Vorliegend erhaltet ihr ein Gedächtnisprotokoll der Strafrechts Klausur des 1. Staatsexamens im Juni 2015 in NRW. Ein großes Dankeschön auch für diese Zusendung. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.
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Sachverhalt
A wohnt mit seiner Ehefrau E in einem den beiden gehörenden zweistöckigen Einfamilienhaus in einem Wohngebiet in Dortmund. Da A in Geldnöten steckt, schlägt er seiner Frau vor das Haus zu verkaufen und in das Ferienhaus auf Amrum umzuziehen.
E die sehr an dem Haus hängt sieht das überhaupt nicht ein und verweigert sich dem Auszug.
A beauftragt seinen Kumpel C, den er für Dumm genug hält keine weiteren Fragen zu stellen, ihm ein paar Kanister Benzin zu besorgen, was C dann auch macht (ohne Kenntnis der Pläne des E).
Als E an einem Wochenende zur Kur wegfährt, begießt A die Fußböden auf beiden Etagen mit dem Benzin. Er hat vor das Haus in Brand zu setzen, um von der Versicherung die Versicherungssumme aus der Feuerversicherung zu erhalten. In der Nacht von Freitag auf Samstag zündet A dann das Benzin an und verlässt das Haus in Richtung Kneipe.
Als das Haus bereits heftig brennt, kommt der entfernte Nachbar W, von Beruf Feuerwehrmann, an dem Haus vorbei. Aus Sorge es könnten noch Menschen im Haus sein und im Schlaf vom Feuer nichts mitbekommen haben, begibt er sich ins Haus nachdem er bei der Feuerwehr angerufen hat. Er wird durch einen herabfallenden Dachbalken erfasst und kommt in den Flammen des Hauses zu Tode. Seine Kollegen können W nur noch tot aus dem Haus bergen.
Als A mitbekommt, dass W in den Flammen zu Tode gekommen ist, ist er zunächst schockiert, denkt sich dann jedoch „Das ist eben das Risiko, dass ein Feuerwehrmann bereit ist zu tragen“.
C wurde inzwischen von der Polizei befragt, warum er so viel Benzin gekauft habe. Er erzählt A, dass er für ihn nicht den Kopf hinhalten würde, wenn die Polizei weitere Fragen stellen würde. A befürchtet, dass der einfältige C von sich aus schwach werden würde, sobald die Polizei sich nur noch einmal bei diesem meldet.
Wenige Tage später treffen sich A und C mit dem B im Haus des B zum Playstation spielen. Als es schon spät ist, sagt A er werde bald nach Hause gehen, B bietet dem C an, er könne auf seiner Couch übernachten, da er (B) auch bald ins Bett gehen möchte. Davon schwer enttäuscht reißt C den B der gerade aufstehen wollte um A zu versabschieden mit einem kräftigen Ruck herunter und sagt „hinsetzen!“. Bevor B erneut versucht aufzustehen, schlägt C dem B mehrfach kräftig gegen den Kopf. Auf die Aufforderung des B an C damit aufzuhören reagiert C nicht. Auch ein Versuch des B sich den Schlägen durch ein Ausweichen zu entziehen schlägt fehl. Dann gelingt es B, der mehrere Selbstverteidigungskurse besucht hatte, einen Schlag des C abzufangen, diesem den Arm hinter den Rücken zu drehen und den C in den Schwitzkasten zu nehmen.
Nach 20 Sekunden im Schwitzkasten des B hört C schließlich auf den B zu schlagen. B ist zunächst der Auffassung C würde nur zum Schein aufgeben, da er das Gesicht des C aus seiner Position nicht sehen kann. A hingegen, der die ganze Szene beobachtet hat, sieht dass C sein Bewusstsein verloren hat und ruft dem B zu „der simuliert nur, dass er aufgibt, wenn du ihn loslässt schlägt er gleich wieder richtig zu“. A hofft, den ihm unliebigen C so loswerden zu können. B schenkt dem A glauben, dass C sich nur deshalb nicht rührt, um ihn zu täüschen, weshalb er C weitere 40 Sekunden im Schwitzkasten hält.
Als B den C schließlich loslässt ist er sichtlich schockiert von dessen Ohnmacht und ruft sofort den Notarzt. C war jedoch bereits, bedingt durch die durch den Schwitzkasten abgedrückte Hauptschlagader, durch einen Sauerstoffmangel des Gehirns gestorben.
Vor Gericht müssen sich A und B verantworten. Der Sachverständige sagt aus, es lässt sich nicht feststellen, ob C bereits vor, oder erst nach dem Zuruf des A verstorben war.
Wie haben sich A und B strafbar gemacht?
Nicht zu prüfen sind die §§ 265, 221 und 305 StGB.