchzulesen, um mit dem Schmidt-Aßmann mal eben ein Lehrbuch zu ersetzen (so habe ich mir z.B. das Wirtschaftsverwaltungsrecht am Stück gegönnt).</p>
<p><strong>Aufbau</strong></p>
<p>Der Schmidt-Aßmann verfolgt in jedem Rechtsgebiet des Besonderen Teils des Verwaltungsrechts eine klare Gliederung. Angesichts der Tatsache, dass das Verwaltungsprozessrecht hier inhaltlich nicht mit einfließt, beschränkt sich das Buch lediglich auf rein materiellrechtliche Fragen.</p>
<p>Für Anfänger ist das Buch deshalb keinesfalls geeignet, da es zumindest ein grobes Grundverständnis für die jeweiliegen Rechtsgebiete und außerdem bei den verwaltungsprozessualen Besonderheiten verlangt.</p>
<p><strong>Inhalt</strong></p>
<p>Man kann sagen, dass dieses Lehrbuch trotz der teilweise knapp bemessenen Seitenzahl pro Rechtsgebiet einen wirklich umfassenden Überblick über Systematik und Methodik inklusive den jeweiligen Problemen gewährleistet. Gerade, wenn man mal im Klausurenkurs mit exotischeren Rechtsgebieten des besonderen Teils konfrontiert wurde (v.a. Beamtenrechtsfragen etc.), kann man hier im Nachhinein sehr gut die Problematiken nachschlagen, um die jeweilige Sachlage zu vertiefen.</p>
<p>Trotz allem muss man natürlich anmerken, dass ein vollumfängliches  Lehrbuch in der Regel ein wenig mehr an Inhalten bieten wird. Andererseits ist gerade im besonderen Teil des Verwaltungsrechts grundsätzlich das bloße Verständnis gefragt, was mit Hilfe dieses Buches in den meisten Fällen zu Genüge zu erlangen ist.</p>
<p>Wie schon erwähnt, bietet es aber keinen klausurtypischen Aufbau, wie es die Skripten von Repetitoren und mittlerweile manche Lehrbücher handhaben. Das Buch ist deshalb nur dann zu empfehlen, wenn man im klausurtechnischen Aufbau sattelfest ist und lediglich materiellrechtliche Probleme ausräumen möchte. Zu diesen Zwecken eignet es sich aber hervorragend.</p>
<p><strong>CD-Rom</strong></p>
<p>Dem Buch ist netterweise auch noch eine CD-ROM beigelegt, mit dessen Hilfe man beinahe alle Urteile, die in den Fußnoten erwähnt sind, nachschlagen kann. Dies ist wirklich eine sinnvolle Ergänzung. Noch praktischer hätte ich es jedoch gefunden, wenn ein entsprechendes Onlineangebot inklusive wäre. Gerade wenn ich mit meinem Netbook unterwegs bin, habe ich nämlich keine Möglichkeit, die CD zu nutzen. Außerdem halte ich dieses Medium für veraltet und nicht mehr zeitgemäß, da CD-ROMs zu einfach verloren oder kaputt gehen.</p>
<p><strong>Kosten</strong></p>
<p>Das Buch kostet knapp 45 €. Angesichts der Tatsache, dass ein Leitfaden im gesamten besonderen Teil des Verwaltungsrechts geboten wird, ist der Preis wirklich absolut fair. Sich im Baurecht, Kommunalrecht, Polizeirecht, Immissionsschutzrecht, Wirtschaftsverwaltungsrecht, Beamtenrecht, Straßen- und Wegerecht etc. etc. ein Lehrbuch zu kaufen, wäre deutlich unwirtschaftlicher.</p>
<p><strong>Empfehlenswert?</strong></p>
<p>Ich halte es für sinnvoll, sich für den allgemeinen Teil und das Verwaltungsprozessrecht mit Material von Repetitoren einzudecken, damit man die klausurtypische Aufbereitung und die in diesen Gebieten geforderten Standardprobleme ohne Lücken lernen kann.</p>
<p>Für den besonderen Teil kann man den Schmidt-Aßmann dann als Lehrbuch/Nachschlagewerk vorbehaltlos empfehlen. Wie bereits gesagt: Es kommt im besonderen Teil weniger auf Detailwissen, sondern mehr auf Verständnis an. Hierfür ist dieses Buch gerade richtig, insbesondere um sich auch einmalig in den Randgebieten wie dem Immissionsschutzrecht, im Beamtenrecht und dem Straßen- und Wegerecht einzulesen.</p>
