Im Folgenden erhaltet ihr ein Gedächtnisprotokoll der im Oktober 2013 in NRW gelaufenen Klausur im Strafrecht. Danke hierfür an Deborah. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sind wie immer gern gesehen.
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Sachverhalt
A und seine Freundin sind in der Stadt unterwegs. A möchte seine Freundin gerne überraschen und begibt sich alleine in eine Parfümerie. Dort entdeckt er eine Parfumflasche. Da er nicht genug Geld dabei hat, beschließt er daraufhin die Flasche in seiner Jackentasche einzustecken. Mit der eingesteckten Ware verlässt er den Kassenbereich. Ladendetektiv L hat alles beobachtet und läuft hinter A her. Auf der Straße vor der Parfümerie fordert er A auf, die Flasche zurückzugeben. A hat die Flasche noch nicht seiner Freundin gegeben. L versucht wieder an die Flasche in der Tasche zu kommen. Daraufhin stößt A den L kräftig von sich. L sich aber nicht abwimmeln. Ein unbeteiligter Passant P kommt vorbei, schlussfolgert aus der Situation heraus, dass der L den A berauben möchte. P versetzt dem L zwei kräftige Schläge mit seinen Regenschirm auf dessen Schulter. L fällt zu Boden und dem A und seiner Freundin gelingt die Flucht.
A wird angeklagt. Er bittet seinen Bruder B in der Hauptverhandlung auszusagen, dass A in der besagten Tatzeit bei ihm gewesen sein. B ist dazu bereit. Anschließend überlegt sich A, dass B womöglich aufgrund seiner Vorstrafen nicht glaubwürdig vor Gericht erscheint. Daraufhin ruft er bei B an und sagt, dass sich die Sache erledigt hat. B antwortet mit einen kurzen „Ok“.
A versucht nun den C einzureden, dass sie zur besagten Tatzeit zusammen in einer Kneipe saßen. C weiß, dass dies nicht der Wahrheit entspricht, erklärt sich dennoch bereit den A ein Alibi zugeben.
In der Hauptverhandlung sagt C zugunsten des A (uneidlich) aus. P befürchtet, dass er sich selbst belasten könnte und sagt ebenfalls für A aus.
Aufgrund dieser Aussagen wird A frei gesprochen. Davon gingen P und C aus.
Strafbarkeit der A, B, C, P ?
Erforderliche Strafanträge sind gestellt.