Nachdem der Bundesgerichtshof in dem WLAN Urteil (I ZR 121/08, “Sommer unseres Lebens”) im Kern das bisherige Abmahnungsmodell sowie die Störerhaftung für Anschlüsse bestätigt hat, wurde gefragt, welche Auswirkungen dies für (Internet-)Cafes etc. haben würde. Der 1. Zivilsenat hatte in seinen Entscheidungsgründen ausdrücklich auf den privaten Nutzer und das private Netzwerk abgestellt sowie darauf, dass im dortigen Fall gerade kein “Geschäftsmodell” vorliegt, das “durch die Auferlegung präventiver Prüfungspflichten gefährdet wäre”. (siehe Kommentar von Dr. Ralf Petrings in unserem Artikel „Cafe-Kette in NRW schaltet nach Abmahnungen Internet ab“) Eine Cafe-Kette in NRW hatte nach Abmahnungen das Internet komplett abgeschaltet.
Das LG Hamburg hat in einem Beschluss vom 25.11.2010 (Az: 310 O 433/10) entschieden, dass der Besitzer eines Internetcafés für Rechtsverletzungen durch illegale Downloads seiner Kunden haftet, wenn er nicht zumutbare Schutzmaßnahmen vorgenommen hat.
Sachverhalt
Ein Musikverlag hatte einen Internetcafé-Betreiber verklagt, weil über einen seiner Rechner ein Film, an dem der Verlag die ausschließlichen Nutzungsrechte besaß, in einer P2P-Tauschbörse zum Upload bereitgestellt wurde. Der Beklagte reagierte auf die Abmahnung des Musikverlags nicht und machte zudem geltend, dass der Film nicht durch ihn selbst, sondern durch einen Kunden hochgeladen worden sei. Daraufhin machte der Verlag einen Unterlassungsanspruch geltend.
LG Hamburg gibt Musikverlag Recht
Das Landgericht Hamburg gab dem Musikverlag Recht. Der Upload eines Filmwerks stelle eine rechtswidrige Urheberrechtsverletzung dar. Auch wenn man dem Vortrag des Internetcafé-Betreibers Glauben schenken wollte und annehmen würde, dass ein Kunde des Internetcafes die Rechtsverletzung begangen habe, so hafte der Café-Betreiber dennoch. Er habe es unterlassen, zumutbare Schutzmaßnahmen vorzunehmen, da er die für das Filesharing erforderlichen Ports hätte sperren können. Ein Unterlassungsanspruch des Musikverlages sei daher gerechtfertigt.
(Quelle: kostenlose-urteile.de)