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Strafrecht – August 2012 – 1. Staatsexamen Sachsen-Anhalt, Thüringen, Bremen

|
28. August 2012 | von Redaktion
.

Vielen Dank an Sophie für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls zu der im August 2012 in Sachsen-Anhalt gelaufenen Klausur im Strafrecht. Ergänzungen oder Korrekturanmerkungen sind wie immer gern gesehen.

Unser Examensreport lebt von Eurer Mithilfe. Deshalb bitten wir Euch, uns Gedächtnisprotokolle Eurer Klausuren zuzuschicken, damit wir sie veröffentlichen können. Nur so können Eure Nachfolger genauso von der Seite profitieren, wie Ihr es getan habt. Vorab vielen Dank!

Sachverhalt

A hat hohe Schulden und kein Einkommen. Trotzdem steigt er am Donnerstag am Hauptbahnhof in das Taxi der T ein und behauptet ein Vertreter eines Chemiekonzerns zu sein. Er weist die T an in das nahegelegene Industriegebiet zu fahren. Dabei möchte er das Entgelt von 25 € nicht entrichten. Da A eine Rechnung verlangt, stellt T den Motor ab.

Um seine finanzielle Situation aufzubessern hält der A der T nun eine täuschend echt aussehende Spielzeugpistole an die Schläfe und sagt: „Geld her oder du bist tot“. Die T versucht sich gegen A zu wehren und presst ihm ihre langen Fingernägel in die Hand. Dadurch lässt A die Pistole fallen. Daraufhin würgt der A die T um sie widerstandslos zu machen bis zur Bewusstlosigkeit.

A durchsucht nun die Tasche der T. Zu seinem Pech hat die vorher ihr Bargeld in der Bank eingezahlt. A nimmt jedoch die EC-Karte der T, ohne zu wissen was er damit anfangen wird, und steckt sie sich in die Tasche. A zieht die T aus dem Auto und lässt sie am Wegesrand liegen. Danach fährt er sogleich mit ihrem Auto in die nächste Stadt und stellt es auf dem Parkplatz ab.

Ein Anderer findet T und bringt sie ins Krankenhaus. Der Arzt stellt eine partielle Amnesie und Hämatome am Hals fest.

Noch erfreut von der ersten Tat geht A zu B. Dieser schlägt ihm vor daraus Profit zu schlagen. A findet den Plan sehr gut und stimmt zu. B ruft daraufhin bei der T im Krankenhaus an und gibt vor Polizist zu sein. Er behauptet er brauche die PIN der EC-Karte. Noch sichtlich verwirrt teilt die T dem B die PIN mit. A und B benutzen die Karte kurz danach und heben am Automaten der Bank 1000 € ab.

Weiterhin kaufen sie im Elektrogeschäft einen Fernseher und eine Kamera für insgesamt 1.000 €.

Wie haben sich A und B strafbar gemacht?

(Keine Urkundendelikte und Amtsanmaßung)

Zusatzfrage:
Die Polizei möchte um 1 in der Nacht bei A und B die Wohnung durchsuchen. Tatsächlich finden sie die Gegenstände noch verpackt in ihrer Wohnung.

Wie ist die Rechtmäßigkeit der Polizeihandlung zu beurteilen?

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YARPP
  • Gast

    Ebenfalls Thüringen. Keine Zusatzfrage und Amtshaftung war nicht ausgeschlossen.

  • Gast

    Amtsanmaßung natürlich 😉

  • Flow

    Ebenfalls in Bremen

  • Gast

    Wobei er in Thüringen keine hohen Schulden hatte und am Anfang noch die Taxifahrt bezahlen wollte

  • anyonym

    Wer hat im ersten Tatkomplex beide Handlungen geprüft? Also Raub sowohl bzgl der Spielzeugpistole und anschließend bzgl des Würgens? Ich habs aufgeteilt, die meisten haben das bei uns aber zusammen geprüft. 

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