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Sachverhalt der 2. Zivilrecht Examensklausur – Oktober 2011 – 1. Staatsexamen NRW, HH, MeckPomm, Saarland, Berlin

|
25. Oktober 2011 | von Redaktion
.

Wir bedanken uns ganz herzlich bei Emrah für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls der 2. Klausur im Zivilrecht im Oktobertermin in NRW. Der erste Fall entspricht 1:1 dem Wortlaut des heute ausgegebenen Sachverhalts, die übrigen Fälle bedürfen ggf. noch der Ergänzung. Also immer her mit euren Kommentaren!

Fall 1:
Der volljährige A ist Eigentümer einer Trompete. Er bietet dem 17 jährigen M diese zum Preis von 150 Euro zum Kauf an. Da M sich noch nicht sofort entscheiden will, gewährt ihm A eine Bedenkzeit von 24 Stunden, bis zu deren Ablauf er sich an sein Angebot halten will. Daheim entschließt sich M nur wenig später, die Trompete des A zu erwerben und bittet seinen 15 jährigen Bruder B, dass B den Kaufpreis von 150 Euro aus seinen eigenen Ersparnissen vorstrecken soll. B geht sofort zu A und erklärt diesem, die Trompete sei dem M zu teuer, M würde sie aber für 120 Euro erwerben. Da A das alte Instrument schon lange loswerden wollte, geht er darauf ein und gibt dem B die Trompete zum Preis von 120 Euro, die B sofort mit dem aus seinem Sparschwein mitgebrachten Geld bezahlt.
Als B dem M die Trompete aushändigt und ihm von seinem Tun erzählt, lobt M den Geschäftssinn des B und verspricht, die ersparten 30 Euro brüderlich zu teilen, wofür sich B artig bedankt. Als B den M am nächsten Tag um die Bezahlung der 135 Euro bittet, weigert sich M, überhaupt etwas zu bezahlen. Daraufhin nimmt B die Trompete unbemerkt wieder an sich und veräußert sie für 135 Euro an den D, der sofort bei Übergabe bezahlt. Das Geld steckt B in sein Sparschwein.

Die Elten von M und B haben von dem Handeln ihrer Kinder bisher keine Kenntnis erlangt.

Frage 1: Kann M von D Herausgabe der Trompete gemäß § 985 BGB verlangen?
Frage 2: Haben A und M einen wirksamen Kaufvertrag geschlossen?

Fall 2:
D erfährt später, dass B minderjährig ist und wendet sich an ihn, mit der Bitte auf Rückzahlung von 135 Euro Zug-um-Zug gegen Rückgabe der Trompete.

Zu Recht?

Fall 3 (Abwandlung von Fall 1):
B nimmt die Trompete nicht an sich und veräußert diese auch nicht an D.
Kann B von M Zahlung von 135 Euro (120 Euro… + 15 Euro Geweinnbeteiligung) herausverlangen?

 

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  • YARPP
    • johnny

      in hamburg der erste teil identisch, lediglich frage: wer ist eigentümer der trompete? und: kann D von M 135 € verlangen? in hamburg erfolgte ein zweiter teil mit aufgabenstellung aus dem erbrecht hinsichtlich eines testaments und widerruf durch ein späteres testament.

    • Dooley

      Fall war auch in meck pomm. fallfrage 1 war allerdings „wer ist eigentuemer?“ fallfrage2 war „kann D von B die 135euro verlangen?“ fallfrage 3 war „In welcher hoehe kann B von M Zahlung verlangen“

    • dooley

      ….Achso und keine Fallabwandlung…

    • me

      Im Saarland lief die Klausur wie in Meck-Pomm. nur war Fallfrage 3: Kann B von M Zahlung der 135 € verlangen?

    • Ich

      In Berlin lief auch eine ähnliche Variante:

      Frage 1 und 2 wie in McPom
      Frage 3: Kann B von M Zahlung von 135 Euro herausverlangen?

      Im Anschluss noch zwei zivilprozessuale Frage.

      Lustigerweise findet man sowohl SV
      http://www.uni-leipzig.de/~bras/10s/src/ubr/Fall-01-SV.pdf
      als auch Lösung http://www.iss.uni-leipzig.de/~bras/10s/src/ubr/Fall-01-LS.ppt

    • Patrick

      Sachverhalt einer Anfängerübung? Also entweder war er für die zu schwer oder ein nettes Geschenk eines Klausurerstellers.

    • Nic

      Der Sachverhalt lief ebenso in Berlin.

      Frage 1 allerdings: Wer ist Eigentümer der Trompete?

      Frage 2: D hat kein Interesse mehr an der Trompete und möchte seine 135 Euro von B zurück. Hat er einen Anspruch?

      Frage 3: Kann B von M 135 Euro verlangen?

    • christoph

      OMG – also 1:1 einen SV einer Anfängerübung zu stellen ist schon bitter für das JPA… Gehen denen die Fälle aus 😉

    • Ina Schnee

      Kann vielleicht jemand mal kurz ne Lösungsskizze für den ersten Teil vorschlagen?Wär toll.
      Lg Ina

    • qwertzz

      @Ina Schnee

      Wie schon zuvor einer schrieb: Die Lösung ist im Internet.

      http://www.iss.uni-leipzig.de/~bras/10s/src/ubr/Fall-01-LS.ppt

      Trotz Anfängerübungsklausur sind doch einige Probleme drin.

    • minderjähriger

      Kann hier jemand sagen, ob bei Frage 2 (zu Fall 1) der Vertrag zwischen M und A rechtlich nachteilig ist, obwohl der B aus seinen eigenen Mitteln den Kaufpreis sofort begleicht?
      Der rechtliche Nachteil wäre ja eigentlich, dass für M durch den KV eine Kaufpreiszahlungspflicht ensteht. Durch die sofortige Zahlung des B besteht diese nicht (mehr). Da die Zahlung auch nicht mit Ms Geld sondern aus Mitteln des B bestritten wurde, verliert M auch kein Eigentum.
      Kann man also sagen, dass der KV zwischen M und A mangels rechtlichen Nachteils wirksam ist?

      Frage 2 wird in der hier verlinkten Lösungsskizze leider nicht behandelt.

    • Agatha Sechang

      Sie haben auch den Bild Beitrag von vorletztem Monat gelesen, richtig?

    • Jane Doe

      Hallo, leider ist der Link zu dem Fall nicht mehr aktuell. Ob mir jemand die Lösund schicken mag? Wäre super lieb!

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