Vielen Dank an Muhammed die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls der im Juli 2012 gelaufenen Klausur im Strafrecht. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
Sachverhalt
A befindet sich in finanziellen Nöten. Um seine langen Fahrten zu seiner Freundin E zu finanzieren, beschließt er eine EC-Karte herzustellen.
Hierzu tüftelt er in seinem Keller und schafft es letztendlich eine EC-Karte herzustellen, die einen erfundenen Namen, eine erfundene Kontonummer und die erforderlichen Informationen der S-Bank (samt BLZ, Kartennummer und Hologramm) enthält. Er spielt die Daten auch auf den Magnetstreifen dieser Karte auf. Es gelingt ihm sogar eine eine gültige PIN hierzu zu „finden“.
A begibt sich zur Tankstelle der T und tankt Benzin für 70€. Im Tankstellenkiosk geht er dann noch an ein Regel und vertauscht in einem unbeobachteten Moment die Flasche „Edel“ mit der Flasche „Preiswert“, indem er die Flasche „Edel“ in den Karton der Flasche „Preiswert“ packt. An der Kasse angekommen trifft er auf den Angestellten B. Dort zahlt er 10€ in Bar für die Flasche (was dem Preis von „Preiswert“ entspricht) und bezahlt die 70€ für das Tanken mit seiner EC Karte im POS (also mittels PIN Eingabe)- Verfahren und verlässt den Laden.
Begeistert von dem Trick nimmt A seine Freundin E mit auf eine Spritztour. Gemeinsam fahren A und E mit dem Auto der E wieder an die Tankstelle des T. E, die von dieser „Machenschaft“ des A weiß, nimmt nach einigem Zögern doch das Geschenk an. A tankt wieder, geht an die Kasse, bezahlt und fährt mit E weg.
Strafbarkeit des A und der E ?
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