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Sensibles Thema: Doppelgeschlechtlichkeit

In Öffentliches Recht, Verfassungsrecht | am 11. September 2009 | von simon | 1 Kommentare

Ein sensibles Thema beschäftigt momentan die Sportwelt. Laut aktueller Meldungen ist die südafrikanische 800-Meter-Weltmeisterin Caster Semenya doppelgeschlechtlich (sog. Zwittertum, Hermaphroditismus). Dies soll das Ergebnis eines Geschlechtstest sein, der schon vor dem sensationellen 800m Sieg bei den diesjährigen Weltmeisterschaften in Berlin angeordnet worden ist.

Mir stellen sich in diesem Kontext interessante rechtliche Fragen, die es zu diskutieren gilt.

  • Inwiefern verbietet das Allgemeine Persönlichkeitsrecht überhaupt einen Geschlechtstest, bzw. welche „Verdachtsmomente“ müssen vorliegen? Oder ist hier nicht schon die Menschenwürde gem. Art 1 GG berührt?
  • Gewährt das Allgemeine Persönlichkeitsrecht einem zweigeschlechtlichen Sportler das Recht auf die Teilnahmen an einem Wettkampf?
  • Stellt ein Verbot an der Teilnahme damit auch ein Berufsverbot i.S.d. Art. 12 GG dar?
  • Das (neue) AGG trifft auch Bestimmungen zum Problemkreis, wie sind diese zu behandeln?
  • Ganz profan: Sind die zuständigen Verbände grundrechtsgebunden und wenn ja, warum und welche Entscheidungen fallen einem dazu ein?
  • Interessante Problematik aus der Rspr des BVerfG (27. 5. 2008 – 1 BvL 10/05, NJW 2008, 3117), wenn auch zur Transexualität und nicht zum Zwittertum: “§ 8 I Nr. 2 TSG ist mit Art. 2 I i.V. mit Art. 1 I GG und Art. 6 I GG nicht vereinbar, weil er einem verheirateten Transsexuellen, der sich geschlechtsändernden Operationen unterzogen hat, die Möglichkeit, die personenstandsrechtliche Anerkennung seiner neuen Geschlechtszugehörigkeit zu erhalten, nur einräumt, wenn seine Ehe zuvor geschieden wird.”
  • s. auch Maunz/Dürig/Herdegen, Art. 1 GG Rn. 83: “Die von Art. 1 Abs. 1 GG geschützte sexuelle Autonomie schließt auch unabhängig von Art. 2 Abs. 1 GG das Recht transsexueller Personen ein, für ein bestimmtes Geschlecht zu optieren; der Staat hat diese Option (insbesondere im Personenstandsrecht) zu respektieren.”

Der Artikel soll vor allem als Denkanstoß dienen und wird sicher auch noch angefüllt. Es würde mich freuen, wenn Ihr zu diesem nicht alltäglichen Thema einen Kommentar hinterlasst. Dabei kommt es mir garnicht so sehr auf die genauen Statuten und Bestimmungen der Verbände an, sondern eher auf eure persönliche Meinung zum Thema.

Ein Kommentar

Frances
09.11.09

Sehr wichtige Lektüre:

Hierzu bitte unbedingt auf http://www.xy-frauen.de den Schattenbericht lesen.

Hier wird der Umgang mit intersexuellen Menschen in der Bundesrepublik Deutschland dargestellt. Die Bundesregierung ist aufgefordert dazu Stellung zu nehmen.

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