Hier ein Gedächtnisprotokoll des Sachverhalts von der 1. Zivilrecht Examensklausur im Juli 2011 in Niedersachsen:
1. Aufgabe:
Der Minderjährige K (wohnhaft in Hamburg) stellt in die Zeitschrift „Bobby“ eine Suchanfrage nach 10 Micky-Mouse Heften. Diese liest der auch 12-jährige V (wohnhaft in München). V schreibt dem K, er würde ihm die 10 Hefte zu je 8 Euro verkaufen. K antwortet darauf schriftlich, er nehme das Angebot an und V möge ihm die Hefte schicken. Die Hefte hat V zuvor mit seinem eigenen Geld gekauft. K erhält monatlich 40 € Taschengeld. V bringt die 10 Hefte zur Post. Zwei Tage später ruft K den V an und behauptet er habe nur 5 Hefte erhalten. K weigert sich darauf hin, irgendetwas zu zahlen. Zu Recht?
2. Aufgabe
a)
Die Eltern des V rufen bei den Eltern des K an und fragen, ob diese den Kaufvertrag auch genehmigen würden. Diese überweisen daraufhin V 40 € und verlangen Nachlieferung der 5 fehlenden Hefte, zumindest aber Schadensersatz, da die Hefte inzwischen 12 € das Stück wert seien. Die Eltern des V verlangen die Zahlung weiterer 40 €.
b)
Die Eltern des V wenden sich an einen Anwalt und wollen wissen, wer in einem Prozess beweisen müsse, dass das Packet unsorgfältig verpackt gewesen sei, bzw. dass K tatsächlich nur 5 Hefte erhalten habe. Sie misstrauen dem K und glauben, er würde lügen. Außerdem wollen sie wissen, ob V die Kosten für das Ferntelefonat zu tragen habe.
Bearbeitervermerk:
Zu allen im SV aufgeworfenen Rechtsfragen ist Stellung zu nehmen. Zudem wollen die Eltern des V wissen, ob sie die Anwaltskosten ersetzt bekommen können. Bei den Ansprüchen ist auch die Post zu berücksichtigen. Sollten solche Ansprüche relevant sein, ist von einer Pflichtverletzung der Post auszugehen. Die Post hat die Haftung nicht in ihren AGB beschränkt oder ausgeschlossen.