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		<item>
		<title>Rezension: Skriptenreihe JURIQ Erfolgstraining</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/rezension-skriptenreihe-juriq-erfolgstraining/</link>
		<comments>http://www.juraexamen.info/rezension-skriptenreihe-juriq-erfolgstraining/#comments</comments>
		<pubDate>Sat, 01 Aug 2009 17:34:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[JURIQ]]></category>
		<category><![CDATA[Rezension]]></category>
		<category><![CDATA[Skripten]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Da ich vor kurzem vom Verlag C.F. Müller einige Skripten der Skriptenreihe &#8220;<a type=amzn >JURIQ Erfolgstraining</a>&#8221; als Rezensionsexemplare zugesandt bekam, &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p>Da ich vor kurzem vom Verlag C.F. Müller einige Skripten der Skriptenreihe &#8220;<a type=amzn >JURIQ Erfolgstraining</a>&#8221; als Rezensionsexemplare zugesandt bekam, möchte ich deswegen nunmehr ausgehend von den Exemplaren, die ich mir bereits angeschaut habe, eine allgemeine Rezension schreiben, die sich auf alle Skripten dieser Reihe gleichermaßen bezieht.</p>
<p><strong>Design/Layout</strong></p>
<p><strong></strong>Auffällig ist, dass die Skripten, die etwas kleiner als im Din-A4-Format gehalten sind, einen Umfang von 140 Seiten jeweils nicht überschreiten. Hieraus lässt sich &#8211; bereits ohne die Exemplare gelesen zu haben &#8211; sagen, dass inhaltlich wohl teilweise Abstriche gemacht worden sind. Dies muss aber je nach Zielsetzung der Skriptenreihe nicht unbedingt von Nachteil sein.</p>
<p>Die Präsentation der Inhalte ist außerordentlich gut gestaltet (m.E. deutlich besser als Hemmer oder Alpmann), so dass man von der Optik her direkt Lust bekommt, sich die Inhalte zu Gemüte zu führen. Es werden generell auch sehr viele gute Skizzen präsentiert. Das Einzige, was mich ein wenig gestört hat, waren die teilweise etwas kindisch angehauchten Bilder, die zur Illustration mancher Probleme eingefügt sind (Beispiel: <em>Beim Bäcker steht ein Kunde mit einer Denkblase über seinem Kopf und überlegt sich, was er kaufen möchte</em>; naja, aus dem Alter sind wir doch eingentlich raus, dachte ich&#8230;).</p>
<p><strong>Aufbau der Skripten</strong></p>
<p>Zum Aufbau lässt sich nichts Negatives anmerken. Nett ist vor allen Dingen, dass am Ende eines jeden Kapitels ein kleiner Übungsfall gestellt wird, der auch tatsächlich dezidiert im Gutachtenstil gelöst wird (und nicht im Urteilsstil, mit deutlicher Schwerpunktsetzung auf dem konkreten Problem, wie es in den meisten Skripten aus Praktikabilitätsgründen der Fall ist).</p>
<p><strong>Inhaltlich</strong></p>
<p>Hier kommt der Knackpunkt, der letztlich entscheidet, ob man das Skript kaufen sollte oder nicht. Bisher habe ich mir jeweils zwei Skripten aus den drei Rechtsgebieten angeschaut und muss sagen, dass die Vermittlung des Wissens sehr gut gelingt. Gerade für jemanden, der noch in der Anfangsphase steckt, wird schlüssig und didaktisch ansprechend der Stoff vermittelt.</p>
<p>Die Sprache der Skripten ist kurz und prägnant, so dass letztlich auf den bloß circa 140 Seiten doch eine ganze Menge an Stoff untergebracht ist. Was die Skripten jedoch nicht bieten, ist ein allumfassender Überblick über die jeweiligen Rechtsgebiete mit tatsächlich allen Problemen. Es werden in der Regel wirklich nur die wichtigsten examensrelevanten Topoi beleuchtet. Von den Spezialproblemen werden längst nicht alle behandelt. Im Strafrecht besteht noch am ehesten Vollständigkeit, doch selbst hier gibt es in manch anderen Skripten oder Lehrbüchern eine höhere Dichte an behandelten Problemen. Damit eignen sich die Skripten in erster Linie für eine begleitende Aufbereitung des Examensstoffes, nicht aber als ausschließliche Lernmaterialien. Für Anfängerklausuren und die Übungen sind sie hingegen sinnvoll und wohl auch vollständig.</p>
