Im Folgenden ein Gedächtnisprotokoll der Strafrecht Examensklausur im Juni 2011 in NRW und Hamburg.
Sachverhalt
A ist als Putzfrau im Juweliergeschäft des J angestellt und wohnt mit B und C in einer Wohngemeinschaft. Da sie einen kostspieligen Lebensstil führen und ständig in Geldnot sind, beschließen sie durch wiederholte Überfälle auf Geschäfte und Banken ihre Einkommenslage nachhaltig zu verbessern.
Mit dem Geschäft des J wollen sie beginnen. A schlägt folgenden Plan vor: B und C sollen gemeinsam Abends im Juweliergeschäft des J auftauchen und warten, bis Verkäufer V wie gewöhnlich gegen 19 Uhr alleine im Laden ist. Sodann soll der C den V mit einem Holzstück, das er in der Jackentasche wie eine Pistole hält und die Jacke von innen ausbeult, in Schach halten und den Tresorschlüssel – von dem A weiß, dass dieser sich in einer Schublade unter der Kasse befindet – holen, um Wertsachen aus dem Tresor zu entnehmen. In der Zwischenzeit soll C das in einer Nebenstraße abgestellte Fahrzeug holen und auf B warten, damit sie gemeinsam flüchten können. Die Beute wollen sich A, B und C teilen.
Einer Stunde vor dem Termin des geplanten Überfalls telefoniert C mit B und berichtet ihm – wahrheitsgemäß – dass er sich beim Fußball eine schwere Verletzung am Knöchel zugezogen habe und deswegen nicht dabei sein könne. B beschließt, die Sache selbst durchzuziehen. Er trifft gegen 19 Uhr im Jueweliergeschäft des J ein. Nachdem er sich versichert hat, dass V alleine im Laden ist, nimmt er das Holzstück in der Tasche in die Hand und richtet es auf V. Gleichzeitig fordert B den V auf, sich auf den Boden zu legen und „keinen Mucks von sich zu geben, sonst knallt’s!“. V ist in Todesangst und befolgt die Anweisung. Währenddessen geht B zur Kasse, öffnet die Schublade, nimmt den Schlüssel heraus und öffnet den Tresor. Die Beute steckt er in eine zu diesem Zweck mitgeführten Tasche. Daraufhin flieht er, indem er sich ein Taxi bestellt.
Später am Abend sitzen A, B und C in ihrer gemeinsamen Wohnung und feiern den Coup bei Zigarren und Wodka. C ist schon leicht angetrunken und verlangt von B seinen Teil der Beute. A und B verweigern dies, weil C „gekniffen“ habe. C wird wütend und schreit zu B „Wenn ich meinen Anteil nicht bekomme, bring ich dich um!“. A kann den C noch gerade so beruhigen. Gleichwohl trinkt C, der weiß, dass er unter Alkohol zu Gewalttätigkei neigt, weiter Alkohol bis er – was ihm bewusst ist – schwer betrunken ist.
C, der aufgrund einer Blutalkoholkonzentration von 3,3 Promille absolut schuldunfähig ist, gerät erneut in Wut und holt aus der Küche ein langes Küchenmesser. Um den B für dessen „Sturheit“ zu bestrafen, rammt C ihm die Klinge mehrmals heftig in den Bauch. C nimmt dabei den Tod des B billigend in Kauf. Der schwer verletzte B liegt daraufhin blutend auf dem Boden. A und C erkennen, dass C sterben wird, wenn nicht alsbald Hilfe kommt. Auf Drängen der A ruft C schließlich den Notarzt, der B ins nächste Krankenhaus bringt, wo er knapp gerettet wird. Er trägt keine bleibenden Schäden davon.
Wie haben sich A, B und C strafbar gemacht?
Bearbeiterhinweis
Die §§ 123, 223, 239, 240, 241, 257 – 262 StGB sind nicht zu prüfen.
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