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	<title>Juraexamen.info &#187; jurastudium</title>
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	<description>Jura Blog und Online-Zeitschrift für Jurastudium, Staatsexamen und Referendariat</description>
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		<title>Zwischenprüfung und jetzt?</title>
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		<pubDate>Tue, 01 Dec 2009 08:23:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>simon</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p><strong>Liebe Leserinnen und Leser von juraexamen.info</strong>, auf Anregung eines Kommilitonen entstand der folgende Grundsatzartikel, der Gedanken aufgreift, mit denen &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p><strong>Liebe Leserinnen und Leser von juraexamen.info</strong>, auf Anregung eines Kommilitonen entstand der folgende Grundsatzartikel, der Gedanken aufgreift, mit denen wir uns bereits in der Vergangenheit überblicksartig beschäftigt haben. Ich möchte mir jedoch noch eine Vorbemerkung erlauben: Die Studienordnungen der einzelnen Universitäten sind im Fluss, genau wie die Prüfungsordnungen in den einzelnen Bundesländern. Bitte habt Verständnis dafür, dass es uns nicht möglich ist, alle möglichen Konstellationen und Möglichkeiten im Blick zu behalten; ich möchte mich daher auf meine persönlichen Erfahrungen in Bonn/NRW beschränken. Der Artikel soll Denkanstoß für 3.-5. Semester und Freischussinteressierte sein, ein Besuch bei der Fachstudienberatung sollte in jedem Fall stattfinden.</p>
<p><strong>Zwischenprüfung! </strong>Die ZP ist im Fach Jura ja eher notwendiges Übel, eine selbständige Bedeutung kommt ihr in den seltensten Fällen zu, sie wird eben „mitgemacht“ und man hat sie irgendwann, im Idealfall nach dem 3. oder 4. Semester. Will man sich jetzt schon mit dem Examen beschäftigen? Sicher nicht….so ging es mir jedenfalls. Und eher mit Glück, als Verstand hat in Sachen Planung am Ende doch alles so geklappt, wie ich es mir vorgestellt habe. Im Folgenden werden erst einmal die Alternativen aufgezählt, dann ein Vorschlag für einen Studienplan gemacht.</p>
<p><strong>Hauptstudium. </strong>Je nach Universität besteht das Hauptstudium noch aus „Übungen“, in denen Klausuren geschrieben werden und die Zulassungsvoraussetzung für den Schwerpunktbereich sind. Diese Übungen würde ich in jedem Fall vor dem „Examen“ erledigen, da sie erstens den Stoff der Anfangssemester nochmals aufgreifen und zweitens Klausurpraxis geben; drittens muss man sich dann nach dem Examen nicht noch mit den Fortgeschrittenenklausuren beschäftigen.</p>
<p><strong>Schwerpunkt.</strong> Je nach Universität umfasst der Schwerpunkt einige Klausuren, eine wissenschaftliche Arbeit, evtl. sogar eine mündliche Prüfung. Er umfasst ca. 2-3 Semester. IN machen Bundesländern ist es möglich, die Staatsprüfungen vorzuziehen, was es einem erleichtert die Freischussfrist einzuhalten („angemeldet bis zum Ende des 8. Semesters“).</p>
<p><strong>Staatsprüfungen.</strong> Zum Thema „Examen ohne Rep.“ haben wir bereits einen ausführlichen Artikel gepostet (<a href="http://www.juraexamen.info/examen-ohne-repetitor-2/"> http://www.juraexamen.info/examen-ohne-repetitor-2/</a> ). Da ich annehme, dass die meisten jedoch den Besuch eines Reps. bevorzugen werden und auch ich nur von dieser Warte aus berichten kann, beschränke ich mich auf dies Lösung (bei der Vorbereitung ohne Rep. ist man ohnehin zeitlich viel flexibler). Das Rep. veranschlagt in seiner „klassischen“ Länge ein volles Jahr. In dieser Zeit wird der ganze Stoff durchgepaukt, dazu werden Klausuren geschrieben und wiederholt. Dass hier einiges auf der Strecke bleibt (ZPO, StPO, MietR,…) ist fast unausweichlich, daher sollte man einen guten Puffer zum Wiederholen haben, mMn am besten 3-5 Monate, je nach Wissensstand. Ich würde auf jeden Fall für den Freischuss planen, allein schon auf Grund der psychischen Entlastung. Wenn man das nicht vor hat, kann man sich sicher ein oder zwei Semester mehr Zeit lassen für die Examensvorbereitung.</p>
<p><strong>Praktika und Hausarbeiten.</strong> Hier sollte man konsequent sein, auch wenn dadurch alle Semesterferien flöten gehen. Alle Pflichtpraktika und Hausarbeiten sollten bis zum Anfang des Repetitoriums erledigt sein. Zudem sollte man sichergehen, dass die absolvierten Praktika auch vom JPA anerkannt werden!</p>
<p>Das sind die Fakten und Möglichkeiten, die einem offen stehen nach dem 3.-4. Semester. An dieser Stellen kann man die Situation noch nicht wirklich überblicken, aber eine gute Planung ist hier absolut entscheidend, zumindest sollte man sich eigene Gedanken machen und einen für sich vertretbaren Weg finden. Im Folgenden mal ein Vorschlag, der alle Möglichkeiten beinhaltet. Wie bereits erwähnt, nur ein Denkanstoß und ein <em>„Roter Faden“</em> für eure eigene Planung.</p>
<ul>