<p><strong>Kosten</strong></p>
<p>Ein solches Skript kostet 16, 95€, womit die Preise eher im Mittelfeld angesiedelt sind. Angesichts des geringen Umfangs eines solchen Skript muss man sich aber fragen, ob die Preise gerechtfertigt sind. Andererseits sind die Skripten wirklich gut aufgemacht. Sofern man gut mit den Skripten klar kommt, ist der Preis also sicherlich noch im verträglichen Rahmen.</p>
<p><strong>Online-Angebot</strong></p>
<p>Zusätzlich (und im Preis inbegriffen) wird noch ein sog. Online-Wissens-Check angeboten, den man mittels eines Codes am Ende des Buchs freischalten kann. Ob E-Learning euer Ding ist, müsst ihr selbst entscheiden (ich persönlich finde Lernen am Computer unnötig, da sollte man andere Sachen mit machen); auf jeden Fall aber eine ganz nette Idee für die, denen es gefällt. So kann man sich selbst nach dem Lesen des Skripts nochmal abfragen, um zu überprüfen, ob alles hängen geblieben ist.</p>
<p><strong>Empfehlenswert?</strong></p>
<p>Ich persönlich würde sagen, dass eine Vorbereitung auf das Examen ausschließich mit diesen Skripten (also ohne andere zusätzliche Materialien) in den meisten Fällen nicht zu hinreichenden Ergebnissen führen wird. Die Skripten können meiner Meinung nach aber einen sehr guten Einstieg in die jeweiligen Materien liefern und gleichzeitig zumindest zur Erarbeitung des Standardstoffs (den man können MUSS)  dienen. Zusätzlich zu den Skripten sollten auf jeden Fall eine umfangreiche Fallsammlung und sonstiges (Repetitoren-)Material kommen.</p>
<p>Durch die gute Vermittlung des Wissens (auch für einen kompletten Einsteiger) können diese Skripten auch schon gut in den ersten Semestern und vor allem für die großen Scheine sinnvoll sein. Für das Examen taugen sie meiner Meinung nach &#8211; wie bereits gesagt &#8211; aber nur als Ergänzung bzw. zum ersten Erarbeiten des Stoffs.</p>
<p>Wenn man die Skripten in eine Nische einordnen müsste, könnte man sagen, dass sie eine deutlich  ausführlichere Version der Hemmer-Basics-Skripten darstellen. Mit dem inhaltlichen Umfang der &#8220;großen&#8221; Hemmer und Alpmann-Skripten kann die JURIQ-Schriftenreihe aber nicht mithalten (außer vielleicht im Strafrecht); angesichts der Tatsache, dass man (zumindest beim Rep) sowiso so viele Unterlagen bekommt, dass Skripten beinahe nicht nötig sind, kann die  Beschränkung auf das Wesentliche aber je nach dem auch von großem Nutzen sein.</p>
<p>Die Skriptenreihe ist bisweilen noch nicht ganz komplett, so dass im Moment stetig neue Titel hinzukommen. Laut C.F. Müller wird die Reihe bereits in den nächsten Monaten vollständig sein, so dass dann aber alle examensrelevanten Rechtsgebiete erfasst sein werden.</p>
<p>Unter folgendem <a href="http://www.hjr-verlag.de/hjr/liste/pTyp/SERIAL_ID/pWert/160751">Link </a>könnt Ihr euch, wenn Ihr bei einem Skript &#8220;mehr Info&#8221; wählt, auch Leseproben zu den Skripten einsehen. Infolgedessen könnt Ihr dann selbst entscheiden, wie euch das Konzept überzeugt.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Rezension &#8211; Hemmer Skript Strafprozessrecht</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/rezension-hemmer-skript-strafprozessrecht/</link>
