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Strafrecht SI – September 2016 – 1. Staatsexamen Hessen

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16. November 2016 | von Redaktion
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Nachfolgend erhaltet ihr ein Gedächtnisprotokoll zur Klausur im Strafrecht des 1. Staatsexamens in Hessen im September 2016. Vielen Dank für die Zusendung. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.

Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info. Weitere nützliche Hinweise findet ihr auch hier.

Sachverhalt

A und B sind bei J zu Besuch und sitzen im Wohnzimmer. Als dieser kurzzeitig in die Küche geht, entdeckt der B auf dem Tisch einen Laptop (frisch gekauft von J für 1000€). Er sagt zu A:“Guck mal da, du brauchst doch einen Laptop, steck ihn dir ein!“ A sieht den Laptop und steckt ihn so dann ihn seine Tasche. Das Einstecken wird von J beobachtet. Als A und B so dann die Wohnung verlassen wollen, stellt sich J ihnen kurz vor der Tür in den Weg und fordert den A zur Herausgabe des Laptops auf.
Der B kommt nun langsam auf J zu und spricht beruhigend auf ihn ein. Er drängt ihn dabei in eine kleine Ecke neben Tür und Rahmen. B möchte nun den J schlagen, um dem A die Mitnahme des Laptops zu ermöglichen. Dabei sieht er neben ihm auf der Kommode eine 1kg schwere antike Vase. Er greift nun nach der Vase, was J beobachtet und sieht, und holt zum Schlag in Richtung des Kopfes von J aus. Dass dieser Schlag lebensgefährdend ist erkennt B. Ob J stirbt, ist ihm egal; zumindest wird dann niemand etwas von der Mitnahme erfahren.
Als B zum Schlag ansetzt und die Vase in Richtung des Kopfes von J kommt, macht dieser eine unwillkürliche Ausweichbewegung – womit B nicht gerechnet hat – und weicht somit dem Schlag aus. Jedoch kommt J nun mit dem Kopf gegen eine scharfe Kante an dem Türrahmen und stößt sich den Kopf. J wird daraufhin ohnmächtig und bricht zusammen. A und B beugen sich über den J, können jedoch nicht erkennen ob dieser lebensgefährdend verletzt ist und Hilfe benötigt. B weiß nicht und möchte Hilfe alarmieren, der A jedoch schnauft ihn an:“Lass uns verschwinden, sonst erwischen sie uns!“ A und B verschwinden so dann aus der Wohnung ohne Hilfe verständigt zu haben. Der J erwacht kurze Zeit später wieder von selber. Der Stoß hat sich als nicht schlimm herausstellt. Der J konnte diesen selber mit Eis und kühlen wieder richten.

Einige Zeit später entschließt sich A den Laptop zu verkaufen. Dazu fragt er auf der Straße den gerade vorbeilaufenden 15-Jährigen M, ob dieser nicht einen Laptop kaufen wolle. Dieser sagte zu A: “Warte, ich glaube meine Tante T sucht momentan einen Laptop, ich kann gerne nachfragen. Wieviel soll er den Kosten und wo kommt er denn her?“ A entgegnete so dann dem M: “Ob der Laptop aus einem Diebstahl kommt, braucht den Käufer nicht zu interessieren. Dieser würde so oder so Eigentümer werden. Der Laptop ist fast neu und wurde vor kurzem für 1000€ gekauft. Ich möchte 500€ haben.“

M glaubt den Aussagen des A, ohne kritisch zu hinterfragen. Er ruft daraufhin seine Tante T an und erzählt ihr wahrheitswidrig, dass der Laptop aus einem Preissauschreiben stammte und der Eigentümer damit nichts anfangen könne. T lehnte den Kauf des Laptops jedoch ab.

Frage: Strafbarkeit von A, B und M?

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