<li><strong>3. Semester</strong> : Zwischenprüfung</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>4.-5. Semester</strong> : Übungen und restliche Vorlesungen</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Semesterferien</strong>: Restliche HA oder Praktika erledigen!</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>6.-7. Semester</strong>: Repetitorium. Beginn schon meist während der Semesterferien. Ende des Reps. ist damit regelmäßig September oder März, so dass einem Studenten, der sich bereits anmelden musste, nur noch 6 Wochen zur Wiederholung bleiben. Dies erscheint jedenfalls grundsätzlich als knappes Zeitfenster.</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Vor Ende des 8. Semesters </strong>erfolgt die Anmeldung zum Examen, also unter Umständen noch während oder am Ende des Reps. Daher würde ich persönlich mein Studium so planen, dass ich am Ende des Reps. noch am Ende meines 7- Semesters bin, sodass ich keinen Anmeldungsdruck zum Freischuss verspüre und mir noch 3-5 Monate für die Wiederholung Zeit lassen kann. Eine Anmeldung kann dann erfolgen für den Januar oder Juli/August (je nach Rep.-Beginn).</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>9. Semester:</strong> Vorbereitung für die mündliche Prüfung und evtl. Klausuren für den Schwerpunkt, also Besuch von Vorlesungen nebenher. Wenn man ganz perfekt planen will, kann man die Anmeldung zum Examen und damit den Mündlichen Prüfungstermin (in NRW 5 Monate später) so legen, dass hier einem Mündliche Prüfung und Abschlussklausuren nicht in die Quere kommen….ist aber nicht wirklich notwendig.</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>Semesterferien:</strong> Evtl. Seminararbeit</li>
</ul>
<ul>
<li><strong>10. Semester:</strong> Klausuren für den Schwerpunkt; Mein Tipp geht im Ergebnis dahin, den Schwerpunkt nicht zu splitten, aber das ist natürlich keine allgemeingültige Lösung. Man kann natürlich auch alles in 6 Semestern machen <img src='http://www.juraexamen.info/wordpress/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';)' class='wp-smiley' />  .</li>
</ul>
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		<title>Abi und jetzt?</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/abi-und-jetzt-jura-lernen/</link>
		<comments>http://www.juraexamen.info/abi-und-jetzt-jura-lernen/#comments</comments>
		<pubDate>Thu, 23 Jul 2009 19:42:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>simon</dc:creator>
				<category><![CDATA[Für die ersten Semester]]></category>
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		<category><![CDATA[Jurastudium Voraussetzungen]]></category>
		<category><![CDATA[Tipps fürs Jurastudium]]></category>

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		<description><![CDATA[<p><strong>Liebe Leserinnen und Leser von juraexamen.info, liebe Besucher</strong>, auch wenn wir primär auf das Examen vorbereiten wollen, so sind &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p><strong>Liebe Leserinnen und Leser von juraexamen.info, liebe Besucher</strong>, auch wenn wir primär auf das Examen vorbereiten wollen, so sind mir beim Durchstöbern diverser Foren und studienspezifischer Seiten doch oft Fragen wie folgende aufgefallen:</p>
<p>&#8220;&#8230;Hallo, ich bin 19 und werde diesen Sommer mein Abitur ablegen, ich dachte mir, dann Jura zu studieren. Allerdings werde ich wohl &#8220;nur&#8221; einen Abischnitt von 2,5 erreichen, sodass ich Angst habe, später &#8220;durchs Raster zu fallen&#8221;. Ich habe nämlich gehört, dass sogar 1er Abiturienten später nur mit einer &#8220;Drei&#8221; abschneiden und so Angst um ihre berufliche Zukunft haben müssen&#8230;.&#8221;</p>
<p>Darauf folgen oft hahnbüchene Antworten, die sich ungefähr so anhören:</p>
<p>&#8220;&#8230;.was? Nur 2,5? Dann solltest du lieber eine Lehre machen&#8230;&#8221;</p>
<p>&#8220;&#8230;mit ner 3 im Examen bist du quasi arbeitslos&#8230;&#8221;</p>
<p>&#8220;&#8230;ich bin im ersten Semester und sage dir: Lass es sein&#8230;.es ist alles sooooo langweilig&#8230;.das musst du aber vorher wissen&#8230;.&#8221;</p>
<p>Man kann nicht mit allen Vorurteilen aufräumen und das soll auch gar nicht Aufgabe des Artikels sein. Auch will ich keinen kompletten Studienführer schreiben, da gibt es auch sehr gute im Handel, worauf zum Schluss noch hingewiesen werden soll. Dennoch kann dieser Artikel vielleicht einen  kleinen Überblick für den angehenden Jurastudenten geben, der eben noch nicht genau Bescheid weiß.</p>
<p><strong>„…Jura studieren? Das ist aber trocken….“</strong></p>
<p>Was viele Studenten später (nicht) mehr zugeben wollen: Jura wurde gewählt, „da nichts anderes passte oder gefiel“, „da es was Solides ist“, Jura also nur aus Verlegenheit? Die (für selbst den angehenden Juristen typische) Antwort: Es kommt drauf an!</p>
<p>Einerseits weiß man (und das ist normal) als frischgebackener Abiturient wenig zum Jurastudium. Man kann weder genau sagen, worum es geht, wie die Arbeitstechnik und der Studentenalltag aussehen, welche Art von Prüfungen anstehen und welche Möglichkeiten sich bieten. Das alles ist neu und bestenfalls bekommt man von Eltern oder Bekannten zu hören: „…Jura? Das ist aber trocken….“, vielleicht sind einem auch die gängigen Klischees von Steppjacken und Ralph Lauren Blusen bekannt. Davon sollte man sich jedoch nicht abschrecken lassen, zumal ich persönlich auch nie verstanden habe, was genau unter dem Begriff „trocken“ zu verstehen ist, aber dazu später. Also bedeutet der Schritt, Jura zu studieren, eine ganz neue Herausforderung, der man sich stellen kann!</p>