		<comments>http://www.juraexamen.info/rezension-hemmer-skript-strafprozessrecht/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 08 Jul 2009 18:46:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>simon</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[Hemmer]]></category>
		<category><![CDATA[Hemmer Skripte]]></category>
		<category><![CDATA[Rezension]]></category>
		<category><![CDATA[Skripten]]></category>
		<category><![CDATA[StPO]]></category>

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		<description><![CDATA[<p><strong>Zum Skript</strong></p>
<p>Auflage: 2. Auflage, Mai 2008</p>
<p>ISBN: 3-89634-817-3</p>
<p>Seiten: 183</p>
<p><strong>Zum Inhalt</strong></p>
<p>Das &#8220;dicke&#8221; <a type=amzn >Hemmer StPO</a> Skript bereitet inhaltlich &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p><strong>Zum Skript</strong></p>
<p>Auflage: 2. Auflage, Mai 2008</p>
<p>ISBN: 3-89634-817-3</p>
<p>Seiten: 183</p>
<p><strong>Zum Inhalt</strong></p>
<p>Das &#8220;dicke&#8221; <a type=amzn >Hemmer StPO</a> Skript bereitet inhaltlich den Stoff auf, der im Rahmen der Vorbereitung auf das erste Examen auch ausreichen sollte. Der Aufbau des Skripts folgt dem Gang des Strafverfahrens, von der Aufnahme des Ermittlungsverfahrens mit den Eingriffsmaßnahmen, über das Zwischenverfahren und das Hauptverfahren mit der Hauptverhandlung. Selbstverständlich kommen die Maximen des Strafprozesses nicht zu kurz, ebenso wie die besonderen Verfahrensarten und die Rechtsmittel.</p>
<p><strong>Mein Eindruck und meine Empfehlung</strong></p>
<p>Das besagte Skript habe ich erstmals komplett für die Mündliche Prüfung durchgearbeitet, da ich wusste, das systematische und etwas tiefer gehende Kenntnis im Strafprozessrecht gefordert waren.</p>
<p>Als sehr angenehm habe ich den Aufbau des Skriptes empfunden, der chronologisch den Ablauf des kompletten Strafverfahrens abarbeitet. Letztendlich kann man sich so schon an Hand der Überschriften einen sehr guten und einfachen Überblick über die Materie verschaffen und verliert nicht den Überblick, was bei einer abstrakten Materie, wie dem Strafprozessrecht entscheidend ist.</p>
<p>Als etwas zu langatmig habe ich den Teil über die Standardmaßnahmen der Staatsanwaltschaft empfunden, hier liest man meiner Meinung nach auch besser in den aktuellen Ausbildungszeitschriften nach, da die Gesetzgebung und Rechtssprechung dort schnell voranschreitet.</p>
<p>Mit Hilfe des Hemmer Skripts habe ich mir jedenfalls innerhalb von 2-4 Tagen einen sehr guten Überblick und systematisches Verständnis angeeignet. Ob man jeden angesprochenen Problempunkt bis ins Detail vertiefen möchte, bleibt natürlich wie immer dem Leser überlassen.</p>
<p>Ich empfehle das &#8220;dicke&#8221; StPO Skript zum vertieften Überblick und insbesondere für das systematische Verständnis; ideal ist es für die mündliche Prüfung. Für den Grobüberblick und die &#8220;Minimalausrüstung&#8221; ist es sicher ein wenig zu umfangreich, insbesondere da man beachten muss, dass das Strafprozessrecht in den Klausuren eher ein Schattendasein fristet und man ja aus Zeitgründen immer das Kosten-Nutzen Verhältnis im Auge haben muss.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Rezension &#8211; Hemmer Skripten BGB AT I, II, III</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/rezension-hemmer-skripten-bgb-at-i-ii-iii/</link>
		<comments>http://www.juraexamen.info/rezension-hemmer-skripten-bgb-at-i-ii-iii/#comments</comments>
		<pubDate>Wed, 08 Jul 2009 18:41:09 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
				<category><![CDATA[Rezensionen]]></category>
		<category><![CDATA[BGB AT]]></category>
