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Strafrecht – Juni 2017 – NRW – 1. Staatsexamen

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11. Juli 2017 | von Redaktion
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Nachfolgend erhaltet ihr ein Gedächtnisprotokoll zur Klausur im Strafrecht des 1. Staatsexamens in Nordrhein-Westfalen von Juni 2017. Ergänzungen und Korrekturanmerkungen sind wie immer gerne gesehen. Wir danken sehr herzlich für die Zusendung.

Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Unsere Adresse lautet examensreport@juraexamen.info.

Sachverhalt

Teil 1:

A möchte sich durch Entwenden von Artikeln aus Elektronikfachmärkten eine Einkommensquelle von einigem Gewicht schaffen. Dazu sucht er den Markt des B auf, um sich ausschließlich nach geeigneten Artikeln umzusehen, die er dann entwenden möchte. Er entdeckt ein Smartphone (Wert 800€). Dieses befindet sich in einer Glasvitrine, welche verschlossen ist. Der Schlüssel für die Vitrine liegt darauf, da er von einer Mitarbeiterin bei der Präsentation des Gerätes an einen Kunden dort vergessen wurde. An nimmt den Schlüssel, sperrt die Vitrine auf, steckt das Smartphone in seine Jackentasche, schließt die Vitrine und lässt – wie von Anfang an beabsichtigt – den Schlüssel stecken. Kaufhausdetektiv D beobachtet ihn dabei.

A begibt sich in Richtung Ausgang. Dabei trifft er seinen langjährigen Freund C. Diesem erzählt er von dem Smartphone in seiner Jackentasche. C ist von A tief enttäuscht. Er kennt A als einen Menschen, der schon oft Probleme mit Polizei und Justiz hatte. A und C werden von D angetroffen. A rennt weg und ruft C zu, dass er D aufhalten solle, bis er weg sei. C überlegt. Er missbilligt die Tat des A und will weder, dass A Vorteil an der Beute hat, noch erhofft er sich selbst einen Vorteil. C schlägt D in die Magengrube, sodass sich dieser vor Schmerzen krümmt. Er wusste, dass dies dem A die Flucht mit der Beute ermöglichen wird. Er hatte bei dem Schlag jedoch primär den Willen, den A vor Verfolgung durch den D und damit einhergehender Verfolgung durch Ermittlungs- und Justizbehörden zu schützen. A gelingt die Flucht. Zwei Tage später wird er durch die von D abgegebene Täterbeschreibung identifiziert und von der Polizei zu Hause gefasst.

Wie haben sich A und C strafbar gemacht?

Erforderliche Strafanträge gelten als gestellt.

Teil 2:

Im Falle des A findet eine Gerichtsverhandlung statt. C wird als Zeuge vernommen. Er erklärt auf geschicktes Fragen hin, dass er D geschlagen habe. Er wurde vorher vom Vorsitzenden Richter nicht über ein ihm möglicherweise zustehendes Recht hinsichtlich der Möglichkeit einer Verweigerung einer Stellungnahme belehrt.

Ist die Stellungnahme des C im Verfahren verwendbar?

Ist die Stellungnahme des C im späteren Verfahren gegen C selbst verwendbar?

 

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