<p>Auch wird der angehende Jurastudent jedenfalls gewisse Grundfähigkeiten besitzen müssen, zu denen ich bereist jetzt zählen möchte: Problembewusstsein, Ausdrucksvermögen, ein gutes Sprachgefühl und –Beherrschung, Ausdauer, logisches und systematisches Denken und nicht zuletzt (jedenfalls später) ein sicheres Auftreten nach Außen. Fachlich ist es auf keinen Fall erforderlich, den Sozialkunde oder Politik LK belegt zu haben. Das hilft einem allenfalls im ersten Semester weiter. Was ich damit sagen möchte: Für den Jurastudenten werden eher gewisse Fähigkeiten, als ein bestimmtes Vorwissen wichtig. Ein kleines persönliches Beispiel: Mir hat der Religionsunterricht in der Oberstufe im Nachhinein sehr viel am Anfang und auch während des Studiums gebracht: Dort hatten wir uns vertieft mit der Auslegung und Exegese von Texten befasst und verschiedene Auslegungsmethoden angewandt. Auch wurden anspruchsvolle wissenschaftliche Schriften gelesen und thesenartig zusammengefasst. Soviel einmal zu anfänglichen puren Unkenntnis.</p>
<p>Andererseits mag der typische Kandidat nun denken: „In allem ganz gut, aber nichts will ich studieren, dann bleibt ja nur Jura….“. Also doch aus Verlegenheit? So ganz wird man diese Frage wohl nicht beantworten können, einerseits sind vielleicht gerade breit gestreute Interessen von Vorteil und man weiß gerade nicht, was auf einen zukommt, andererseits verleitet gerade auch diese „Freiheit“ den ein oder anderen dazu, „einfach mal anzufangen…“. Ich kann den Interessierten nur raten, es zu probieren, auch wenn es am Ende ganz anders werden wird, als ihr es euch vorgestellt habt.</p>
<p><strong>Was muss ich mitbringen?</strong></p>
<p>Meiner Meinung sollten ein paar gewisse Grundfähigkeiten vorhanden sein, bzw. ausbaufähig zur Verfügung stehen <img src='http://www.juraexamen.info/wordpress/wp-includes/images/smilies/icon_wink.gif' alt=';)' class='wp-smiley' /> , als da wären.</p>
<ul>
<li><strong>Problembewusstsein</strong> (Finde ich in einem komplexen Sachverhalt das Atypische und kann die Probleme aufspüren?)</li>
<li><strong>Schnelle Auffassungsgabe</strong> (Kann ich viel Text und damit viele Informationen schnell erfassen und in gewisser Dichte abspeichern?)</li>
<li><strong>Beherrschung der Sprache</strong> (Sie ist euer einziges Werkzeug, eure einzige „Waffe“, sie muss im Grunde perfekt beherrscht werden, va. in Schrift, später auch in freier Rede; auch wenn sich später das „Juristendeutsch“ bei euch einschleicht, das mancher Sprachliebhaber wohl eher als „Vergewaltigung“ sehen wird…)</li>
<li><strong>Systematisches und logisches Denken/Verständnis</strong> (Kann ich vorgelegte Fälle, Problemstellung, aber auch meine eigenen Antworten systematisch strukturieren, so dass sie für Außenstehende verständlich sind?)</li>
<li>Die Bereitschaft, <strong>viel zu lesen</strong> und (gerade vor Prüfungen und ganz besonders am Schluss) viel Zeit am Schreibtisch (sei es in der Bibliothek oder zu Hause) zu verbringen.</li>
<li><strong>Geduld und Ausdauer</strong> sind bei jedem Studium gefragt, bei Jura kommen noch die dauernd schlechten Noten hinzu.</li>
<li>Selbstorganisation ist nicht ganz so wichtig, wie in anderen Studiengängen, ein Stundenplan ist relativ fest vorgegeben.</li>
</ul>
<p>Diese Aspekte können an der Abiturnote festgemacht werden. Als Indikatoren werden gerne die Schulnoten in Latein, Mathe und Deutsch herangezogen. Zwingend ist ein solcher Vergleich natürlich nicht.</p>
<p><strong>Ist das wahr?</strong></p>
<p><em>Jura ist „trocken“</em>: Ich wusste nie, was darunter zu verstehen ist….viel lesen und Bücher wälzen, sich mit Theorien beschäftigen, die später niemand mehr braucht, welcher Student kennt das denn nicht (ich rede nicht vom 6. Sem. Bachelor) ? Wenn es bedeutet, dass man mit Jura im Alltag„nichts anfangen kann“, dann muss das mit einem „Nein“ beantwortet werden: Schon früh im Studium befasst man sich mit ganz konkreten Fällen, die auch nicht irgendwo in einem Elfenbeinturm (ok, hin und wieder schon…) erdacht wurden. Schlägt man die Zeitung auf, hört die Nachrichten oder redet nur mit den Nachbarn, immer wird man „Juristisches“ aufschnappen können (zur Fähigkeit, diese Probleme ad hoc zu lösen später).</p>
<p><em>Juristen sind Schleimer/Ekel/Tussis:</em> Die Quote ist überdurchschnittlich hoch, aber keine Sorge: Die Blender schießen sich schnell selbst ins Knie und vernünftige und „normale“ Leute gibts auch zu Hauf!</p>
<p><em>Gesetze auswenig lernen? </em>Nein, nein und nein. Das Gesetz hat man in jeder Klausur bei sich, es ist das einizg zugelassene Hilfsmittel. Darüberhinaus muss man während des Studium selten Sachen stupide auswenig lernen. Die wichtigsten Definitionen benutzt man so oft, dass sie sich schon recht schnell im Kopf festsetzen.</p>
<p><em>Jura ist schwer!</em> Auch hier kann es nur heißen: Es kommt darauf an. Denn selten ist ein einzelnes Problem mal so schwer, dass man es nicht verstehen kann. Probleme bereiten vor allem die riesige Menge an Stoff und das gerade am Anfang (wenig ausgeprägte) Systemverständnis, der „Weitblick“. Auch muss man ehrlich sagen: Das Studium bist zu den Staatsprüfungen ist (je nach Studienordnung) recht einfach machbar….man kann viele Scheine in vielen Klausuren sammeln und muss für ein „Bestehen“ nicht so sehr viel tun. Der richtige „Hammer“ kommt dann spätestens mit den Staatsprüfungen (dazu später).</p>
<p><em>Die Noten sind schlecht! </em>Ja, das sind sie wohl…aber das Ganze folgt (wer hätte es nicht gedacht?) einem System, dass sich seit Jahrzehnten wiederholt und wiederholt: Die Notengebung erfolgt auf einer Skala von 0-18 Punkten, magische Grenze sind im Examen die 9,0 Punkte, das sog. „Vollbefriedigend“.  Das und das darüber liegenden „Gut“ und „Sehr Gut“ erreichen im deutschlandweiten Schnitt ca. 13% aller Studenten, das heiß begehrte Prädikatsexamen. Diesen harten Gegenwind verspürt man schon im ersten Semester und dann ganz extrem am Ende vor den Staatsprüfungen.</p>