		<category><![CDATA[Hemmer]]></category>
		<category><![CDATA[Rezension]]></category>
		<category><![CDATA[Skripten]]></category>

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		<description><![CDATA[<p><strong>Aufbau</strong></p>
<p>Die Skripten von <a type=amzn >Hemmer zum BGB AT</a> folgen einem logischen Aufbau. Das erste Skript beschreibt die Entstehung des Primäranspruchs, &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p><strong>Aufbau</strong></p>
<p>Die Skripten von <a type=amzn >Hemmer zum BGB AT</a> folgen einem logischen Aufbau. Das erste Skript beschreibt die Entstehung des Primäranspruchs, das zweite Skript das Scheitern des Primäranspruchs und das dritte Skript das Erlöschen des Primäranspruchs. Ansonsten sind die Skripten an sich auch klausurtypisch aufgebaut, so dass man bei jedem Prüfungspunkt genau weiß, wo man ihn in der Klausur zu verrorten hat.</p>
<p><img class="alignnone" title="Hemmer" src="http://lh5.ggpht.com/__dgNB1Eqn5o/SlTtWVh7uZI/AAAAAAAAAfE/PjEhXORrVxw/s400/Hemmer.JPG" alt="" width="206" height="230" /></p>
<p><strong>Inhaltlich</strong></p>
<p>Inhaltlich gilt es zu diesen drei Skripten zu sagen, dass hier beinahe keine Wünsche offen bleiben. Wer noch mehr Detailwissen haben möchte, muss schon einen Kommentar zurate ziehen. Es wird wirklich fast jedes klausurrelevante AT-Problem angesprochen und knapp und bündig erläutert.</p>
<p>Problematisch ist jedoch, dass das Wissen aus diesen drei Skripten fast schon über das hinausgeht, was man im AT für das Examen wissen muss. Die Skripten sollten deshalb in mancherlei Hinsicht mit Vorsicht zu genießen sein, da selbstverständlich nicht alles aus diesen Werken verinnerlich werden muss. Eine richtige Schwerpunktsetzung ist in den Skripten nur teilweise zu erkennen &#8211; an manchen Stellen werden eher unwichtige Teile der Vollständigkeit halber trotzdem sehr ausführlich ausgeführt.</p>
<p><strong>Umfang</strong></p>
<p>Drei Skripten für den BGB-AT (je 173, 113 und 185 Seiten im DinA4-Format) halte ich im Grundsatz für zu viel. Die Skripten sollten deshalb im Regelfall nur dann gekauft werden, wenn sie explizit als Nachschlagewerk dienen sollen.</p>
<p><strong>Fazit</strong></p>
<p>Ich persönlich habe diese Skripten neben dem Rep-Material durchgearbeitet. Ein solches Vorgehen empfiehlt sich aber nur dann, wenn man entweder nicht großartig mit anderen Unterlagen bewaffnet ist oder wenn man zu dem Typ Lerner gehört, der einfach sehr schnell liest und weniger Karteikarten oder Mindmaps anfertigt. Im Normalfall reichen jedenfalls die Rep-Unterlagen vollkommen aus, so dass die Skripten wenn überhaupt nur als vertiefende Ergänzung zu sehen sind.</p>
<p>Sofern man gar keine anderen Unterlagen hat, kann ich die Skripten aber zum Erarbeiten des Stoffs voll und ganz empfehlen. Didaktisch sind sie jedenfalls einigermaßen gelungen und vermitteln das Basic-Wissen gleichermaßen wie die examensrelevanten Kernprobleme auf dem Hochreck.</p>
<p>Letztlich also eine ambivalente Sache, wo man nicht pauschal eine Kaufempfehlung geben kann (vor allem, weil wir für Werbung eh kein Geld bekommen <img src='http://www.juraexamen.info/wordpress/wp-includes/images/smilies/icon_smile.gif' alt=':-)' class='wp-smiley' /> ). Auf <a href="http://www.hemmer-shop.de/artikel_details.php?start=0&amp;rid=14&amp;rt=008-001&amp;pid=22&amp;">http://www.hemmer-shop.de/artikel_details.php?start=0&amp;rid=14&amp;rt=008-001&amp;pid=22&amp;</a> kann man wohl  zumindest umsonst eine kleine Leseprobe bekommen.</p>
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