Nicht direkt examensrelevant, aber interessant für die juristische Allgemeinbildung: Wir alle kennen den Grundsatz „in dubio pro reo„. Während meines Studiums habe ich mich immer gefragt, wann er denn jemals zur Anwendung käme. In einer aktuellen BGH-Entscheidung (Urt. v. 15.12.2010 – 1 StR 254/10) findet sich ein Beispiel. Wer sich für Strafrecht, Kriminalistik oder auch nur spektakuläre Kriminalfälle interessiert, kann mal einen Blick darauf werfen – vielleicht eine ganz interessante Abwechselung vom Examensalltag.
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