<p><em>Hammerexamen?!</em> Ja, das Examen ist wirklich eine Sache für sich. Eineinhalb Jahre und 5 Tage die Woche Vorbereitung sprechen für sich. Wer sich genauer  informieren will, dem seien die Erfahrungsberichte  auf der Seite ans Herz gelegt.</p>
<p><strong>Arbeitsweise und Alltag</strong></p>
<p>Der Jurist löst Fälle, eine einfache Wahrheit. Auch der Student wird sich schon früh, also ab dem 1. oder 2. Semester mit Fällen, also fiktiven oder sich wirklich ereigneten Sachverhalten, auseinanderzusetzen haben. Selten werden Fragen ganz abstrakt und aus dem Zusammenhang gerissen gestellt. Dabei ist zu beachten, dass man sich einem ganz strengen Schreib- und Formulierungsstil unterzuordnen hat, dem sog. Gutachtenstil, der darauf abzielt ein gewisses Problem immer auf die gleiche Art und Weise anzugehen und damit systematisch zu lösen. Aber es sollte nicht verkannt werden, dass der Schwerpunkt vieler Klausuren eher im Bereich der Argumentation anzusiedeln ist, da kann man hin und wieder durchaus kreativ werden.</p>
<p>Von Anfang an ist es wichtig, das Gelernte nicht nach der ersten Abschlussklausur zu vergessen, bzw. in dem Bewusstsein weiterzumachen, sich immer nur punktuell auf die nächste Klausur vorzubereiten. Denn so gut wie Alles (wenn man mal von der Rechtsgeschichte absieht) ist in den fortgeschrittenen Klausuren des Studiums (2-4 Semester) wichtig. Denn es ist an der Tagesordnung, dass sich der Erstsemester mit den gleichen Problemen beschäftigt wie ein Examenskandidat und das vielleicht sogar in der gleichen Tiefe.  Das wurde bereits erwähnt: Die Probleme an sich werden nicht schwerer, die Sachverhalte nur komplexer und der Stoff nimmt mengenmäßig extrem zu.</p>
<p>Auch sollte man sich darüber bewusst sein, dass sich ein bestimmtes Systemverständnis erst nach ein paar Semestern und ständiger Wiederholung einstellen kann. Man sollte also nicht zu früh den Kopf in den Sand stecken.</p>
<p>Zum Ablauf des Studiums und für eventuelle Bewerbungen, empfehle ich die Internetseiten der jeweiligen Unis/Fakultäten, von mir nur so viel (NRW):</p>
<p>- 3-4 Semester Grundstudium</p>
<p>- 2-3 Semester Hauptstudium mit Übungen und Schwerpunktbereich</p>
<p>- 2-3 Semester Examensvorbereitung (privat oder Repititorium)</p>
<p><strong>Schattenseiten</strong></p>
<p>Lernen, Lernen und Wiederholen gehören im Grunde zu jedem Studienfach, also spare ich mir das mal als signifikantes Problem.</p>
<ul>
<li>Die Noten sind absolut gesehen meist einfach schlecht. Das kann deprimieren, was sich auch bis zum Ende kaum ändern wird.</li>
<li>Der Leistungsdruck ist hoch und der Blick auf den Arbeitsmarkt, sowie Geschichten über Junganwälte, die ihre Kanzlei im Wohnzimmer betreiben müssen, machen es einem nicht gerade einfacher.</li>
<li>Stellt euch auch auf viel Arbeit während der Semesterferien ein, es winken Hausarbeiten und Pflichtpraktika.</li>
<li>Das Examen am Ende ist hart, sehr hart sogar. Der Leistungsdruck ist immens und für eineinhalb Jahre tägliche Vorbereitung braucht man einen sehr langen Atem.</li>
</ul>
<p><strong>Berufschancen</strong></p>
<p>Ich bin kein Recruiter einer Großkanzlei, noch habe ich langjährige Berufserfahrung. Das Thema überlasse ich dann Anderen. Von mir nur soviel: Mit einem guten Abschluss stehen einem viele Türen offen, Anwaltstätigkeit, Staatsdienst, Wirtschaft. Auch sind die Juristen ob ihrer og. Fähigkeiten auch in fachfremden Bereichen gerne gesehen.</p>
<p><strong>Fazit und Empfehlung</strong></p>
<p>Das Jurastudium in wenigen Sätzen zu beschreiben, das ist klar geworden, fällt schwer. So kann man natürlich keine allgemeine Empfehlung aussprechen und Gewissheit kann man nicht erlangen, solange man nichts versucht hat. Gerade mit Jura begibt man sich auf einen eher unbekannten Pfad, ein Vor- und Nachteil. Aber wer die og. Fähigkeiten mitbringt, dazu fleißig ist, kann hier viel erreichen.</p>
<p>Ich wünsche euch viel Erfolg bei einer ganz und gar nicht einfachen Wahl.</p>
<p><em>Ps:</em></p>
<p>Ich habe Jura auch nur studiert, weil mir nichts anderes einfiel und ich mich eher als Multitalent sah, als als Spezialist in einem besonderen Gebiet (Abi 2,2, quasi überall 10 Punkte, wenige Einser, wenige Dreier, Mathe/Deutsch/Geschichte LK). Auch mir ist es nicht immer leicht gefallen, mit vollem Einsatz dabeizubleiben, habe es aber letzen Endes doch geschafft (Staatsnote 9,7- Vollbefriedigend). Lasst euch nicht entmutigen!</p>
<p><strong>Links und Tips:</strong></p>
<p>Studienführer  http://www.amazon.de/Studienf%C3%BChrer-Jura-Olaf-Grosch/dp/3896942867</p>
<p>Jura studieren? http://www.studis-online.de/Studienfuehrer/jurastudium.php</p>
<p>Jus Coach http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?sessionid=986517F441284E33A89F9FCC17882837&amp;toc=JuS.15</p>
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		<title>Tucker Max &#8211; oder auch &#8220;wie man Jura richtig studieren sollte&#8221;</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/tucker-max-oder-auch-der-wie-man-jura-richtig-studieren-sollte/</link>
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		<pubDate>Mon, 20 Jul 2009 13:26:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
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		<category><![CDATA[Party]]></category>
