Dieter Birk, Steuerrecht, 12. Aufl. 2009 C.F.Müller, Heidelberg, 497 Seiten, € 28,00, ISBN 978-3-8114-9703-0
Zum Inhalt
Das Buch „Steuerrecht“ aus der bekannten Schwerpunkte-Reihe ist als Lehrbuch konzipiert, das sich vor allem an Studenten im Schwerpunktbereich oder an Neulinge im Steuerrecht wendet. Die Neuauflage berücksichtigt die neueste Gesetzgebung, Rechtsprechung und Literatur.
Nach einer m.E. etwas zu ausführlichen allgemeinen Erläuterung der Geschichte des Steuerrechts und den wesentlichen Begrifflichkeiten befasst sich der Autor mit den verfassungs- und europarechtlichen Grundlagen des Steuerrechts. Im Folgenden wird das Steuerschuld- und Verfahrensrecht anhand der Abgabenordnung ausführlich erläutert. Sodann widmet sich ein weiterer ausführlicher Teil dem Einkommenssteuerrecht. Das Unternehmenssteuerrecht ist ebenso erfasst. Zuletzt beschäftigt sich das Buch mit dem internationalen Steuerrecht, dem Erbschafts- und Schenkungssteuerrecht, der Umsatzsteuer und der Grunderwerbssteuer.
Würdigung
Wie die lange Liste an Themenkomplexen zeigt, ist der Birk ein äußerst umfassendes Lehrbuch. Trotz der Fülle anbehandelten Themen muss ich sagen, dass alles, womit ich mich beschäftigt habe (das waren insbesondere der einleitende Teil, das Einkommenssteuerrecht und das Unternehmenssteuerrecht) äußerst instruktiv und gut verständlich dargestellt wurde. Dies ist m.E. bei einer für den Studenten so ungewohnten Materie nicht selbstverständlich und verdient Lob.
Nicht zuletzt deswegen wird der Birk als das Standard-Einführungswerk schlechthin gehandelt. Inhaltlich gibt es insofern von mir (jedenfalls für die Teile, die ich lesen konnte – den Rest habe ich mehr oder minder überflogen) nichts auszusetzen. Ob das Buch an manchen Stellen lückenhaft ist, kann ich als Laie im Steuerrecht schlecht beurteilen – denklogisch kamen solche Lücken aber jedenfalls nie vor.
Umfang
Der für ein Lehrbuch doch schon happige Umfang ergibt sich daraus, dass das Steuerrecht eine vielseitige und komplexe Materie darstellt. Angesichts der Tatsache, dass man im Schwerpunktbereich “Steuerrecht” meist pro Klausur auch nur mit einem Unterabschnitt (z.B. dem Einkommenssteuerrecht) zu tun haben wird, erscheint der Umfang m.E. aber nicht überzogen.


