Strafrecht SI – Januar 2014 – 1. Staatsexamen NRW
Vielen Dank für die Zusendung des folgenden Gedächtnisprotokolls der im Januar 2014 gelaufenen ersten Klausur im Strafrecht in NRW. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen.
Sachverhalt
Der arbeitslose und wegen seiner persönlichen Situation verzweifelte A
entschließt sich an der Gesellschaft zu rächen. Dafür sucht er eines
Abends die nicht starkt befahrene Autbahn auf, auf der sich auch gerade
die B befindet. A beabsichtigt einen schweren Holzklotz von einer
Autobahnbrücke gezielt auf die Fahrerseite des Autos der mit ca. 100kmh
herannahenden B zu werfen, um einen Unglücksfall herbeizuführen.
Als der Holzklotz das Auto der A trifft, wird es gegen die Leitplanke
geschleudert und kommt zum stehen. Das Auto hat erhebliche
Beschädigungen davon getragen, die B hat wie durch ein Wunder nur
Schnittwunden und Prellungen aufgrund der zerstörten Frontscheibe
erlitten. Neben dem A liegende große Steine wirft er nicht mehr, weil er
das Risiko entdeckt zu werden für zu hoch einschätzt.
Im voraus an die Tathandlung hatte der A seiner Lebensgefährtin C von
seinem Vorhaben erzählt. Diese bekundete, er tue ganz recht darin es den
ganzen Reichen einmal zu zeigen. Sie selbst können sich ja schließlich
nicht einmal ein Auto leisten. A teilt die Auffassung der C.
Als A im Polizeipräsidium vernommen wird, gibt er zwar zu, dass er sich
in der Nähe des Tatorts aufgehalten hat, behauptet aber er hätte nichts
damit zu tun. Es hat jedoch eine Gruppe 16jähriger Jugendlicher
beobachtet, die sich auffällig verhalten haben.
Außerdem denkt er, es sei möglich, dass sein Nachbar D etwas mit der Tat
zu tun gehabt haben könnte. Er habe in letzter Zeit schließlich immer
ihm gegenüber seinen Unmut über Autofahrer kundgetan.
Einige Tage später entscheidet sich A die Tat zu gestehen. Er teilt der
Polizei auch das Gespräch mit C mit.
Nachdem A vom Polizeipräsidium kommt wartet draussen der Fotograf E, der
seine Chance wittert ein sensationelles Foto des A für seine Zeitung zu
ergattern. Er fängt an den A zu fotografieren. Obwohl A mehrmals den E
aufforderte dies zu unterlassen, fotografiert E weiter. A haut schlägt
mit der flachen Hand gegen das Objektiv der Kamera. E erleidet dadurch
Schmerzen am Oberkiefer und ihm bricht ein Zahn aus. Die Kamera wurde
nur einen gering beschädigt, sodass sie schnell und unkompliziert wieder
zusammengesetzt werden konnte.
Strafanträge sind gestellt.
Wie haben sich A und C strafbar gemacht?
Hinterlasse einen Kommentar
An der Diskussion beteiligen?Hinterlasse uns deinen Kommentar!