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		<description><![CDATA[<p>Geht mal auf seine Seite: <a href="http://www.tuckermax.com/">http://www.tuckermax.com</a> &#8211; highly entertaining! Bestsellerautor des Buches &#8220;I hope they serve beer in hell&#8221;. Ein &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p>Geht mal auf seine Seite: <a href="http://www.tuckermax.com/">http://www.tuckermax.com</a> &#8211; highly entertaining! Bestsellerautor des Buches &#8220;I hope they serve beer in hell&#8221;. Ein par sehr lustige Geschichten auf seiner Seite &#8211; sollte man sich mal angucken&#8230;</p>
<p><img class="alignnone" title="Tucker Max" src="http://www.coverbrowser.com/image/bestsellers-2006/454-1.jpg" alt="" width="235" height="365" /></p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Hier ein par Ausschnitte aus seiner FAQ:</strong></span></p>
<p><span style="text-decoration: underline;"><strong>Basic Personal Information:</strong></span><br />
<strong>Height:</strong> 6&#8217;0&#8243;<br />
<strong>Weight:</strong> 185 lbs<br />
<strong>Current Residence:</strong> Hollywood, CA<br />
<strong>High School:</strong> <a href="http://blair.edu/">Blair Academy</a>, &#8217;95<br />
<strong>College:</strong> <a href="http://www.uchicago.edu/">The University of Chicago</a> (BA &#8217;98). Can you believe the irony? The school where fun goes to die produced one of the premier partiers of this generation. And I still graduated in three years, with highest honors.<br />
<strong>Graduate School:</strong> <a href="http://duke.edu/">Duke Law School</a> (JD, &#8217;01). Duke even gave me an academic scholarship. Fate, it seems, has a sense of humor.</p>
<p><strong>What is your job? Do you work as a lawyer?</strong><br />
I am a best-selling author, which makes me a writer. I also wrote and produced a movie, which makes me a screenwriter and a movie producer. Of course I don&#8217;t work as a lawyer, I don&#8217;t hate myself.</p>
<p><strong>If you aren&#8217;t working as a lawyer, why did you get your JD?</strong><br />
I made a mistake going to law school. There was a time in my life that I thought I wanted to be a lawyer, but I was terribly mistaken. I didn&#8217;t know that you had to give up your soul to work in that field.</p>
<p><strong>Should I get my JD? What is your advice for someone thinking about going into law school?</strong>Do you want to waste three years of your life debating stupid and utterly irrelevant minutia? Then yes, get your JD. Do you want to get a degree that allows you work the rest of your life in a tedious, shitty, unrewarding job? Then yes, get your JD. Are you a boring, facile, socially retarded whore, desperate for the illusion of money and success, regardless of the cost to your life and the lives of those you love? Then yes, get your JD. Do you want to squander your existence sitting in a lifeless office, churning out ultimately meaningless paperwork? Then yes, get your JD. Listen to me people: There is a reason that lawyers have the LOWEST job satisfaction of any profession in America. THE JOB SUCKS. It is horrible.</p>
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		<title>Schnelles Jurastudium: In 6 Semestern zur Examensanmeldung</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/jurastudium-in-6-semestern-zur-examensanmeldung/</link>
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		<pubDate>Sun, 05 Jul 2009 08:59:32 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Christoph Werkmeister</dc:creator>
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		<description><![CDATA[<p><strong>Intention des Artikels</strong></p>
<p>Da hier bereits ein <a href="http://www.juraexamen.info/jura-examensvorbereitung-von-7-auf-97-in-2-jahren/" target="_blank">Artikel zum Thema &#8220;von 7 auf 9,7&#8243;</a> gepostet wurde, möchte ich deshalb die &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p><strong>Intention des Artikels</strong></p>
<p>Da hier bereits ein <a href="http://www.juraexamen.info/jura-examensvorbereitung-von-7-auf-97-in-2-jahren/" target="_blank">Artikel zum Thema &#8220;von 7 auf 9,7&#8243;</a> gepostet wurde, möchte ich deshalb die Chance nutzen, meine Erfahrungen im Bezug auf die Schnelligkeit meines Studiums zu teilen. Diese Schilderung ist nicht als Erfolgsgarant oder als Belehrung zu sehen, sondern sie soll diejenigen ermuntern, denen während des Studiums auch schnell langweilig wird; ein etwas länger dauerndes Studium hat ebenso viele Reize und ist gleichermaßen legitim, denn jeder muss das für sich richtige und optimale Tempo finden. Gerade im Hinblick auf das Staatsexamen kenne ich viele Leute, die sich nach hinten raus doch etwas mehr Zeit nehmen wollten und dann mit Erfolg gekrönt wurden.</p>
<p><strong>Zum Ablauf des Studiums (Bonn)</strong></p>
<p>Das erste Semester nutzte ich, um zunächst einmal herauszufinden, ob das Jurastudium tatsächlich für mich geeignet ist. Hier ging ich normal nach den Empfehlungender Studienordnung vor.</p>
<p>Mein Studium war sodann seit dem zweiten Semester davon geprägt, dass ich zusätzlich zu den von der Studienordnung vorgeschriebenen Klausurfächern immer ein bisschen mehr als vorgeschrieben belegte. Ein solches Verhalten war dadurch motiviert, dass das Durchfallen durch eine Grundstudiumsklausur eigentlich keine negativen Folgen nach sich zieht.</p>
