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Sachverhalt der Examensklausur im Europarecht – April 2011 – 1. Staatsexamen Berlin Brandenburg

In Berlin, Brandenburg, Examensreport | am 30. April 2011 | von Nicolas Hohn-Hein | 1 Kommentare

Wir danken Nastassia für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls von der Examensklausur im Europarecht im April 2011 im 1. Staatsexamen in Berlin / Brandenburg. Die Klausur wurde von Studenten der Europa-Universität Viadrina anstelle der 3. Zivilrechtsklausur geschrieben.

Angelehnt war die Klausur an die EuGH-Entscheidung zum Glücksspielmonopol.

Mitgliedstaat (MS) M hatte Gesetze zum Betrieb von Glücksspielen erlassen (waren mit abgedruckt), welche unter anderem vorsahen, dass für die Veranstaltung von Glücksspielen von der zuständigen Behörde Konzessionen verteilt wurden. Vorraussetzung für den Erhalt einer solchen Konzession ist, dass es sich um eine Kapitalgesellschaft mit Sitz im Inland handelt und diese über ein Mindestkapital iHv 25.000 € verfügt. Das Betreiben von Glücksspielen ohne Konzession ist unter Strafe gestellt. Es gibt insgesamt 12 Konzessionen zu verteilen, welche allesamt der XY-AG zugeteilt wurden.
A ist Staatsangehöriger des MS D und hielt die Regelungen in M schon immer für diskriminierend. Er ist weder im Besitz einer Konzession, noch hat er eine solche je beantragt. Er betreibt in M drei Spielcasinos.
A wird daraufhin verurteilt.
Er legt gegen dieses Urteil zulässige Revision ein. Das zuständige Revisionsgericht ist sich nach dem Vortrag des A und des zuständigen Staatsanwaltes nicht sicher ob die Regelungen in MS M bezüglich der Glücksspiele mit dem europäischen Recht vereinbar sind und möchte daher den EuGH dazu befragen.

Aufgabe: Formulieren sie die Vorlagefrage(n) und legen sie gutachterlich dar, wie der EuGH entscheiden wird.

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  • Ein Kommentar

    inhaltliche ergänzung
    04.30.11

    Habe die Klausur mitgeschrieben. Für die Konzessionserteilung war ein Mindestkapital von 25 Millionen € vorgeschrieben. Ansonsten ist der Sachverhalt richtig, wenn auch etwas gekürzt dargestellt.

    LG
    A.

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