Vielen Dank für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls zu der im März 2013 gelaufenen Klausur im Strafrecht in Baden-Württemberg. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sowie Lösungsansätze sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
Sachverhalt
Privatpatientin P lässt sich von Chefarzt C operieren. Aus Unachtsamkeit vergisst C eine Pinzette im Bauchraum der P. Erst nach der Operation bemerkt C den Fehler. C teilt der P mit, es sei eine zweite Operation erforderlich. Von der Pinzette erzählt C der P nichts. P willigt in die Operation ein. C entfernt die Pinzette erfolgreich.
Ein Assistenzarzt hat den Fehler des C mitbekommen und informiert P nach der zweiten Operation über den Fehler des C bei der ersten Operation. P beschließt, von C ein „Schmerzensgeld“ zu verlangen, das weit über die in solchen Fällen normalerweise von den Gerichten zugesprochene Summe hinausgeht (50.000 Euro). P fordert C zur Zahlung auf, da sie sonst dessen Fehler der Presse mitteilen werde. C zahlt aus Angst um seinen Arbeitsplatz und seinen guten Ruf die 50.000 Euro.
Nach einer Weile meint P, ihr stehe noch mehr Geld zu. Sie verlangt weitere 50.000 Euro von C. C erkennt, dass P ihr Verhalten fortsetzen wird. Um sich zu wehren, bittet C seinen Bekannten D, gegen Zahlung von 10.000 Euro der P einen „fühlbaren Schrecken“ einzujagen. Dazu teilt er D die Adresse von P mit. D beauftragt den E, den Wunsch des C auszuführen. E klingelt bei P, es öffnet jedoch die Schwester (S) der P. E hält die S für P und schlägt und tritt sofort auf sie ein, auch nachdem sie bereits am Boden liegt. S trägt Prellungen und Blutergüsse davon.
P erkennt, dass sie von C wohl kein weiteres Geld mehr bekommen wird und informiert die Polizei.
Aufgaben:
Wie haben sich C, P, D und E strafbar gemacht?
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