Vielen Dank an Dina für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls der im August 2013 in NRW gelaufenen Klausur im Strafrecht. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sind wie immer gern gesehen.
Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!
Sachverhalt (Gedächtnisprotokoll)
A und V sind beide im Drogenmillieu tätig. V hat eine 17 Jährige Tochter (T), für die er allein sorgeberechtigt ist. A ruft V an und sagt ihm, er habe seine Tochter T in seiner Gewalt. Würde er nicht den D, einen anderen Konkurrenten töten, könne er für das Leben der Tochter nicht garantieren. Er wüsste, dass er das gut kann, denn er sei ja Sportschütze. A will die Tochter T aber nicht entführen, sondern will V mit der Aussage nur zu der Tötung bewegen.
Die leichtgläubige T hatte kurz zuvor in dem Glauben, dass A ihrem Vater lediglich einen Schrecken einjagt, eingewilligt, bei dem Vorhaben des A mitzuwirken. Sie ließ sich von A in seiner Hütte verstecken. Über den Plan mit der Tötung des D wusste sie nicht Bescheid. A schließt vorsichtshalber die Tür der Hütte ab und setzt den Wachmann P davor. Zwar hofft er, dass T schon nicht fliehe, hat jedoch vor einem Sinneswandel ihrerseits Angst und möchte auf Nummer sicher gehen.
V, der keinen anderen Ausweg sieht und sehr verzweifelt ist, lauert dem D vor einer Kneipe auf. Er versteckt sich auf der gegenüberliegenden Straßenseite. Wie von V geplant, kommt D mit seinem Bruder B eine halbe Stunde später aus der Kneipe. Er zielt auf ihn, trifft seine Brust, erkennt jedoch, dass der D nicht lebensgefährlich verletzt ist. Er überlegt kurz, ob er einen weiteren Schuss abgeben soll, lässt dann jedoch davon ab aus Angst, der Bruder B, der Sportschütze ist, könnte ihn erschießen oder die Polizei könnte ihn identifizieren, weil er nicht mehr genug Zeit zur Flucht hat.
Zur gleichen Zeit bemerkt T, dass die Hütte verschlossen ist. Sie will fliehen und zerstört mit einem Stuhl das Fenster und flüchtet.
V hat währenddessen einen Tipp bekommen, dass seine Tochter in der Hütte des A versteckt sein könnte. Er fährt dort hin, sieht den W und erschlägt diesen von hinten mit einer Eisenstange auf den Kopf. P geht bewusstlos zu Boden. V schlägt mit der Eisenstange die Tür ein und beschädigt dabei die Tür.
Wie haben sich V und A strafbar gemacht? § 235 StGB ist nicht zu prüfen. Konkurrenzen sind nicht zu bilden.