Vielen Dank für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls der im Oktober 2013 in Berlin gelaufenen Klausur im Strafrecht. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.
Sachverhalt
V betreibt als Inhaber in eigener Verantwortung ein Hotel mit Saunalandschaft. Den A hat er als Bademeister eingestellt. Aus persönlicher Abneigung schikanierte A in der vergangenen Zeit den K, der als Masseur in seinem Team arbeitete. Er schlug ihn wiederholt mit Gegenständen und beleidigte ihn fortlaufend. Der V, dem es arbeitsvertraglich ohne Weiteres möglich gewesen wäre dies zu verhindern, unternahm nichts, weil auch er den K nicht leiden konnte und sich heimlich über die Behandlung durch A freute.
Als K sich zu einer Berufsfortbildung angemeldet hatte, beschloss A ihm „einen heißen Denkzettel“ zu verpassen. Am 5.12.2012 schüttete A dem K in der hoteleigenen Kantine während der Frühstückspause brühheißen Kaffee über den Kopf. Wie von ihm beabsichtigt erlitt K dadurch Verbrennungen, die äußerst schmerzhafte Blasen warfen und deren Heilung mehrere Wochen dauerte. V, der von dem Plan des A „Wind gekriegt“ hatte, unternahm aus den bekannten Gründen nichts, sondern verblieb in seinem nicht weit entfernt liegenden Büro.
Da ihm sein Bademeistergehalt nicht reichte, hatte sich A schon vor langer Zeit mit B und C zusammengetan, um gemeinsam Wertsachen zu stehlen. Dabei übernahmen A und B Planung und Durchführung, während sich C als Fahrer betätigte.
Als die Eheleute E eines Tages in das Hotel des V kamen, fasste A den Entschluss, der Ehefrau eine wertvolle Halskette zu stehlen, während diese nicht auf dem Zimmer war. Er erzählte B von seinem Plan und dieser willigte sofort begeistert ein. Den C konnte man zur Zeit nicht erreichen, weil dieser noch eine dreimonate Haftstrafe absaß.
Der B sollte am nächsten Tag in das Hotel kommen und mit einer Codekarte, die dem A von V überlassen worden war, in das Hotelzimmer der E eindringen und die Kette an sich nehmen. Der A würde dabei im Hotel bei seinen Kollegen anwesend sein, um sich ein Alibi zu verschaffen, und den B nach dessen Ankunft telefonisch kontaktieren. Nach dem Telefonat machte sich B auf, musste jedoch feststellen, dass er mit der Codekarte wegen eines defekten Lesegeräts die Tür am Zimmer nicht öffnen konnte. Er versuchte den A telefonisch zu erreichen, was jedoch erfolglos blieb. Enttäuscht verließ B das Hotel und ging nach Hause. Dort wurde er eine Stunde später von A angerufen. Er erzählte ihm von dem Misserfolg. A meinte, die Tür ließe sich auch durch einen kräftigen Tritt ans Schloss leicht aufbrechen, und B könne nach wie vor ungehindert das Hotel betreten. Gemeinsam beschlossen A und B, es erneut zu versuchen. Als B im Hotel ankam, trat er die Tür zum Hotelzimmer der E ein und fand die Kette der E dort vor. Enttäuscht über den schlecht gelaufenen Plan beschloss er, die Kette allein zu verwerten. Er steckte sie in seine Jackentasche und rief den A an, um ihm mitzuteilen, dass die Kette nicht aufzufinden sei. Ebenfalls enttäuscht beschloss A, dass man nun entgültig aufgeben würde. B verließ das Hotel und blieb unerkannt.
Wie haben sich A, V, B und C strafbar gemacht? Straftaten nach § 123 und § 238 sind nicht zu prüfen.
Weitere Artikel
Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.
Wir freuen uns, nachfolgend einen Gastbeitrag von Moritz Augel veröffentlichen zu können. Der Autor ist studentische Hilfskraft am Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Universität Bonn. Anstoß […]
Wir freuen uns einen Gastbeitrag von Christian Mildenberger LL.M. veröffentlichen zu können. Der Autor ist Rechtsreferendar am OLG Köln, Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Bonn sowie Lehrbeauftragter an der Fliedner […]
Der Beitrag befasst sich mit den Grundlagen zur Prüfung der europäischen Grundfreiheiten. Die Verfasserin bedankt sich bei Herrn Sören Hemmer für hilfreiche Anregungen und Ergänzungen zum Inhalt des Beitrags. Wenn […]
Support
Unterstütze uns und spende mit PayPal
© 2022 juraexamen.info