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Strafrecht – Februar 2013 – 1. Staatsexamen Sachsen

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24. Februar 2013 | von Redaktion
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Vielen Dank an Olga für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls zu der im Februar 2013 gelaufenen ersten Klausur im Strafrecht in Sachsen. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sowie Lösungsansätze sind wie immer gern gesehen.

Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!

 

Sachverhalt

Teil 1:

J bekam den Auftrag, den O für 500.000 Euro zu töten. J erzählte dem T davon und überredete ihn mitzumachen. J versprach dem T 250.000 Euro dafür.

Kurze Zeit später verfolgten J und T mit dem Auto unauffällig den O. J fuhr als Fahrer seinen Wagen, während T der Beifahrer war. O fuhr seinen neuen, vor kurzem erworbenen Wagen. Er bemerkte die beiden nicht. Als O auf einer leeren Landstraße fuhr, startete J den Überholvorgang. Als die beiden Autos auf einer Höhe waren, schoss T auf den O. Er gab vier Schüsse in Tötungsabsicht ab. Dieser Tathergang war auch vorher mit J abgesprochen. Die vier Schüsse verfehlten aber und trafen nur die Autofensterscheibe von O.

O hat sich aufgrund der Schüsse derart erschrocken, dass er die Kontrolle über das Auto verlor und von der Fahrbahn abkam. Das Auto landete letztendlich im Straßengraben. Wie T und L auch bemerkt hatten, wurde der O durch den Unfall nicht verletzt. Das Auto des O hatte aber erhebliche Schäden erlitten. T hatte in seiner Waffe zwar noch zwei Schüsse, dennoch wollten sie aus Mitleid dem O nichts mehr antun und fuhren ohne zu warten weg.

Anschließend kamen J und T an einer Selbstbedienungstankstelle an. J betankte sein Auto für 60 Euro und, wie er von Anfang an beabsichtigte, bezahlte nichts. T protestierte laut dagegen. J ging davon aus, dass er während des Tankens vom Kassierer beobachtet wurde. Tatsächlich wurde der Kassierer erst nachträglich, nachdem J schon längst weggefahren war, auf den Tathergang aufmerksam. An der Tankstelle stand außerdem überall geschrieben, dass der Kraftstoff bis zur Kaufpreiszahlung im Eigentum des Tankstellenbetreibers bleibt. Dies hatte auch J wahrgenommen.

 

Aufgabe 1: Prüfen Sie die Strafbarkeit von J und T.

 

Teil 2:

Kurze Zeit später wurde J einem zuständigen Ermittlungsrichter vorgeführt. Er wurde auch ordnungsgemäß belehrt. J legte vor dem Ermittlungsrichter das ordnungsgemäß protokollierte Geständnis ab. Später, als die Staatsanwaltschaft die Anklage erhob und das Hauptverfahren eröffnet wurde, widerruft J sein Geständnis.

 

Aufgabe 2: Wie kann der Ermittlungsrichter das Geständnis des J als Beweis in das Hauptverfahren integrieren?

 

Bearbeitervermerk: § 323c StGB und Tatbestände des WaffenG sind nicht zu prüfen.

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  • YARPP
    • Aloisius

      Siehe Hessen 2013 I

    • Bender

      Geschenkte Klausur…

    • Gaayaa

      hat jmd einen Aufbau für den Sachverhalt?

    • Gaayaa

      Ich finde kein Hessen 2013.

    • Lisa

      Könnte jemand vielleicht kurz schreiben, was er/ sie geprüft hat?

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