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Sachverhalt der 1. Zivilrecht Examensklausur – Mai 2011 – 1. Staatsexamen NRW

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18. Mai 2011 | von Redaktion
.

Herzlichen Dank an Johannes für die Zusendung eines Gedächtnisprotokolls von der 1. Zivilrechtsklausur im ersten Staatsexamen im Mai 2011 in NRW.

Der V ist Vater eines Sohnes S und einer Tochter T. V stirbt am 01.03.2011. S und T finden auf dem Schreibtisch des V folgenden Brief.

Liebe Kinder,
ich habe ein gutes Leben gehabt. Von meinem Vermögen ist nichts mehr übrig. Da ihr beide erfolgreich im Leben steht, seid ihr mir sicher nicht böse. Weil meine liebe Tochter T beruflich und familiär so stark eingespannt ist, ernenne ich S zu meinem „Alleinerben“. Er soll sich um meine Beerdigung kümmern (für die Kosten dafür ist wohl noch genug Geld auf meinem Girokonto) und meine Wohnung auflösen. Mit all dem wertlosen Kram kann er machen was er will (verkaufen, behalten, wegwerfen, verschenken).
Köln, 01. Januar 2011, Euer lieber Vater

S bespricht sich daraufhin mit T. Er meint, die noch halbwegs zu gebrauchende Wohnungseinrichtung könnte man gut verkaufen, während man den Rest wohl wegwürfen müsste. T ist damit einverstanden und dankt S dafür, dass er sich darum kümmert. Einige Zeit später geht S mit den Sachen auf einen Flohmarkt.  Beim Schlendern über dem Flohmarkt kommt T am Stand ihres Bruders vorbei und bemerkt unter den Sachen eine alte gerahmte Kinderzeichnung von sich. Um eine Erinnerung an ihre Kindheit zu haben, will sie den Rahmen von S kaufen. S ist einverstanden. T bezahlt 50,00 Euro und nimmt den Rahmen mit der Kinderzeichnung mit.

Am gleichen Abend lässt T aus Ungeschicklichkeit den Bilderrahmen fallen, der dabei beschädigt wird. Beim Aufheben bemerkt sie hinter der Kinderzeichnung einen ungleich „professioneller“ wirkenden Frauenkopf. Dann erinnert sie sich daran, dass V auf Festen immer gerne erzählt hat, dass er als Student im Garten von Picasso gearbeitet hätte, wofür dieser ihm mal eine Zeichnung geschenkt hätte. Leider habe er die Zeichnung bei einem Umzug verloren. T schaltet einen Kenner ein, der ihr bestätigt, dass es sich um einen echten Picasso handelt. Es findet sich auch ein Interessent, der bereit wäre 80.000,00 Euro für die Zeichnung zu bezahlen. Als T dem S hiervorn erzählt, kommt es zum Streit. S sagt, er hätte ihr nur den Rahmen verkauft, von Picasso war nie die Rede. T hält dagegen, dass es sich bei Flohmarktgeschäften immer um Spekulationsgeschäfte handeln würde, wo man nicht später sagen könnte, man hätte sich etwas anders vorgestellt. Außerdem könnte sie ja auch das Testament anfechten, denn wenn V wüsste, dass der wertvolle Picasso noch da gewesen wäre, hätte er ihn sicherlich nicht S allein zukommen lassen wollen.

Daraufhin begibt sich S zum Rechtsanwalt R und stellt ihm folgende Fragen,
1. Kann er von T die Herausgabe der Picassozeichnung verlangen?
2. Kann T tatsächlich das Testament anfechten?
3. Wenn T wirklich das Testament anficht, kann er von ihr die Hinterlegung des Picasso
verlangen, weil er ihnen beiden zustehen würde?
4. Er bittet R auch darum, einen sinnvollen Vorschlag für eine „gütliche“ Lösung zu machen.

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