Schema: Überblick der Herausgabeansprüche
Im Rahmen einer zivilrechtlichen Klausur, die Ansprüche auf Herausgabe beinhaltet, muss sich der Kandidat darüber im Klaren sein, dass in der gutachterlichen Prüfung mehr als nur eine Anspruchsgrundlage zu prüfen sein wird. Im Eifer des Gefechts neigt man manchmal dazu, nach Bejahen eines vertraglichen oder dinglichen Herausgabeanspruchs die Prüfung vorschnell zu beenden. Aus diesem Grund soll dieses Schema – ohne Anspruch auf Vollständigkeit – helfen, einen Überblick über die möglichen Herausgabeansprüche zu bekommen. Selbstverständlich muss man nicht alle Anspruchsgrundlagen im Schlaf hintereinander aufsagen können. Gleichwohl hilft es sich der Systematik bewusst zu sein und insbesondere auch spezielle Herausgabe- sowie die Gesamtansprüche im Auge zu behalten.
I. Vertragliche Herausgabeansprüche
- Rückgabepflicht nach Vertragsbeendigung
- Rückgabepflicht der Rückabwicklung, §§ 346 ff. BGB
- Herausgabeanspruch auf das stellvertretende commodum, § 285 Abs. 1 BGB
- § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 249 Abs. 1 BGB
II. Vertragsähnliche Herausgabeansprüche
- §§ 280 Abs. 1, 311 Abs. 2, 241 Abs. 2, 249 BGB
- Herausgabeansprüche aus echter und unechter GoA
III. Sachenrechtliche Herausgabeansprüche
- § 985 BGB
- Vindikation anderer dinglicher Berechtigter (etwa §§ 1227, 985 BGB für den Pfandrechtsinhaber)
- Ansprüche aus Besitz (§§ 861, 1007 Abs. 1, Abs. 2 BGB)
IV. Herausgabeansprüche aus ungerechtfertigter Bereicherung
- § 812 Abs. 1 Alt. 1 BGB
- § 812 Abs. 1 Alt. 2 BGB
- § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 1 BGB
- § 812 Abs. 1 S. 2 Alt. 2 BGB
- § 817 S. 1 BGB
- § 816 Abs. 1 S. 1 BGB
- § 816 Abs. 1 S. 2 BGB
- § 816 Abs. 2 BGB
- § 822 BGB
V. Herausgabeansprüche aus unerlaubter Handlung
- § 823 Abs. 1 i.V.m. § 249 BGB
- § 823 Abs. 2 i.V.m. StGB, § 858 BGB oder anderen Schutzgesetzen
- § 826 i.V.m. § 249 BGB
VI. Spezielle Herausgabeansprüche
- Vollmachtsurkunde, § 175 BGB
- Schuldschein, § 371 BGB
- Erbschein, § 2362 BGB
VII. Gesamtansprüche auf Herausgabe von Sondervermögen
- Herausgabeanspruch des Kindes bei Ende der elterlichen Sorge, § 1698 Abs. 1 BGB
- Herausgabeanspruch nach Ende der Vormundschaft bzw. Betreuung, § 1890 bzw. § 1908i BGB
- Herausgabeanspruch des Nacherben gegen den Vorerben, § 2130 Abs. 1 BGB
- Erbschaftsanspruch, § 2018 BGB
Schöne Auflistung, die man aber im Zweifel nicht behalten kann. Daher pädagogischer Lerneffekt –> O.
„§ 823 Abs. 2 i.V.m. StGB oder § 858 BGB“: Es gibt noch unzählige andere Schutzgesetze.
Bei der Streitigkeit
um die Rückgabe von nach § 94 SchulG überlassenen
Schulbüchern handelt
es sich nicht um eine
öffentlich-rechtliche Streitigkeit, da der Schulträger seinen Anspruch auf
Herausgabe der Schulbücher nicht auf ein Sonderrecht des Staates, wohl aber auf
das allgemeine
(bürgerliche) Recht stützen kann.
Quelle: VG Karlsruhe – Entscheidung vom 14.04.2015 5 K 870/13