<p>Außerdem hatte ich keine besondere Lust, mich in besonderen Details zu verlieren, sondern es machte mir Spaß, die jeweiligen Rechtsgebiete zunächst einmal nur überblicksartig erfasst zu haben. Letztenendes sind die Klausuren, die in der Uni angeboten werden auch meist nicht so schwer, so dass zumindest das Bestehen auch mit rudimentären Kenntnissen gesichert sein sollte.</p>
<p><img class="alignnone" title="Lernen" src="http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/4/47/Meditating_monk.jpg" alt="" width="175" height="185" /></p>
<p>Infolge eines solchen Vorgehens schloss ich das Grundstudium nach zwei Semestern ab. Nach vier Semestern hatte ich die großen Übungen absolviert, wobei ich im vierten Semester bereits mit Schwerpunktbereichsklausuren anfing.</p>
<p>Nach dem vierten Semester besuchte ich ein kommerzielles Repetitorium, wobei ich die noch ausstehenden Schwerpunktbereichsklausuren Stück für Stück parallel zur Examensvorbereitung schrieb. Am Ende des sechsten Semesters meldet ich mich dann zum Examen, um meinen Freischuss zu nutzen.</p>
<p><strong>Zur methodischen Vorgehensweise</strong></p>
<p>Wie bereits erläutert, eignete ich mir im Rahmen des Grundstudiums zunächst einmal bloß die Grundzüge eines Themas an. Dies klingt im Prinzip einfach &#8211; und das ist es auch tatsächlich! Einfach ein Lehrbuch/Skript zur Hand nehmen und komplett durchlesen, wobei Details, die man nicht direkt versteht, einfach überlesen werden. Nachher am besten nochmal lediglich das Inhaltsverzeichnis zu Rate ziehen, um zu überprüfen, wie viel Struktur tatsächlich hängengeblieben ist.</p>
<p><img class="alignnone" title="Lernkurve" src="http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/8/8d/Steeplearningcurve1_de.png/640px-Steeplearningcurve1_de.png" alt="" width="184" height="172" /></p>
<p>Worauf man gerade in den ersten Semestern aber besonders viel Wert legen sollte, ist die Aneignung eines perfekten Gutachtenstils und eine saubere Subsumtion. Definitionen hingegen müssen fast nie auswendig gelernt werden, es reicht völlig, wenn man sinngemäß eine Erklärung des jeweiligen Tatbestandsmerkmals reproduzieren kann. Je geschulter die sprachlichen Fähigkeiten werden, desto einfacher fällt es auch, mit nur einem Bruchteil an Wissen eine klausurreife Definition zu kreieren.</p>
<p><strong>Nicht auf Lücke lernen</strong></p>
<p>Ob im Examen oder bereits im Grundstudium. Es empfiehlt sich nicht, ganze Rechtsgebiete auszuklammern. Zumindest die Grundstrukturen sollten in jedem Gebiet erfasst sein. So waren bei mir die einzigen Fächer, die ich während des Studiums nicht gehört oder bearbeitet hatte das internationale Privatrecht und das Zwangsvollstreckungsrecht, so dass ich während des Reps bei diesen Gebieten zunächst gar keine Ahnung hatte: Wäre ich bei weiteren Teilbereichen so vorgegangen, hätte ich die Examensvorbereitung nie im Leben so schnell und stressfrei abschließen können.</p>
<p>Auch sollte an allen für das Semester angebotenen &#8220;obligatorischen&#8221; Klausuren teilgenommen werden. Auch wenn man noch so mies vorbereitet ist, sind es lediglich 1-3h, die einem an Freizeit geraubt werden und der Trainingseffekt ist dafür enorm. Nirgendswo lernt man sonst, seine Gedanken ausgearbeitet zu präsentieren und zu perpetuieren. Gerade im Examen ist diese Fähigkeit aber lebenswichtig, da hier regelmäßig Sachverhalte gestellt werden, die zumindest 1-2 unbekannte Probleme enthalten.</p>
<p>Das schnelle Studium hatte für das Examen jedenfalls in meinen Augen nur Vorteile: Das Wissen aus den ersten Semestern war bei mir noch relativ frisch, so dass mir ein vertieftes Lernen während des Repetitoriums äußerst leicht fiel. Diejenigen, die meinen, das Wissen müsse sich erst setzen, übersehen, dass Vergessenes erst wieder neu gelernt werden muss, bevor die Wissenskurve wieder anfängt zu steigen.</p>
<p><strong>Freizeit vs. Pauken: Zeitmanagement</strong></p>
<p>Wenn ich sagen würde, dass das schnelle Studium das reine Zuckerschlecken war, würde ich lügen. Mir ist aber trotzdem aufgefallen, dass ich gerade in den ersten vier Semestern trotz der hohen Anzahl an überobligatorischem Leistungen doch deutlich mehr Freizeit hatte, als die meisten meiner Kommilitonen, die noch das 6. Urteil zur gestörten Gesamtschuld bearbeiteten und nachts den Palandt unter das Kopfkissen legten.</p>
<p><img class="alignnone" title="Nerd" src="http://2dboy.com/blog/wp-content/uploads/2008/11/nerd.jpg" alt="" width="219" height="149" /></p>
<p>Dies lag meines Erachtens an der sorgenfreien Einstellung, da ich seit dem zweiten Semester in jede Klausur (außer examensrelevanten Leistungen natürlich) mit dem Gefühl gegangen bin, dass selbst null Punkte keinerlei negative Auswirkungen haben.</p>
<p>Ein weiterer Aspekt ist meiner Meinung nach ein gelungenes Zeitmanagement. Man sollte sich genau überlegen, wie viele Stunden man für welches Teilgebiet an welchen Tagen lernen möchte. Wenn man dann noch einige Vorlesungen aus dem Stundenplan streichen kann, kommt man mit 5 Lerntagen zunächst auf ein Pensum von stets weniger als drei Lernstunden + die übrigen Vorlesungen. In der Examensvorbereitung relativiert sich diese Aussage allerdings ein wenig, da hier leider auch ein enormes Detailwissen gefragt ist. Unter 4-6 Lernstunden + Rep für die 5-Tage-Woche braucht man hier meines Erachtens nach gar nicht erst anfangen zu rechnen.</p>
