Wir hatten im Juli letzten Jahres über die BGH Entscheidung zum Lehrerbewertungsportal spickmich.de berichtet. Eine Lehrerin hatte nun eine Verfassungsbeschwerde vor dem Bundesverfassungsgericht eingelegt, welche aber mit Beschluss vom 16. August 2010 vom BVerfG nicht angenommen wurde (Az. 1 BvR 1750/09).
Somit bleibt das Urteil des Bundesgerichtshofes (VI ZR 196/08) bestehen, der das Modell des Lehrerbewertung grundsätzlich für zulässig erachtet hatte. Einen lesenwerten Artikel zu diesem Thema findet ihr hier.
Dass auch Entscheidung mit Bezug zu IT Gegenstand einer Examensklausur sein können, zeigt die erste Zivilrecht Examensklausur, die in NRW lief, wo es darum ging, ob der Nutzer einer Online Plattform Netzwerke-VZ.de die Unterlassung der Nutzung persönlicher Daten verlangen kann.
Weitere Artikel
Auch diese Artikel könnten für dich interessant sein.
Wir freuen uns, nachfolgend einen Gastbeitrag von Sören Hemmer veröffentlichen zu können. Der Autor hat Rechtswissenschaften an der Universität Bonn studiert und strebt nun das Referendariat an. A. Einleitung Gleich […]
Wir freuen uns, nachfolgend einen Gastbeitrag von Moritz Augel veröffentlichen zu können. Der Autor ist studentische Hilfskraft am Institut für Arbeitsrecht und Recht der Sozialen Sicherheit der Universität Bonn. Anstoß […]
Wir freuen uns einen Gastbeitrag von Christian Mildenberger LL.M. veröffentlichen zu können. Der Autor ist Rechtsreferendar am OLG Köln, Wissenschaftlicher Mitarbeiter an der Universität Bonn sowie Lehrbeauftragter an der Fliedner […]
Support
Unterstütze uns und spende mit PayPal
© 2022 juraexamen.info