Vielen Dank für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls zu der im Februar 2013 gelaufenen Klausur im Strafrecht in NRW. In Thüringen lief die Klausur im Frühjahrstermin Februar/März Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sowie Lösungsansätze sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
Sachverhalt
Gegen A wird wegen des Verdachts auf einen Banküberfall ein in jeder Hinsicht wirksamer Durchsuchungsbefehl bzgl. des von A betriebenen Vereinslokals der „Heaven’s Angels“ erlassen. Hiervon weiß die Justizangestellte J, deren Ehemann der tatsächliche Bankräuber ist. Um den Verdacht von ihrem Mann abzulenken, erzählt J der G, welche mit dem A liiert ist, dass ein Überfall der mit den „Heaven’s Angels“ verfeindeten „Bengalos“ auf das Vereinslokal des A unmittelbar bevorstehe. Die G solle doch bitte den A warnen. Dabei weiß die J, dass A ein Jagdgewehr besitzt, und dass die Durchsuchung von vermummten und als solche nicht zu erkennenden Polizeibeamten durchgeführt werden wird. Sie hofft dabei, dass A sein Gewehr einsetzt und es zum Tod oder jedenfalls zu Verletzungen der durchsuchenden Beamten kommt.
Die besorgte G warnt umgehend den A. Auch G weiß, dass A ein Jagdgewehr besitzt. Sie rechnet auch damit, dass A dieses zum Zwecke einer rechtmäßigen Verteidigung einsetzt und es deshalb zu evtl. tödlichen Verletzung der Angreifer kommen kann.
Nach dem Anruf eilt A mit seinem Jagdgewehr bewaffnet aus seiner Wohnung in das im selben Haus befindliche Vereinslokal. Tatsächlich sind die vermummten und als solche nicht erkennbaren Polizisten P1 und P2 gerade im Begriff die Türe aufzubrechen. Deshalb will A zunächst in seine Wohnung flüchten, um die Polizei zu rufen. Als A gerade auf der Treppe ist, gelangen P1 und P2 jedoch durch die Türe. Dabei hält P2 eine entsicherte Pistole im Anschlag. A denkt, er hätte zwei „Bengalos“ vor sich. Deshalb gibt er einen gezielten Schuss auf den Arm des P2 ab, um diesen zu entwaffnen. A ist sich durchaus bewusst, dass auch ein gezielter Schuss aus kurzer Distanz auf den Arm die Gefahr eines tödlichen Treffers birgt. Allerdings vertraut A darauf, dass es zu einem solchen nicht kommen wird. Das Gewehr des A ist jedoch leicht verzogen, was A nicht weiß, weshalb A das Gewehr tatsächlich nicht auf den Arm sondern auf das Herz des P2 richtet. Wegen eines Zufalls bewegt sich P2 jedoch im Moment des Schusses so zur Seite, dass er nur am Arm getroffen wird. Als Folge entgleitet P2 seine Pistole. P1 und P2 ergeben sich daraufhin. Obwohl beide beteuern, Polizisten zu sein, fesselt sie der A und ruft die Polizei. Der nach 25 Minuten eintreffende Polizist P3 kann A davon überzeugen, dass es sich bei P1 und P2 tatsächlich um Polizisten handelt. Daraufhin lässt A beide frei und übergibt ihnen seine Waffe.
Aufgaben
Prüfen sie die Strafbarkeit von A, G, J?
Bearbeitervermerk
Ggf. erforderliche Strafanträge sind gestellt. §§ 113, 239a f., 257 StGB sowie Vorschriften des WaffG sind nicht zu prüfen.