<p>Der Lernplan muss natürlich nicht wie das Grundgesetz jeden Tag streng eingehalten werden. Eine gewisse Konsistenz ist aber wohl von Nöten, allein schon damit sich für das Lernen eine gewisse Routine einstellt.</p>
<p>Es sollten aber trotzdem ein bis zwei Tage in der Woche explizit nur für Freizeit/Freunde/Familie/Sport reserviert sein. Ansonsten stellt sich ein Gefühl der Unzufriedenheit ein, wodurch die Lerneffizienz auch deutlich verringert wird. Des Weiteren kann natürlich an JEDEM Wochentag am Nachmittag oder Abends die Zeit zum socializen genutzt werden, solange man hierdurch nicht gerade nach 2 Uhr ins Bett kommt.</p>
<p>Zu viel Arbeit nebenher ist für ein solches Unterfangen natürlich hinderlich. Ich selbst habe lediglich für für ein Jahr als studentische Hilfskraft an einem Lehrstuhl gearbeitet und wurde ansonsten von den Eltern finanziert.</p>
<p><strong>Fazit</strong></p>
<p>Ihr wollt natürlich wahrscheinlich auch wissen, ob es sich gelohnt hat und ob ich es wieder so machen würde. Im Ergebnis bin ich jedenfalls mit 11,7 (staatlich sowie universitär) aus dem Examen herausgegangen und würde mein Vorgehen beim Lernen deshalb als relativ erfolgreich ansehen. Während des Studiums ließen meine Leistungen im Schnitt eigentlich auch nie Unmut aufkommen (Ausrutscher waren aber natürlich auch öfters mal dabei &#8211; also nicht entmutigen lassen!). Ausgenommen von der Vorbereitungszeit für das Examen hatte ich m.E. auch immer genug Zeit für Freunde und zum Feiern etc.</p>
<p>Das einzige, was ich bereue, ist, dass ich bei diesen straffen Studienplan keine Zeit für ein Auslandssemester hatte, da es irgendwie nie so gut zu passen schien. Einen kurzen Auslandsaufenthalt konnte ich nur durch ein Praktikum in England genießen. Um diese Erfahrung eines längeren Studienaufenthalt im Ausland noch zu machen, möchte ich deswegen noch einen LLM dranhängen &#8211; ob dieser Aufenthalt das Fehlen eines Erasmus-Party-Semesters kompensiert, gilt es dann im Folgenden noch zu erörtern ,-)</p>
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		<title>Verhaftung einer HIV-positiven Sängerin wegen ungeschützten Geschlechtsverkehrs</title>
		<link>http://www.juraexamen.info/verhaftung-einer-hiv-positiven-sangerin-wegen-ungeschutztem-geschlechtsverkehr-gefahrliche-korperverletzung-versuchter-totschlag-abgrenzung-einwilligung-selbstgefahrdung-voraussetzungen/</link>
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		<pubDate>Sun, 19 Apr 2009 10:45:51 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Stephan Pötters</dc:creator>
				<category><![CDATA[Strafrecht]]></category>
		<category><![CDATA[aids]]></category>
		<category><![CDATA[hemmschwelle]]></category>
		<category><![CDATA[hiv]]></category>
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		<category><![CDATA[Nadja Benaissa]]></category>
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		<category><![CDATA[Strafbarkeit HIV]]></category>
		<category><![CDATA[Strafrecht HIV]]></category>
		<category><![CDATA[untersuchungshaft]]></category>

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		<description><![CDATA[<p>Eine Verhaftung der Darmstädter Staatsanwaltschaft sorgte für eine heftige öffentliche Diskussion: Eine Popsängerin (ihren Namen wollen wir hier anders als &#8230;</p>]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<!-- google_ad_section_start --><p>Eine Verhaftung der Darmstädter Staatsanwaltschaft sorgte für eine heftige öffentliche Diskussion: Eine Popsängerin (ihren Namen wollen wir hier anders als die Bild oder Spiegel online nicht nennen) wurde öffentlichkeitswirksam kurz vor einem Auftritt in Untersuchungshaft genommen. Die Bild veröffentlichte hierüber einen ausführlichen Bericht mit intimen Details über das Sexualleben der Beschuldigten. Hiergegen ging der Anwalt erfolgreich mittels einer einstweiligen Verfügung vor. Auch seriöse Zeitungen berichteten ausführlich: Die Süddeutsche Zeitung widmete dem Fall das Thema des Tages (SZ Nr. 88/2009, S. 2) und kritisierte dabei aufs Schärfste die Vorgehensweise der Staatsanwaltschaft, welche die Unschuldvermutung missachtet und die Persönlichkeitsrechte der Beschuldigten verletzt habe. Auch die FAZ Sonntagszeitung diskutierte ausgiebig (Nr. 16/2009, S. 12, 23).</p>
<p>Die Sängerin steht unter dem Verdacht, in mindestens drei Fällen mit unterschiedlichen Männern ungeschützten Geschlechtsverkehr vollzogen zu haben, ohne dabei die Männer darüber aufgeklärt zu haben, dass sie HIV-positiv ist. Einer der Männer ist nun auch HIV-positiv. Die StA Darmstadt ermittelt wegen des Verdachts einer gefährlichen Körperverletzung. Die Untersuchungshaft begründet sie mit einer &#8220;Wiederholungsgefahr&#8221;.</p>
<p>Beides &#8211; also sowohl die materiellrechtliche Seite als auch die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft &#8211; soll hier näher beleuchtet werden. Die sichere Beherrschung beider Themenkomplexe ist für ein erfolgreiches Jurastudium unverzichtbar. Zu beiden Problematiken gibt es umstrittene und auch politisch relevante höchsrichrichterliche Rechtsprechung.</p>
<p>Zunächst einmal allgemein zur Strafbarkeit des Geschlechtsverkehrs von HIV-positiven Menschen: Der BGH geht regelmäßig von einer gefährlichen Körperverletzung (§§ <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/223.html" target="_blank" title="&sect; 223 StGB: K&ouml;rperverletzung">223</a> I, <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/224.html" target="_blank" title="&sect; 224 StGB: Gef&auml;hrliche K&ouml;rperverletzung">224</a> I Nr. 1 StGB &#8220;Beibringung von anderen gesundheitsschädlichen Stoffen&#8221;) aus, wenn der Infizierte seinen Sexualpartner nicht aufgeklärt hat und es zu einer Ansteckung kommt. Schon die Infizierung mit dem HI-Virus ist dabei eine Gesundheitsschädigung iSv <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/223.html" target="_blank" title="&sect; 223 StGB: K&ouml;rperverletzung">§ 223 I StGB</a>, auf einen Ausbruch der Krankheit AIDS kommt es nicht an, denn schon der HI-Virus beeinträchtigt die Lebensweise negativ und verursacht so einen pathologischen Zustand (s. auch Schönke/Schröder, <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/223.html" target="_blank" title="&sect; 223 StGB: K&ouml;rperverletzung">§ 223 StGB</a> Rn. 7: &#8221; [...] Demzufolge ist in diesem Infektionsbereich Körperverletzung nicht erst und nicht nur dann anzunehmen, wenn das „acquired immune deficiency syndrom“ <em>(AIDS)</em> &#8211; idR nach bis zu sechs Jahren &#8211; voll zum Ausbruch kommt, sondern bereits dann, wenn idR 4 bis 6 Wochen nach dem infizierenden Kontakt der „human immune deficiency virus <em>(HIV)</em>“ auftritt; denn bereits infolge dieser HIV-Infektion weicht der körperliche Zustand des Infizierten in pathologisch signifikanter uU auch für andere Krankheitssymptome anfälliger Weise vom Normalbild eines Gesunden ab).</p>
<p>Auch ein Versuch ist im Falle der Nicht-Ansteckung strafbar (vgl. <span class="gericht">BGH</span>, <em>Urteil</em> <span class="datum">vom 04-11-1988</span><span class="az"> &#8211; <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 StR 262/88" target="_blank" title="BGH, 04.11.1988 - 1 StR 262/88: Aids I">1 StR 262/88</a></span><em>).</em></p>
<p><em> </em>Bei einer entsprechenden Aufklärung des Sexualpartners scheidet eine Strafbarkeit hingegen in der Regel aus, da nur eine Teilnahme an einer eigenverantwortlichen Selbstgefährung vorliegen soll (vgl. hierzu <span class="gericht">BayObLG</span>, <em>Urteil</em> <span class="datum">vom 15.09.1989</span><span class="az"> &#8211; RReg. <a href="http://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Text=1 St 126/89" target="_blank" title="BayObLG, 15.09.1989 - RReg. 1 St 126/89: Aids III">1 St 126/89</a>). Die Selbstgefährung ist dabei von der einverständlichen Fremdgefährung abzugrenzen, bei der nur eine Einwilligung in betracht kommt (vgl. dazu auch unseren Artikel zu Beschleunigungsrennen). Für die Abgrenzung ist dabei nach der Rspr. und der hL das Kriterium der Tatherrschaft maßgebend: Beim Sex haben eben beide Partner &#8220;Tatherrschaft&#8221;, sodass bei einer Aufklärung des Partners über die Infektion und einer Kenntnis des damit verbundenen Risikos eine eigenverantwortliche Selbstgefährdung anzunehmen ist. </span></p>
<p><span class="az">Weiteres Problem  ist das Vorliegen des Körperverltzungsvorsatzes. Dieser wird von der Rechtsprechung in der Regel bejaht. Gleichzeitig wird ein Tötungsvorsatz (Versuch) jedoch verneint, obwohl ja eine Ansteckung mit dem HI-Virus auch heute noch häufig zum Tod führt. Dies begründet der BGH mit der höheren Hemmschwelle bei Tötungsdelikten, weshalb hier an die Bejahung des Vorsatzes besonders hohe Anforderungen zu stellen seien. Diese Rspr. wird in der Lehre zum Teil als widersprüchlich kritisiert und abgelehnt (vgl. </span>Schönke/Schröder, <a href="http://dejure.org/gesetze/StGB/223.html" target="_blank" title="&sect; 223 StGB: K&ouml;rperverletzung">§ 223 StGB</a> Rn. 7). Wieder andere Stimmen versuchen eine Zurechenbarkeit im Todesfall aufgrund des idR langen Zeitabstandes zwischen Infektion und Todeseintritt zu verneinen. Im Ergebnis sind wohl alle Ansätze dogmatisch unbefriedigend, gleichwohl verdient der &#8220;Kompromiss&#8221; des BGH (also Körperverltzung idR ja, Totschlag/Mord idR nein) bei wertender Betrachtung Zustimmung.</p>
<p>Als zweites nun zur strafprozessualen Problematik: die Voraussetzungen für eine Untersuchungshaft.  Diese sind in <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/112.html" target="_blank">§ 112 StPO</a> geregelt. Danach sind drei Punkte zu prüfen:</p>
<p>1) Ein dringender Tatverdacht, <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/112.html" target="_blank">§ 112 I 1 StPO</a>: Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis eine <em>große Wahrscheinlichkeit</em> dafür besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer eine <em>Straftat</em> <em>begangen</em> hat, wobei ein strafbarer Versuch ausreichend ist.</p>
<p>2) Ein Haftgrund z.B. <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/112.html" target="_blank">§ 112 II StPO</a> (muss nach BVerfG immer vorliegen, auch in Fällen des Abs. 3, dann aber &#8211; je nach Schwere des Tatverdachts &#8211; abgeschwächt!): Vorliegend nannte die Staatsanwaltschaft den Haftgrund der &#8220;Wiederholungsgefahr&#8221;, <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/112a.html" target="_blank">§ 112a I Nr. 2 StPO</a>.<br />
Ob ein solcher Haftgrund hier tatsächlich anzunehmen ist, erscheint allerdings äußerst fragwürdig. Spätestens nach der Berichterstattung der Bild-Zeitung kann wohl nämlich davon auszugehen sein, dass nunmehr jederman(n) von der HIV-Infektion der betroffenen Person Kenntnis erlangt hat.</p>
<p>3. Verhältnismäßigkeit, <a href="http://dejure.org/gesetze/StPO/112.html" target="_blank">§ 112 I 2 StPO</a></p>
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